Der Bundesrat hat am Mittwoch seinen Drei-Phasen-Plan für die nächsten Monate vorgestellt. Der Plan soll Richtlinien für den Umgang der Schweiz mit der Corona-Pandemie vorgeben. Dieser Plan wurde nun zu den Kantonen in die Vernehmlassung gegeben. Er hängt zu grossen Teilen vom Impffortschritt ab. Dieser soll mit weiteren Öffnungsschritten begleitet werden.
So sollen beispielsweise bereits ab Ende Mai testweise erste grössere Veranstaltungen mit Publikum möglich werden, auch wenn bis dahin wohl erst die Risikogruppe geimpft sein wird.
Aus der Gruppe der Jungen, Gesunden und nicht im Gesundheitsbereich Arbeitenden werden zu diesem Zeitpunkt erst Vereinzelte geimpft sein. Ein wichtiges Hilfsmittel in dieser Übergangsphase: Covid-Zertifikate.
Worum es sich dabei genau handelt und alle weiteren wichtigen Fragen dazu findest du hier:
Das Covid-Zertifikat kann drei unterschiedliche Dinge belegen. Es soll fälschungssicher und leicht überprüfbar zeigen, ob eine Person …
Das Zertifikat soll sowohl auf dem Smartphone als auch auf Papier ausgestellt werden. Es soll auch für die Ein- und Ausreise in andere Länder verwendet werden können und mit internationalen Lösungen kompatibel sein.
«Wir sind sehr ehrgeizig und möchten im Juni mit diesem Ausweis vor die Öffentlichkeit treten», meinte Innenminister Berset am Mittwoch vor den Medien. Einen konkreten Zeitpunkt gibt es aber bis auf Weiteres nicht.
Zum Einsatz kommen soll das Zertifikat, sobald die Durchimpfungsrate rund 40 bis 50 Prozent erreicht hat. Dann sind laut Bundesrat weitere Öffnungen bei Orten mit hohem Übertragungsrisiko möglich, wie zum Beispiel Bars, Discos und Grossveranstaltungen.
Hier hat das BAG heute Donnerstag einen ersten Entscheid getroffen. Eine Lösung des Bundesamts für Informatik (BIT) und ein Vorschlag des SICPA/ELCA werden bis Mitte Mai weiter geprüft.
50 Bewerber hatten beim Bundesamt für Gesundheit (BAG) eine technische Lösung für das Covid-Zertifikat eingereicht. Wie das BAG am Donnerstag mitteilte, werden zwei Angebote weiter geprüft. Eines des Bundesamtes für Informatik und eines des Lausanner Unternehmens SICPA in Zusammenarbeit mit der Zürcher Firma ELCA. Ein definitiver Variantenentscheid fällt Mitte Mai.
#CoronaInfoCH
— BAG – OFSP – UFSP (@BAG_OFSP_UFSP) April 22, 2021
🗞️ Das Covid-Zertifikat: Einheitlich, fälschungssicher und international kompatibel https://t.co/9A8gVEdwm0
🗞️ Le certificat COVID : uniforme, infalsifiable et compatible à l’international https://t.co/CrNS4vdzUf
Das ist eben der Sinn des Zertifikates. So sollen Geimpfte, Genesene und Getestete selektiven Zugang zu Grossveranstaltungen, Bars und Diskotheken erhalten. Ausserdem schreibt der Bundesrat weiter, dass bei negativer Entwicklung jederzeit einschränkende Massnahmen wie die Maskenpflicht wieder eingeführt werden können. «Diese sollen jedoch nur noch für die Personen vorgesehen werden, die kein Covid-Zertifikat vorweisen können», so das Bundesamt für Gesundheit (BAG). Auch soll das Zertifikat den internationalen Reiseverkehr erleichtern.
Nun drängt sich die Frage auf, ob eine solche Ungleichbehandlung unsere Grundrechte zu sehr einschränkt oder ob das öffentliche Interesse überwiegt. Diese Frage kann also nicht im Generellen beantwortet werden, sondern hängt vom jeweiligen Fall ab.
So dürften es Arbeitgeber schwer haben, ihre Angestellten zu einer Impfung zu zwingen, wenn diese nicht im Gesundheitsbereich und mit Kontakt zu Risikopatienten arbeiten. So meinte Rechtsexperte Klaus Krohmann kürzlich im watson-Interview zu diesem Thema: «Grundsätzlich ist eine Impfung ein starker Eingriff in die Persönlichkeitsrechte einer Person.»
Beim Testen sieht es jedoch anders aus: «Flächendeckende Tests würden bestimmt auf mehr Akzeptanz stossen und greifen auch nicht in die Persönlichkeitsrechte der Mitarbeitenden ein», sagt Krohmann weiter. Und ein Zertifikat erhält man schliesslich auch, wenn man sich regelmässig testen lässt.
Trotzdem bleibt der Nachgeschmack der Zweiklassengesellschaft. Diese liesse sich aber – zumindest vorübergehend – nicht vermeiden, so der Experte.
Bis das Covid-Zertifikat erhältlich und gültig ist, gelten in der Schweiz weiterhin die Impfnachweise der Impfstellen sowie Atteste einer Genesung oder eines Tests.
Der Bund betont: Die Sicherheit des Systems und die Authentisierung der Stellen, die das Zertifikat ausstellen werden, stünden im Zentrum. Er kündigt an, die technischen Lösungen von internen und externen Spezialistinnen testen zu lassen. Das Zertifikat müsse zudem persönlich und fälschungssicher sein. Beim Vorweisen werde deshalb eine zusätzliche Identifikation nötig sein – z.B. mittels Pass oder Identitätskarte. Um den Datenschutz zu gewährleisten, werden Echtheit und Gültigkeit des Zertifikats nur vor Ort überprüfbar sein.
Ja, genau. Im Hinblick auf die Einführung eines international anerkannten Zertifikats begleitet der Bund die Arbeiten der Weltgesundheitsorganisation WHO mit dem Projekt «Smart Vaccination Certificate» und der EU mit dem «Digital Green Certificate». Letzteres soll den Rahmen für jeweils nationale Impf-, Test- und Genesungszertifikate bilden.
(sda/leo)
Impfen ist 6 Monate gültig?
Testen 72h?
"Genesen" zu sein wie lange?
Wenn alle, die wollen, ihre Impfung erhalten haben, können wir doch mit diesem Theater aufhören. Wer dann noch immer Angst vor Corona hat, kann sich doch weiterhin selber isolieren.
Wer blitzt, darf gerne einen Kommentar hinterlassen. Bin für gute Diskussionen und Argumente offen.