Schweiz
Coronavirus

Diese ab Montag geltenden Corona-Regeln sollte man kennen

Party, Club, Clubbing, Disco, Feiern
Tanzen und Feiern in Clubs: Dafür gelten ab nächster Woche schärfere Regeln.Bild: shutterstock

2G+ in Innenräumen: Nicht alle Geimpften dürfen in die Disco

Wer in den Ausgang will, muss sich unter Umständen trotz Impfung testen lassen. Einschränkungen gibt es aber vor allem für Ungeimpfte. Das hat auch Folgen für die Zahl der Gäste beim Weihnachtsfest.
19.12.2021, 10:31
Kari Kälin, Francesco Benini und Maja Briner / ch media
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Die Zahl der Neuinfektionen und Spitaleinweisungen verharrt auf einem hohen Niveau, zeigt aber eher nach unten: Das ist die positive Nachricht, die Alain Berset am Freitag verkündete. Die negative folgte sogleich. Der Gesundheitsminister geht davon aus, dass auch in der Schweiz in absehbarer Zeit die Omikron-Variante dominant wird, die sich schnell verbreitet und gegen welche die Impfung weniger gut wirkt.

Um eine Überlastung der Spitäler und gleichzeitig einen Lockdown light mit Restaurantschliessungen zu vermeiden, hat der Bundesrat strengere Coronaregeln beschlossen, die ab Montag in Kraft treten und vorerst bis am 24. Januar befristet sind.

Wo 2G und 2G-plus gilt

Auf die schärfste Variante mit Restaurantschliessungen hat der Bundesrat verzichtet. Wie erwartet dürfen sich künftig aber nur noch Geimpfte und Genesene auswärts zum Essen treffen. Die 2G-Regel gilt auch für Theater, Konzerte, Kino und Fitnesscenter – also für alle öffentlich zugänglichen Innenräume, die für Kultur, Sport, Freizeit und Unterhaltung bestimmt sind. Es gibt sodann eine Maskenpflicht.

Wie viele Personen damit genau von einem Teil des gesellschaftlichen Lebens ausgeschlossen sind, ist nicht klar. Aktuell sind 66.7 Prozent der Bevölkerung in der Schweiz doppelt geimpft. Das sind 5.8 Millionen Menschen. Fürs Einkaufen oder für den öffentlichen Verkehr braucht es weiterhin kein Covid-Zertifikat.

Kein Amateursport in Turnhallen bis Ende Januar

Wo das Tragen einer Maske in Innenräumen aus diversen Gründen unmöglich ist, herrscht die 2G-plus-Regel. Das heisst: Geimpfte und Genesene müssen einen negativen Test vorweisen, wenn sie in der Disco feiern, mit der Blasmusik proben oder mit Freunden Handball spielen wollen. Von der Testpflicht befreit sind Personen, deren Genesung oder Impfung nicht länger als vier Monate zurückliegt.

Fitnesscenter können – wenn sie es wünschen – die 2G-plus-Regel installieren, damit beim Gewichtestemmen die Maske weggelegt werden kann. Die 2G-plus-Regel trifft auch den Amateursport in Turnhallen. Die «Covid-Taskforce Sport» hat den Hallensportverbänden empfohlen, die laufenden Meisterschaften im Amateurbereich bis vorerst Ende Januar zu unterbrechen. Schnelltests für das Erlangen eines Zertifikats sind wieder gratis.

Weihnachten (maximal) zu zehnt

Auch im privaten Bereich werden Einschränkungen eingeführt. Vorgesehen war eine Regel mit den potenziell einschneidendsten Folgen für den Familienfrieden: Der Bundesrat schlug vor einer Woche vor, dass sich im Innern nur noch fünf Menschen treffen dürfen, falls eine ungeimpfte Person dabei ist.

Die Begründung: Das Ansteckungsrisiko im Familienkreis sei hoch. Jetzt hat der Bundesrat die Regel etwas aufgeweicht. Faktisch heisst das: Man darf Weihnachten jetzt zu zehnt feiern, wenn unter den Gästen eine ungeimpfte Person ist.

Homeoffice wird Pflicht

Neu gilt generelle Homeofficepflicht. «Damit wollen wir die Kontakte und die Pendlerströme reduzieren», sagte Berset. Ist Homeoffice nicht möglich, muss in Innenräumen eine Schutzmaske getragen werden – sofern man nicht allein im Büro sitzt.

Es wird früher geboostert

Überraschend wird die Wartefrist für die Booster-Impfung auf vier Monate gesenkt. Vor wenigen Tagen hatte Christoph Berger, der Präsident der Impfkommission, die Wartefrist von sechs Monaten gegenüber CH Media noch verteidigt.

Am Freitag kündigte Berset an, dass die Kommission und das BAG ihre Empfehlung kommende Woche ändern werden. Berger begründet das Umdenken auf Anfrage mit Omikron: «Die Entwicklung in England und Dänemark zeigt, dass sich Omikron äusserst schnell ausbreitet.»

Kampf für mehr Betten

Berset empfahl am Freitag den Kantonen dringend, dass sie an ihren Spitälern Eingriffe verschieben, die nicht dringlich sind. Das soll das Gesundheitspersonal entlasten.

Die Mahnung erinnerte an ein Problem: Die Schweiz käme besser durch die Pandemie, wenn auf den Intensivstationen der Spitäler mehr Pflegeplätze zur Verfügung ständen.

Im November 2020 waren in der Schweiz 842 zertifizierte und 260 sogenannte Ad-hoc-Betten auf Intensivstationen in Betrieb, ein Jahr später waren es noch 795 plus 48.

