Bundesrat genehmigt Kriegsparteien keine Flüge über Schweiz
Nach dem Angriff von Russland auf die Ukraine gewährt die Schweiz den Militärflugzeugen der Konfliktparteien keine Überflugrechte. Das hat der Bundesrat am Freitag entschieden.
Ebenso wenig genehmigt werden Überflug-Gesuche für militärische Flüge von Staaten, die die Konfliktparteien unterstützen. Genehmigen will der Bundesrat lediglich militärische Flüge mit humanitärem und medizinischem Zweck, einschliesslich den Transport von Verwundeten.
Für die Benutzung des Schweizer Luftraums müssen ausländische Militär- und Staatsluftfahrzeuge üblicherweise eine Bewilligung (Diplomatic clearance) beantragen.
Das im Departement für Umwelt, Verkehr, Energie und Kommunikation (Uvek) angesiedelte Bundesamt für Zivilluftfahrt (Bazl) erteilt die Genehmigungen in Absprache mit dem Verteidigungsdepartement (VBS) und der Direktion für Völkerrecht. Gesuche von erheblicher politischer Tragweite werden dem Bundesrat vorgelegt.
