Die Ecopop-Initiative ist laut der Staatspolitischen Kommission (SPK) des Nationalrats gültig. Die Kommission empfiehlt das Volksbegehren jedoch ohne Gegenstimme zur Ablehnung. Für sie sind die vorgesehenen Massnahmen nicht geeignet, das gesetzte Ziel zu erreichen.
Ecopop verlangt, dass die jährliche Netto-Zuwanderung auf höchstens 0,2 Prozent der ständigen Wohnbevölkerung begrenzt wird, also auf rund 16'000 Menschen. Gleichzeitig soll mindestens 10 Prozent der Gelder für die Entwicklungshilfe für freiwillige Familienplanung eingesetzt werden. Erklärtes Ziel ist es, die natürlichen Lebensgrundlagen zu sichern.
Weil dieses Ziel auf zwei verschiedenen Wegen erreicht werden soll, ist umstritten, ob die Einheit der Materie gewahrt ist. Eine Mehrheit der SPK sah darin kein Problem. Der Antrag, die Initiative für ungültig zu erklären, scheiterte mit 17 zu 6 Stimmen bei 2 Enthaltungen.
Die Initiative selbst lehnte die Kommission aber ab. Die vorgesehenen Massnahmen seien nicht geeignet, die natürlichen Lebensgrundlagen zu sichern. Zudem seien sie mit den internationalen Verpflichtungen der Schweiz nicht vereinbar, würden der Schweizer Wirtschaft schaden und grossen bürokratischen Aufwand mit sich bringen. (tvr/sda)