Die Kantone weisen darauf hin: Das Problem liegt nicht bei den Betten, sondern beim Personal. Covid-Patienten bleiben lange auf den Intensivstationen, und ihre Pflege ist aufwendig. Viele Pflegekräfte haben darum die Spitäler verlassen. Neues Personal zu rekrutieren, ist nicht einfach.

Eine Bestimmung im revidierten Covid-Gesetz erhöht nun den Druck auf die Kantone, mehr Pflegeplätze einzurichten. «Die Kantone definieren die nötigen Kapazitäten in Absprache mit dem Bund», heisst es da.

Die Regelung war umstritten. Vor allem der Ständerat wehrte sich dagegen, denn das Spitalwesen ist eine kantonale Angelegenheit. Soll der Bund den Kantonen vorschreiben, wie viele Betten sie in ihren Spitälern zu betreiben haben?

Reaktionen aus der Politik

SP-Nationalrat Pierre-Yves Maillard hat wenig Verständnis für die oben erwähnten Bedenken. Er sagt:

«Wir müssen in den Spitälern die Kapazitäten dafür schaffen, um eine nächste pandemische Welle besser bewältigen zu können. Es braucht dafür rasch zusätzliche Finanzierungen, um mehr Personal für die Intensivstationen zu engagieren und auszubilden. Es kann nicht sein, dass man in der Schweiz einen Lockdown prüfen muss, wenn 300 Betten im Intensivbereich mit Covid-Patienten belegt sind.»

Mitte-Nationalrätin Ruth Humbel versteht die neue Bestimmung als «dringenden Aufruf». Die Kantone müssten mehr unternehmen, um eine Reserve an Intensivpflegebetten zu unterhalten. Vielleicht brauche es eine Prämie ans Pflegepersonal, damit die Zahl der Kündigungen sinke. «Die meisten Kantone schreiben schwarze Zahlen – anders als der Bund. Das Geld für die Prämien ist also vorhanden.»

Bundesrat Ueli Maurer monierte wiederholt, dass die Kapazität an Betten auf Intensivstationen nicht genüge. Die SVP setzt sich stets für den Föderalismus ein – hier plädiert Maurer nun für eine Steuerung durch den Bund.

SVP-Nationalrat Albert Rösti, der Präsident der Gesundheitskommission, erklärt den Widerspruch mit einer Güterabwägung: «Greift der Bund bei den Spitälern ein Stück weit in die Hoheit der Kantone ein? Oder tut er es nicht – und es entstehen Kosten in Milliardenhöhe für die ganze Schweiz? Letzteres ist klar die schlechtere Version.» Rösti ist überzeugt, dass die Zahl der Betten noch weiter sinke, wenn man jetzt nicht handle.

Was geschieht jetzt?

Lukas Engelberger (Mitte), der Präsident der kantonalen Gesundheitsdirektoren, sagt: «Bund und Kantone werden sich nun darüber austauschen, wie die nötigen Kapazitäten definiert werden können.»

Bundesrat Berset erklärte am Freitag, dass das Finanzdepartement schaue, wie es den Kantonen beim Aufbau von Kapazitäten auf den Intensivstationen helfen könne.

Berset, von Maurer kritisiert, spielt den Ball an den Finanzminister weiter: Er soll mit den Kantonen prüfen, wie Geld für zusätzliches Pflegepersonal aufgetrieben werden kann. Einigt man sich, ist mit Resultaten frühestens in einem halben Jahr zu rechnen. Dann soll die Zahl der Reservebetten auf den Intensivstationen steigen.

(aargauerzeitung.ch)

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113 Kommentare
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Die beliebtesten Kommentare
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dega
19.12.2021 11:41registriert Mai 2021
"Nicht alle Geimpften dürfen in die Disco"
wtf, was soll der Titel? Jeder geimpfte darf bei 2G+. Einige brauchen nur einen zusätzlichen Test...
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heinzelman
19.12.2021 11:22registriert Mai 2016
Die Diskussion um die Betten nervt. Klar braucht’s die Intensivbetten, gerne auch mehr. Aber Patienten, die mit Covid auf IPS landen, sterben zu einem hohen Prozentsatz. Ziel muss daher nicht mehr Betten, sondern weniger Patienten sein. Tote auf den Straßen verhindern wir auch nicht durch mehr Sanitäter, sondern durch Geschwindigkeitsbeschränkungen und Gurtpflicht.
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therationalist
19.12.2021 11:02registriert Dezember 2017
Das Luftschloss der Politik. Meine Realität:
2) Meine Freizeit und Ausgleich trotz Impfung komplett gestrichen, obwohl es noch nie eine Ansteckung da gab bei uns. Alle im Training sind geimpft, wütend und enttäuscht.
3) Niemand, wirklich Niemand den ich kenne wird sich im privaten Bereich mehr einschränken lassen.
4) HO wird vom Arbeitgeber wie letztes Mal gekonnt ignoriert, mit dem Segen des Kantons.
5) Frühester Boostertermin in meinem Kanton 06.01., 6 Monate nach Impfung.

Man könnte meinen es sei April. 🤡
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Der «Pink Moon» im April: 13 spannende Fakten zum Vollmond
Am 24. April 2024 um 1.48 Uhr Schweizer Zeit tritt der Vollmond zum vierten Mal in diesem Jahr ein. Er wird auch «Rosa Mond» (auf Englisch: «Pink Moon») genannt und steht im Sternbild Jungfrau. Der Name «Rosa Mond» hat nichts mit dessen Farbe zu tun – er wurde von Nordamerikas Ureinwohnern nach der rosa Flammenblume benannt, die zum Frühlingsbeginn blüht.

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