Schweiz
Zürich

Zürcher Stadtrat verteidigt Technopartys auf dem Uetliberg

Revelers dance in Bellevue square at the Streetparade in Zurich, Switzerland, on August 13, 2011. (KEYSTONE/Ennio Leanza)

Festivalbesucher tanzen auf dem Bellevue, aufgenommen waehrend der Streetpara ...
Die Partys – von denen laut Stadtrat nur zwei pro Jahr überhaupt bewilligt werden – beginnen jeweils am Nachmittag und enden spätestens um 23 Uhr.Bild: KEYSTONE

Zürcher Stadtrat verteidigt Technopartys auf dem Uetliberg

Der Zürcher Stadtrat sieht keine rechtliche Handhabe, um gegen Technopartys auf dem Uetliberg vorzugehen. Unter anderem, weil diese in einer «Intensiverholungszone» stattfinden.
20.02.2026, 14:2220.02.2026, 14:22

Die Partys, die neben dem Berggasthaus Uto Staffel und beim Uto Kulm stattfinden, verstossen nicht gegen geltende Schutzbestimmungen, wie der Zürcher Stadtrat in seiner am Donnerstag veröffentlichten Antwort auf eine Anfrage im Gemeinderat schreibt.

In der von Gemeinderätinnen der Grünen eingereichten Anfrage wurde unter anderem kritisiert, dass die Partys zu einer übermässigen Beschallung weiter Gebiete während rund 10 Stunden führen würden. Dies sei besonders störend, weil das betroffene Gebiet mitten im Bundesinventar-Schutzgebiet (BLN) Albiskette-Reppischtal liege. Der Lärm würde auch Anwohnerinnen und Anwohner am Uetliberg sowie Bewohner des Stadtquartiers Leimbach stören.

Zusätzlich zum Lärm stellten die Gemeinderätinnen auch Fragen zu Auto- und Lastwagenfahrten, die es im Zusammenhang mit den Veranstaltungen gebe, und ob der Stadtrat nicht auch der Meinung sei, dass der Uetliberg als Standort für lärmige Massenveranstaltungen generell denkbar ungeeignet sei.

«Intensiverholungszonen» als Ausnahmegebiete

Letzteres verneint der Stadtrat in seiner Antwort mit dem Verweis auf die «Intensiverholungszonen», die innerhalb des BLN-Gebiets ausgeschieden wurden. Die beiden Veranstaltungsorte würden sich in solchen Zonen befinden, im Gegensatz zum Rest des BLN-Gebiets seien Veranstaltungen mit Lärmemissionen dort zulässig.

Die Partys – von denen laut Stadtrat nur zwei pro Jahr überhaupt bewilligt werden – beginnen jeweils am Nachmittag und enden spätestens um 23 Uhr. «Der Stadtrat ist der Ansicht, dass an zwei Tagen im Jahr eine Tages-Tanzparty beim Uto Staffel möglich sein sollte», heisst es in der Antwort. Andernfalls bestehe die Gefahr, dass unbewilligte Partys wieder zunehmen. (sda)

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Die beliebtesten Kommentare
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Lupo Thunder
20.02.2026 14:56registriert Oktober 2024
Sehr schöne Entscheidung vom Stadtrat. Lasst die Leute a bissl Tanzen 🥳🥳🥳
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