Schweiz
Interview

Corona-Impfung: «Es wird eine temporäre Zweiklassengesellschaft geben»

Impfpass WHO
Einen Impfpass wird es auch in der Schweiz bald geben. Bild: shutterstoc.com
Interview

«Eine Impfung ist ein starker Eingriff in die Persönlichkeitsrechte einer Person»

Barbesuche, Flugzeugreisen, vielleicht sogar im Job? Privilegien für geimpfte Personen werden zurzeit heiss diskutiert. Rechtsanwalt Klaus Krohmann findet, dass eine Impfpflicht nur als Ultima Ratio eingesetzt werden darf.
11.03.2021, 10:2512.03.2021, 06:09
Dennis Frasch
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Personen, welche sich gegen das Coronavirus geimpft haben, sollen schon bald ihre Freiheiten wiedererlangen. Was in Israel beispielsweise schon Realität ist, wird auch in der Schweiz diskutiert. Besonders heikel ist das Thema Impfpflicht am Arbeitsplatz: Gewisse Branchen könnten von ihren Angestellten verlangen, sich impfen zu lassen. Obwohl es in der Schweiz keine allgemeine Impfpflicht gibt, würde so ein indirekter Impfzwang durch den Arbeitgeber entstehen.

Klaus Krohmann, Rechtsanwalt bei der Zürcher Beratungsgesellschaft BDO, berät zurzeit Firmen zu genau diesen Fragen.

Herr Krohmann, viel wird über eine drohende Impfpflicht am Arbeitsplatz gesprochen. Wäre dies überhaupt mit dem Grundrecht vereinbar?
Klaus Krohmann:
Das kommt darauf an. Grundsätzlich ist eine Impfung ein starker Eingriff in die Persönlichkeitsrechte einer Person. Es braucht also rechtlich gesehen triftige Gründe, um von Arbeitnehmern eine Impfung zu verlangen. In einzelnen Branchen gibt es diese aber durchaus.

In welchen zum Beispiel?
An erster Stelle in der Gesundheitsbranche. Wir müssen aber unterscheiden zwischen staatlichen und privaten Arbeitgebern. Staatliche Arbeitgeber brauchen eine gesetzliche Grundlage, um so etwas wie eine Impfpflicht einzuführen. Private Unternehmen sind da eine Spur flexibler.

Wie meinen Sie das?
Wie gesagt, die brauchen theoretisch keine rechtliche Grundlage. In Berufen, bei denen man zum Beispiel mit Covid-Patienten oder besonders gefährdeten Leuten arbeitet, kann ein Arbeitgeber durchaus befinden, dass eine Impfung vonnöten ist. Auch zum Schutz der Mitarbeitenden selbst.

Könnte es also sein, dass Privatkliniken schon bald eine Impfung von ihren Mitarbeitenden verlangen und Unispitäler nicht?
Genau. Eine Impfpflicht sollte aber immer die letzte Instanz sein. Vorher muss geprüft werden, ob man nicht auch andere Schutzmassnahmen umsetzen könnte. Also zum Beispiel Mitarbeitende versetzen, welche sich nicht impfen lassen wollen. Zudem muss man bedenken, dass auch private Unternehmen öffentliche Aufgaben übernehmen können. Prinzipiell gilt, dass es nur in Einzelfällen angebracht ist, eine Impfpflicht am Arbeitsplatz zu verhängen.

«Bei Fragen nach einer Impfung beim Bewerbungsgespräch gilt das Recht zur Lüge.»

Also darf man Aussendienstmitarbeitende oder Angestellte, die generell viel Kundenkontakt haben, nicht zu einer Impfung zwingen.
Ich kann mir vorstellen, dass der eine oder andere Arbeitgeber seine Mitarbeitende dazu animiert, sich impfen zu lassen. Eine Kündigung gegenüber einer Aussendienstmitarbeiterin, welche sich nicht impfen lassen will, hätte aber vor Gericht schlechte Karten.

Dürfen Firmen denn bei Bewerbungsgesprächen fragen, ob man geimpft ist?
Private Firmen haben da eine gewisse Autonomie im Wirtschaftsrecht, ja. Hier geht es aber in dieselbe Richtung wie bei der Schwangerschaftsfrage: Wenn eine Frau beim Bewerbungsgespräch lügt über ihre Schwangerschaft, dann kann dies kein Grund sein für eine Kündigung. Es gilt hier also ein Recht zur Lüge.

