Coiffeur, Tattoo- und Massagestudios: Was ab Montag alles noch geöffnet hat
Am Mittwoch hat der Bundesrat neue Massnahmen zur Ausbreitung des Coronavirus beschlossen. Unter anderem hat er entschieden, dass alle Geschäfte, die keine Güter «des kurzfristigen und täglichen Bedarfs» anbieten, ab Montag dem 18. Januar 2021 schliessen müssen.
Doch was bedeutet das nun konkret? Welche Geschäfte müssen schliessen? Welche dürfen offen bleiben? Und auf was muss ich bei Dienstleistungsanbietern beachten? Wir klären dich auf.
Lebensmittelläden
Lebensmittelgeschäfte bleiben geöffnet. Die Regelung, dass die Läden nach 19 Uhr sowie sonntags geschlossen haben müssen, wird aufgehoben.
Lebensmittelgeschäfte dürfen aber nur noch Produkte verkaufen, die zum tägliche Bedarf gehören. Hier findest du eine genaue Liste von Produkten, die noch zum Verkauf erlaubt sind.
Bäckereien / Konditoreien
Bäckereien sowie Konditoreien bleiben geöffnet. Neu dürfen sie ihre Ware länger als bis 19 Uhr sowie sonntags verkaufen.
Märkte
Märkte in Innenräumen sowie im Freien sind verboten. Davon ausgenommen sind Vieh- und Schlachtviehmärkte im Freien sowie Märkte, die Güter des täglichen Bedarfs anbieten. Weiterhin möglich ist auch das Abholen bestellter Waren vor Ort.
Tankstellen
Tankstellen bleiben geöffnet. Neu dürfen Tankstellenshops ihre Ware länger als bis 19 Uhr sowie sonntags verkaufen.
Kioske
Kioske bleiben geöffnet. Neu dürfen sie ihre Ware länger als bis 19 Uhr sowie sonntags verkaufen.
Take-away-Anbieter / Lieferdienste
Take-away-Angebote und Lieferdienste bleiben erlaubt.
Tiernahrungsgeschäfte / Babynahrungsgeschäfte
Geschäfte, die Tier- oder Babynahrung anbieten, dürfen geöffnet bleiben. Neu dürfen sie ihre Ware länger als bis 19 Uhr verkaufen.
Kleiderläden
Kleiderläden müssen schliessen. Zulässig ist das Abholen bestellter Waren vor Ort (Click & Collect).
Möbelgeschäfte
Möbelgeschäfte müssen schliessen. Zulässig ist das Abholen bestellter Waren vor Ort (Click & Collect).
Coiffeur
Friseursalons dürfen geöffnet bleiben. Die Öffnungszeiten-Beschränkung wird beibehalten.
Kosmetikstudios / Nagelstudios
Kosmetikstudios sowie Nagelstudios dürfen geöffnet bleiben. Die Öffnungszeiten-Beschränkung wird beibehalten.
Massagestudios
Massagestudios dürfen geöffnet bleiben. Die Öffnungszeiten-Beschränkung wird beibehalten.
Tattoo- und Piercingstudios
Tattoo- und Piercingstudios dürfen geöffnet bleiben. Die Öffnungszeiten-Beschränkung wird beibehalten.
Physiotherapien
Physiotherapien dürfen geöffnet bleiben.
Poststellen
Poststellen dürfen geöffnet bleiben, müssen aber zwischen 19.00 und 06.00 Uhr schliessen.
Blumengeschäfte
Blumenläden bleiben geöffnet. Neu dürfen Blumenhändler ihre Ware länger als bis 19 Uhr verkaufen.
Banken
Banken dürfen geöffnet bleiben, müssen aber zwischen 19.00 und 06.00 Uhr schliessen. Davon ausgenommen sind Automaten für den Geldbezug.
Elektronikgeschäfte
Elektronikfachgeschäfte müssen schliessen. Zulässig ist das Abholen bestellter Waren vor Ort (Click & Collect).
Schuhmacher
Sofern Schuhmacher Reparaturen anbieten, dürfen Schuhmachergeschäfte geöffnet bleiben. Zudem dürfen sie neu länger als bis 19 Uhr offen haben.
Bau- und Gartengeschäfte / Eisenwarengeschäfte
Bau- und Gartengeschäfte sowie Eisenwarengeschäfte bleiben geöffnet. Neu dürfensieihre Ware länger als bis 19 Uhr verkaufen.
Telekom-Geschäfte
Telekommunikationsgeschäfte bleiben geöffnet. Neu dürfen die Shops von Swisscom und Co. ihre Ware länger als bis 19 Uhr verkaufen.
Fotofachgeschäfte
Fotofachgeschäfte bleiben geöffnet. Neu dürfen die Anbieter länger als bis 19 Uhr offen haben.
Schlüsseldienste
Schlüsseldienstanbieter bleiben geöffnet. Neu dürfen die Anbieter länger als bis 19 Uhr offen haben.
Apotheken / Drogerien
Apotheken sowie Drogerien bleiben geöffnet.
Optiker / Hörgeräteanbieter
Optikergeschäfte* sowie Hörgeräteanbieter bleiben geöffnet. Neu dürfen die Anbieter länger als bis 19 Uhr offen haben.
Wäschereien / Nähereien
Wäschereien und Nähereien bleiben geöffnet. Neu dürfen die Anbieter länger als bis 19 Uhr offen haben.
Autogaragen
Sofern Autogaragen Reparaturen anbieten, dürfen sie geöffnet bleiben. Neu dürfen sie länger als bis 19 Uhr offen haben.
Autovermietung
Autovermietungsgeschäfte bleiben geöffnet. Neu dürfen sie länger als bis 19 Uhr offen haben.
Velogeschäfte
Sofern Fahrradgeschäfte Reparatur anbieten, dürfen sie geöffnet bleiben. Neu dürfen sie länger als 19 Uhr offen haben.
Soziale Einrichtungen
Soziale Einrichtungen bleiben geöffnet.
Öffentliche Ämter
Öffentliche Ämter bleiben geöffnet.
ÖV-Schalter
Schalter von öffentlichen Verkehrsmitteln bleiben geöffnet.
Reisebüros
Dürfen geöffnet bleiben, müssen aber zwischen 19.00 und 06.00 Uhr schliessen.
Gottesdienst
Religiöse Veranstaltungen bleiben erlaubt.
(cst)