Ständemehr für Abstimmung über EU-Verträge: Neues Manöver misslingt
Auf den Fotos mit EU-Kommissionspräsidentin Ursula von der Leyen wirkt die Miene von Guy Parmelin gequält. Am Montag unterzeichnete der Bundespräsident die neuen EU-Verträge. Noch vor fünf Jahren war der SVP-Magistrat – auch damals als Bundespräsident – nach Brüssel gereist, um den Rahmenvertrag zu versenken.
Simon Michel, FDP-Nationalrat und Verfechter des neuen EU-Pakets, wollte bei Parmelin aber doch ein kleines Lächeln erkennen. Es sei ein kleiner Schritt für Parmelin, aber ein grosser Sprung für die Schweiz, schrieb er auf X in Anlehnung an das Zitat von Astronaut Neil Armstrong bei der Mondlandung.
Sehe ich da doch ein kleines Lächeln bei @ParmelinG. That's one small step for Guy, one giant leap for Switzerland. Danke. Der Staatsvertrag ist auf Kurs. #bilateraleIII @progresuisse @starkvernetzt @economiesuisse @FDP_Liberalen pic.twitter.com/HIp0bepAIF
— Simon Michel (@simonmichel) March 2, 2026
Für diesen «grossen Sprung» genügt in den Augen des Bundesrats jedoch das fakultative Referendum. Das bedeutet: Die Gegner einer näheren Anbindung an Brüssel müssen 50'000 Unterschriften gegen das Vertragswerk sammeln, um es an die Urne zu bringen. Und bei der Volksabstimmung genügt das Volksmehr. Ob die Verträge nicht doch dem Ständemehr unterstellt werden sollen, entscheidet aber das Parlament.
Nun versuchten die Befürworter des Ständemehrs, die häufig auch die neuen Bilateralen Verträge mit der EU ablehnen, noch auf einem anderen Weg einen Pflock für das Ständemehr einzuschlagen. FDP-Ständerat Martin Schmid wollte den Bundesrat beauftragen, die Kompass-Initiative zeitlich vor den Bilateralen Verträgen zur Abstimmung zu bringen.
Der Hintergrund: Die Kompass-Initiative will völkerrechtliche Verträge zwingend dem obligatorischen Referendum unterstellen. Es bräuchte zur Genehmigung daher nebst dem Volks- auch das Ständemehr. So müssten in der Folge auch die Kantone den neuen Verträgen mit der EU zustimmen.
Aus Sicht von Schmid liesse sich die Referendums-Abstimmung über die Bilateralen III gut herauszögern. Der gesetzliche Rahmen würde erlauben, dass Volk und Stände zuerst über die Initiative befinden. Andernfalls schaffe das Parlament ein demokratiepolitisches Problem. SVP-Ständerat Marco Chiesa sprach gar von einem «konstitutionellen Kurzschluss». Denn die Kompass-Initiative sieht in der Übergangsbestimmung eine Rückwirkungsklausel vor, die ein allfälliges Ja zu den Bilateralen III rückwirkend wieder kippen könnte.
Einer gegen alle EU-Skeptiker
Alle Redner leiteten daraus eine fehlende Legitimation des EU-Entscheids ab. Alle zeigten sich besorgt über die demokratiepolitischen Widersprüche. Alle ausser Benedikt Würth. Der Mitte-Ständerat erklärte relativ nüchtern, dass die Kompass-Initiative als Reaktion auf das bundesrätliche Vorgehen im EU-Dossier entstanden sei. Und dass es immer wieder Initiativen gebe, die mit Gesetzesprojekten in Konflikt stehen. Aktuellstes Beispiel: Die Mitte will mit der Fairness-Initiative die Heiratsstrafe abschaffen. Die Bevölkerung stimmt am Sonntag nun über die Individualbesteuerung ab, welche ein diametral entgegengesetztes Modell der Besteuerung anpeilt. Hätte sie nun zuerst über die Mitte-Initiative abstimmen sollen?
Nein, findet Würth. Die Spielregeln hätten sich bisher bewährt. Er lehne es ab, dass künftig Initiativen die Pläne des Parlaments und des Bundesrats so direkt torpedieren können.
Unterstützung erhielt Würth von Justizminister Beat Jans: Die Behandlung von Initiativen sei rechtlich klar geregelt. Zwar gelten für Referenden andere Regeln, aber in beiden Fällen müsse der Bundesrat die Vorlagen nach der Beratung im Parlament zeitnah zur Abstimmung bringen.
Jans erklärte, er lehne die Motion ab, weil er die Spielregeln nicht ändern wolle. Er empfehle aber auch ein Nein, weil das Parlament steuern kann, wie lange oder schnell die Beratungen eines Geschäfts dauern und über welche Vorlage zuerst abgestimmt werden muss.
Der Ständerat folgte dem Bundesrat knapp, mit 23:22 Stimmen. Die Spielregeln werden für die Bilateralen III also nicht geändert. (aargauerzeitung.ch)