Beraten Sie eigentlich nur Gesundheitseinrichtungen zu diesen Fragen oder interessieren sich auch andere Branchen dafür?
Wir beraten auch viele Bürobetriebe, die wissen wollen, was genau sie dürfen und was nicht. Besonders Firmen, deren Angestellten viel Kundenkontakt haben, informieren sich bei uns. Denen sage ich das Gleiche wie Ihnen: Nur in Ausnahmefällen darf man eine Impfpflicht verhängen. Erst sollte man andere Möglichkeiten in Betracht ziehen: Flächendeckende Tests zum Beispiel würden bestimmt auf mehr Akzeptanz stossen und greifen auch nicht in die Persönlichkeitsrechte der Mitarbeitenden ein.

Vorübergehend wird sich eine Zweiklassengesellschaft nicht vermeiden lassen.»

Die körperliche Unversehrtheit ist bei einem Speicheltest bestimmt garantiert, die Sicherheit der Daten jedoch nicht. Und Gesundheitsdaten sind extrem sensibel.
Stimmt. Es ist auch hier eine Güterabwägung. Unternehmen haben das Recht, Personendaten zu erheben, wenn dies für den Geschäftsbetrieb notwendig ist. Diese Notwendigkeit ist bei einem normalen Büro nicht unbedingt gegeben, in der Produktion oder im Gesundheitswesen unter Umständen hingegen schon. Man muss die Mitarbeitenden vorgängig aber gründlich aufklären, was mit diesen Daten gemacht wird. Zudem müssen sie auch zeitnah wieder vernichtet werden.

Bleiben wir gleich beim Datenschutz. Vielleicht müssen wir ja auch bald im Restaurant oder im Kino einen Impfpass vorweisen. Inwiefern ist das mit dem Datenschutz vereinbar?
Im privaten Sektor ist es tatsächlich so, dass man die Autonomie hat, selbst zu entscheiden, mit wem man Geschäfte eingehen will und mit wem nicht.

Bild
Zur Person
Klaus Krohmann ist Rechtsanwalt und Leiter Rechtsberatung bei der Zürcher Wirtschaftsprüfungs-, Treuhand- und Beratungsgesellschaft BDO. Er hat sich auf IT-Recht spezialisiert und befasst sich seit Jahren mit Aspekten des Datenschutzes und des Arbeitsrechts.

Selbst wenn das heisst, dass man heikle Daten dafür offenlegen muss?
Ja.​

Glauben Sie wirklich, dass es bald einmal so weit sein könnte? Oder ist das alles eine hypothetische Diskussion?
Ich glaube schon. Der Impfpass steht ja bereits vor der Tür.

Wird das nicht zu einer vorübergehenden Zweiklassengesellschaft führen?
Ja, ich denke schon. Langfristig darf es das aus meiner Sicht nicht geben, vorübergehend wird es sich aber nicht vermeiden lassen. Die Letzten werden sich erst Monate später impfen lassen können. Solange man diese Zweiklassengesellschaft aber begründen kann, ist dies staatspolitisch auch vertretbar.

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279 Kommentare
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Geläutert
11.03.2021 10:35registriert April 2020
Ich verstehe den Ausdruck 2-Klassen-Gesellschaft in diesem Zusammenhang nicht. Jeder wird (hoffentlich - dauert ja ewig!) Zugang haben zum Impfstoff und kann sich impfen lassen. Und jetzt wollen diejenigen beschweren sie würden wie 2. Klasse behandelt obwohl sie freiwillig auf den frei zugänglichen Impfstoff haben?

Weitere Beispiele einer 2-Klassen-Gesellschaft wären dann:
- Nur Personen mit gültigem Ticket dürfen ÖV fahren
- Nur wer den Führerschein gemacht hat, darf Autofahren
- Nur wer Eintritt ins Konzert zahlt, darf es besuchen...
etc. etc.
...das ist so fies für die anderen!!!
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Beta Stadler
11.03.2021 10:46registriert Mai 2020
Was man hier stark unterscheiden muss ist, dass die Impfung Teil der Lösung zur Bewältigung einer weltweiten Pandemie ist. Man impft sich nicht nur zum persönlichen Schutz, sondern zur Eindämmung des Virus und seiner Fähigkeit zur Mutation. Hier gibt es eigentlich ebenso wenig "Wahl" wie bei einem Krieg - der schränkt meine Persönlichkeitsrechte ja auch starkt ein...
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LeChef
11.03.2021 10:51registriert Januar 2016
Das ist doch ganz einfach.. Wer sich nicht impfen will muss auch nicht. Dafür müssen sie an ihrem Arbeitsplatz regelmässig getestet werden, das Gesundheitspersonal täglich. Beim Einlass für Veranstaltungen werden Schnelltests durchgeführt, Geimpfte müssen diese nicht machen.

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