«Eine gute Bundesratssitzung ist wie ein gutes Konzert. Jeder gibt sein Bestes»: So wird Bundespräsidentin Simonetta Sommaruga (SP) in der Medienmitteilung zum Bundesratsfoto 2020 zitiert. Die Landesregierung posiert auf dem von den Fotografen Annette Boutellier und Yoshiko Kusano konzipierten Bild wie ein Konzertensemble.
Ein Cellokasten, ein Scheinwerfer und ein Blasinstrumentenkoffer geben dem Foto den musikalischen Touch, den sich die Bundespräsidentin gewünscht hat.
Doch wie die SonntagsZeitung schreibt, ist das veröffentlichte Bundesratsfoto offenbar weit weg von den ursprünglichen Vorstellungen Sommarugas. Die Bernerin wollte nämlich gemeinsam mit ihren Regierungskollegen eines der berühmtesten Plattencovers der Musikgeschichte, jenes des Beatles-Albums «Abbey Road», nachstellen.
Wie auf dem Original mit den Fab Four John Lennon, Paul McCartney, George Harrison und Ringo Starr sollte der Bundesrat in corpore dabei beim Überqueren eines Fussgängerstreifens festgehalten werden.
Stattfinden sollen hätte das Shooting auf einem der Fussgängerstreifen direkt vor dem Bundeshaus. Mit der Beatles-Referenz hätte die ausgebildete Konzertpianistin Sommaruga einerseits auf ihre grosse Leidenschaft, die Musik, hinweisen können. Und mit dem Fussgängerstreifen wäre auch eines der zentralen Themen ihres Departemens UVEK, der Verkehr, abgebildet worden.
Gemäss SonntagsZeitung waren die Vorbereitungen schon weit fortgeschritten. Die Bundesrätinnen und Bundesräte seien instruiert worden, beim Shooting keine dunkle Kleidung zu tragen, um sich besser vom Asphalt abzuheben.
Doch Anfang Dezember wurde das Projekt jäh gestoppt – auf Intervention der Anwälte des Bundes, welche Bedenken bezüglich möglicher Urheberrechtsverletzungen hatten.
Bundesratssprecher André Simonazzi bestätigt diesen Sachverhalt gegenüber der SonntagsZeitung: «Indem der Bundesrat das Cover des Beatles-Albums imitierte, warf er die Frage des Urheberrechts auf. Wir haben das geklärt. Es stellte sich heraus, dass wir nicht hundert Prozent sicher waren, dass das, was wir taten, legal war. Wir haben also das Vorsorgeprinzip angewandt.» Man wollte keinen Rechtsstreit riskieren: «Es wäre nicht ideal gewesen, das Jahr mit einer gerichtlichen Hypothek zu beginnen.» (cbe)