Trotz Lockdown wird das Sortiment der Supermärkte grösser sein als im Frühling. Bild: keystone
Welche Läden trotz Lockdown offen bleiben – und welche Artikel sie verkaufen dürfen
Der Bundesrat schliesst alle Geschäfte, die nicht Güter «des kurzfristigen und täglichen Bedarfs» verkaufen. Welche Waren weiter verkauft werden dürfen, hat er in einer Verordnung festgehalten. Der Teufel steckt im Detail.
Trotz Lockdowns dürfen zahlreiche Geschäfte weiterhin offen bleiben. Deutlich mehr, als dies während dem ersten Lockdown im Frühling der Fall war. Coiffeure etwa dürfen weiter offen bleiben.
Die Verordnung listet eine grosse Anzahl von Dingen und Artikelkategorien auf. Folgende Geschäfte dürfen grundsätzlich offen bleiben:
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Die Liste der Läden
- Supermärkte und Läden, die Lebensmittel oder andere Güter des kurzfristigen und täglichen Bedarfs verkaufen (siehe Liste unten)
- Apotheken, Drogerien, Optiker, Läden für Hörgeräte
- Coiffeure
- Blumenläden
- Geschäfte für Reparatur und Unterhalt, zum Beispiel Wäschereien, Nähereien, Schuhmacher, Schlüsseldienste sowie Autogaragen und Fahrradgeschäfte, soweit sie Reparaturen anbieten
- Bau- und Gartenfachläden sowie Eisenwarengeschäfte für Bau- und Gartenartikel
- Tankstellen, inklusive Shops
- Verkaufsstellen von Telekommunikationsanbietern
Der Bundesrat definiert im Gegensatz zum ersten Lockdown mittels Verordnung genauer, welche Artikel verkauft werden dürfen. Dies wirkt sich insbesondere auf grosse Supermärkte aus, in denen im Gegensatz zum Lockdown weniger Gestelle abgesperrt werden müssen.
Die wichtigsten Aussagen des Bundesrates im Video:
Video: watson
Die Liste der Artikel
- Lebensmittel
- Koch- und Essgeschirr, einschliesslich Besteck, Kochutensilien und Aufbewahrungsbehälter
- Drogerieartikel
- Kosmetika
- Wasch-, Reinigungs- und Pflegemittel
- Zimmerpflanzen und Schnittblumen
- Fotoverbrauchsmaterial
- Strumpfwaren, Unterwäsche und Babybekleidung
- Bau- und Gartenartikel (wie Werkzeuge, Baustoffe, Saatgut, Erde)
- Tiernahrung und Produkte, die zur Tierhygiene und zur Tierhaltung notwendig sind
- elektrotechnische Ersatzteile und Zubehör (wie Batterien, Akkus etc.)
- Zeitungen und Zeitschriften
Öffnungszeiten werden gelockert
Für die Läden mit Waren des täglichen Gebrauchs werden die Öffnungszeiten wieder gelockert. Sie dürfen ihre Waren nun auch wieder nach 19 Uhr sowie am Sonntag anbieten. Kioske, Tankstellenshops sowie Läden in Bahnhöfen und Flughäfen dürfen das eingeschränkte Sortiment auch am Sonntag wieder verkaufen. (amü)
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