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Bundesrat räumt Fehler ein bei Aufsicht über «meineimpfungen.ch»

Eine Apothekerin verabreicht einem Mann den Impfstoff Fluarix Tetra 2022-2023 gegen die saisonale Grippe, am Freitag, 30. Dezember 2022 in der Kirchenfeld Apotheke in Bern. (KEYSTONE/Anthony Anex)
Impfung gegen die saisonale Grippe.Bild: keystone

Bundesrat räumt Fehler ein bei Aufsicht über «meineimpfungen.ch»

21.04.2023, 11:1921.04.2023, 16:26
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Der Bundesrat räumt Fehler bei der Aufsicht der mittlerweile eingestellten Impfplattform «meineimpfungen.ch» ein. Das Bundesamt für Gesundheit (BAG) habe seine Aufsichtsfunktion ungenügend wahrgenommen.

Raschere und kritischere Nachfragen wären angezeigt gewesen, schreibt der Bundesrat am Freitag in einer Antwort zum Bericht der Geschäftsprüfungskommission des Nationalrats (GPK-N).

Die Stiftung wurde vom Bund während mehreren Jahren finanziell unterstützt, und Bundesangestellte nahmen zeitweise im Stiftungsrat Einsitz. Das Bundesamt für Gesundheit hatte die Aufgabe, die korrekte Verwendung dieser Finanzhilfe zu beaufsichtigen.

Die Aufsichtskommission kam zum Schluss, dass die Hauptverantwortung für die Geschäftsführung der Stiftung und für die erwähnten Geschehnisse beim Stiftungsrat liege. Jedoch sei die Aufsicht des BAG über die Stiftung «zu zurückhaltend» gewesen. Der Bundesrat stimmt dieser Schlussfolgerung zu.

Einsitz im Stiftungsrat

Ebenfalls kritisch beurteilt hatte die GPK-N den Einsitz im Stiftungsrat von zwei ehemaligen Mitarbeitenden des BAG vom Mai 2018 bis im Januar 2020 und vom Januar 2021 bis im April 2021. Diese Konstellation habe zu Interessenskonflikten und schlussendlich zur Schwächung der Aufsichtstätigkeit des BAG geführt. Die Aufsichtskommission forderte deshalb einheitliche Regeln auf Bundesebene für den Einsitz in privatrechtlichen Stiftungen.

Nach Ansicht der Bundesrats sind die rechtlichen Grundlagen für den Einsitz in privatrechtliche Stiftungen aber klar. Die Übernahme solcher Ämter ist für Bundesangestellte melde- und bewilligungspflichtig. Wenn Interessenskonflikte nicht ausgeschlossen werden können, wird die Bewilligung verweigert. Es sei jedoch zentral, dass dieses Prozedere auch eingehalten werde.

Kein elektronischer Impfausweis

Nachdem das Onlinemagazin «Republik» schwere technische Mängel enthüllt hatte, wurde die Plattform im Mai 2021 eingestellt. Der Eidgenössische Datenschutz- und Öffentlichkeitsbeauftragte (Edöb) bestätigte die Mängel.

Gemäss dem Bericht der GPK-N hat das BAG aber bezüglich der Datensicherheit angemessen gehandelt und dem Aspekt des Datenschutzes genügend Beachtung zukommen lassen. Laut der Stiftung Konsumentenschutz ist diese Bewertung erschreckend. «Es stellt sich die Frage, wie die Kommission zu einer dermassen positiven Einschätzung kam, und ob sie sich bewusst war, wie schlampig und unkontrolliert die Verantwortlichen gehandelt hatten», liess sich Sara Stalder, Geschäftsleiterin des Konsumentenschutzes in einer Mitteilung zitieren.

Seit der Deaktivierung von «meineimpfungen.ch» gibt es in der Schweiz keinen national verfügbaren elektronischen Impfausweis mehr. Vorgesehen ist eine Integration des Impfausweises ins elektronische Patientendossier. Zudem gibt es ein Vorprojekt, das evaluiert, ob eine Rückgabe der Impfdaten ehemaliger Nutzerinnen und Nutzer von «meineimpfungen.ch» möglich ist. (sda)

(oee/yam/sda)

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