In den Spitälern herrscht seit bald zwei Jahren Ausnahmezustand. Im Moment jagt ein Fallzahlenrekord den nächsten. Ein Ende zeichnet sich nicht ab. Das geht am Spitalpersonal nicht spurlos vorbei. Sergio Baumann, Interims-CEO am Kantonsspital Aarau (KSA), sagte letzte Woche zur AZ, in den vergangenen Wochen hätten im KSA rund 20 Pflegefachkräfte gekündigt. Sie sind erschöpft und überlastet.
Es war schon immer und wird immer schwieriger, neue Pflegefachkräfte zu finden. Kommt es also zu vielen Kündigungen innert kurzer Zeit, kann das für ein Spital zum Problem werden. Mit weniger Personal können weniger Patientinnen und Patienten betreut werden und die Belastung für jene Mitarbeitenden, die (noch) nicht gekündigt haben, steigt. Zwar können Spitäler versuchen, die Lücken mit externen Mitarbeitenden von Temporärbüros zu stopfen – längerfristig ist das aber keine Lösung.
Am nachhaltigsten für das ganze System ist, wenn es gar nicht erst zu Kündigungen kommt. Das Kantonsspital Aarau (KSA) versucht dies seit September mit einem finanziellen Zustupf für das Pflegepersonal. Alle Mitarbeitenden der stationären Pflege, das sind rund 1300, erhalten zusätzlich zum Lohn eine Coronaprämie von 150 Franken pro Monat.
Wer auf Covid- und Intensivstationen Patientinnen und Patienten pflegt, bekommt 300 Franken pro Monat zusätzlich. Zusätzlich entschädigt, mit einem Bonus von 50 Franken pro Dienst, wird auch kurzfristiges Einspringen. Die Prämie ist für die Dauer der Coronapandemie befristet.
Das Pflegepersonal sei aufgrund von Personalmangel, zusätzlichen Diensten, einer erhöhten Belastung und auch durch die diversen Schutzvorkehrungen besonders von der Coronapandemie betroffen. «Diesen Umständen möchte man Rechnung tragen», teilt die KSA-Medienstelle mit. Deshalb habe die Geschäftsleitung in Rücksprache mit dem Verwaltungsrat eine Coronaprämie beschlossen.
Einen Zusammenhang mit den Kündigungen gibt es laut Medienstelle nicht: «Die Prämie steht im Zusammenhang mit der Pandemie und der bereits vor und während Corona angespannten personellen Situation.» Sie sei auch kein Versuch, um weitere Kündigungen zu verhindern, sondern gelte als «Wertschätzung für unser Pflegepersonal».
Diese Wertschätzung in Form von Geld für die rund 1300 Pflegenden wird das KSA bis Ende Dezember mindestens 200'000 Franken gekostet haben.
Nebst dem Pflegepersonal leisten auch andere Spitalangestellte seit bald zwei Jahren einen Zusatzeffort. Eine Coronaprämie gibt es aber nur für das stationäre Pflegepersonal. Die Medienstelle hält fest, auch Ärztinnen und Ärzte würden «verschiedene Corona-Benefits» erhalten. Die personelle Situation in der Pflege stelle aber die grösste Herausforderung dar.
Im Labor haben gewisse Teams wegen der Coronatests ebenfalls einen Mehraufwand zu stemmen. Auch dort habe die Geschäftsleitung bereits «Wertschätzungsaktionen» umgesetzt. In den Impf- und Testzentren se die Ausgangslage eine andere, weil dort spezifisch angestelltes zusätzliches Personal arbeite.
Die monatliche Prämie für das Pflegepersonal ist im Vergleich zu letztem Jahr grosszügig. Damals hatte das KSA den «ausserordentlichen Sondereinsatz seiner Mitarbeitenden im Rahmen seiner finanziellen Möglichkeiten» gewürdigt. Dem Personal in den von Covid betroffenen Bereichen sind zusätzliche Ferientage zugesprochen worden und alle angestellten Mitarbeitenden haben einen Essensgutschein im Wert von 100 Franken erhalten.
Am Kantonsspital Baden (KSB) gab es 2020 für alle Mitarbeitenden einen Coronabonus in der Höhe von 1000 Franken. Einen solchen Bonus gibt es dieses Jahr wohl nicht. Die Medienstelle teilt mit, man wolle die Mitarbeitenden aber wie letztes Jahr mit «diversen Aufmerksamkeiten des Hauses» überraschen.
In der Stadt Zürich hat die rot-grüne Mehrheit des Gemeinderats diese Woche in der Budgetdebatte einen Bonus in der Höhe von 1000 Franken für das Pflegepersonal beschlossen. Damit soll es für die «grossartige Leistung» während der Pandemie belohnt werden.
Im Aargau wird es keine Sonderprämie, finanziert aus Steuergeldern, geben. Laut Gesundheitsdepartement gibt es dafür keine Rechtsgrundlage. Ausserdem fehle eine Budgetposition m kantonalen Aufgaben- und Finanzplan für solche Prämienzahlungen. Der Entscheid falle in die Verantwortung der Führungsorgane der Spitäler. (aargauerzeitung.ch)