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Bundesrat will KI-Konventionen des Europarates übernehmen

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Die Regulierung im Bereich der Künstlichen Intelligenz (KI) soll den Innovationsstandort Schweiz stärken.Bild: shutterstock

Bundesrat will KI-Konventionen des Europarates übernehmen

12.02.2025, 13:2412.02.2025, 16:30
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Der Bundesrat will die Konventionen zur Künstlichen Intelligenz des Europarates ins Schweizer Recht übernehmen. Wo Gesetzesanpassungen nötig sind, sollen diese möglichst sektorbezogen ausfallen.

Eine allgemeine, sektorübergreifende Regulierung beschränke sich auf zentrale, grundrechtsrelevante Bereiche wie den Datenschutz, teilte der Bundesrat am Mittwoch mit. Aktivitäten zur Regulierung in einzelnen Bereichen wie dem Gesundheitswesen oder dem Verkehr sollen weitergeführt werden.

Die Regulierung im Bereich der Künstlichen Intelligenz (KI) soll den Innovationsstandort Schweiz stärken, den Grundrechtsschutz inklusive der Wirtschaftsfreiheit wahren und das Vertrauen der Bevölkerung in KI stärken, so die Landesregierung.

Dazu werde das Eidgenössische Justiz- und Polizeidepartement (EJPD) zusammen mit dem Eidgenössischen Departement für Umwelt, Verkehr, Energie und Kommunikation (Uvek) und dem Eidgenössischen Departement für auswärtige Angelegenheiten (EDA) bis Ende 2026 eine Vernehmlassungsvorlage erstellen, hiess es weiter. Diese soll die Konventionen des Europarats umsetzen, indem sie die notwendigen gesetzlichen Massnahmen in den Bereichen Transparenz, Datenschutz, Nichtdiskriminierung und Aufsicht festlegt.

Kritik von den Grünen

Die Grünen bewerten die Regulierungsansätze des Bundesrates als zahnlos und zögerlich, wie sie schreiben. In einer Welt, die bereits heute stark von KI-Technologien geprägt ist, brauche es schnell klare Regeln und Pflichten für alle. Die Schweiz müsse sich für KI-Anwendungen stark machen, die dem Gemeinwohl und der Umwelt zugute kämen und sich an Werte der Demokratie, Nachhaltigkeit und Menschenrechte hielten. KI brauche klare Regeln und solle nicht nur Autokratien und dem Profit dienen, liess sich Grünen-Nationalrat Balthasar Glättli (ZH) zitieren.

Die Gewerkschaft Syndicom begrüsste in einem Communiqué das Vorgehen des Bundesrates. Gleichzeitig forderte sie aber, dass sich die effektive KI-Regulierung nicht nur auf den Staat, sondern auch auf private Akteure erstrecke. Syndicom will eine verpflichtende Risiko- und Folgeabschätzung für KI-Systeme, um sicherzustellen, dass deren Auswirkungen auf Arbeitsplätze, Beschäftigungsverhältnisse und die Rechte von Arbeitnehmenden sorgfältig geprüft würden.

Im November 2023 hatten Uvek und EDA im Auftrag des Bundesrats verschiedene Analysen zu möglichen Regulierungsansätzen vorgelegt. Auch das EJPD war eng in die Arbeiten miteinbezogen. Die Analysen untersuchten die Auswirkungen der KI-Konvention des Europarats, gaben einen Überblick über bestehende und geplante Änderungen im Bundesrecht in verschiedenen Sektoren und zeigten die regulatorischen Entwicklungen in zwanzig ausgewählten Ländern.

Der Europarat hatte die KI-Konventionen im Mai des vergangenen Jahres angenommen. Mit ihnen soll der Einsatz von KI im öffentlichen und im privaten Sektor geregelt werden. (sda)

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