Der Bundesrat hat in den letzten Tagen die Kantone angehört und jetzt Massnahmen beschlossen, um die Zahl der Kontakte zu vermindern und Menschenansammlungen zu vermeiden. Folgende Massnahmen gelten ab morgen Samstag, 12. Dezember 2020, und sind bis zum 22. Januar 2021 befristet.
Restaurants, Bars, Läden, Märkte, Museen, Bibliotheken sowie Sport- und Freizeitanlagen müssen zwischen 19 und 6 Uhr schliessen. Läden, Märkte, Museen, Bibliotheken sowie Sport- und Freizeitanlagen bleiben auch an Sonn- und landesweiten Feiertagen geschlossen.
Restaurants und Bars dürfen hingegen an Sonn- und Feiertagen geöffnet sein. Am 24. Dezember und für Silvester gilt die Sperrstunde erst ab 1 Uhr. Takeaway-Angebote und Lieferdienste können weiterhin bis um 23 Uhr offen bleiben.
Kantonen mit einer günstigen epidemiologischen Entwicklung ist es erlaubt, die Sperrstunde bis auf 23 Uhr auszuweiten. Die Voraussetzung hierfür ist, dass der Reproduktionswertwährend mindestens 7 Tagen unter 1 und die 7-Tagesinzidenz während mindestens 7 Tagen unter dem Schweizer Schnitt liegt.
Zudem müssen im Kanton ausreichende Kapazitäten im Contact-Tracing sowie in der Gesundheitsversorgung vorhanden sein. Will ein Kanton die Öffnungszeiten ausweiten, muss er sich mit den angrenzenden Kantonen absprechen.
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Öffentliche Veranstaltungen werden verboten. Ausgenommen sind religiöse Feiern (bis max. 50 Personen), Beerdigungen im Familien- und engen Freundeskreis, Versammlungen von Legislativen und politische Kundgebungen.
Der Bundesrat verzichtet auf weitere Beschränkungen der privaten Treffen. Er bleibt bei der bisherigen Regelung mit maximal 10 Personen. Dabei werden auch die Kinder mitgezählt. Der Bundesrat empfiehlt zudem dringend, Treffen im Privaten auf zwei Haushalte zu beschränken. Diese Regelung ist klar und ermöglicht Weihnachtsfeiern im kleinen Rahmen.
Sportaktivitäten in der Freizeit sind nur noch in Gruppen bis höchstens 5 Personen erlaubt. Kontaktsportarten bleiben verboten. Auch im nicht professionellen Kulturbereich werden Gruppenaktivitäten auf 5 Personen eingeschränkt.
Sportliche und kulturelle Aktivitäten (ohne Wettkämpfe) von Kindern und Jugendlichen vor ihrem 16. Geburtstag sind weiterhin erlaubt. Ebenso Trainings und Wettkämpfe von Angehörigen eines nationalen Kaders sowie Trainings und Matches in den Profiligen, allerdings ohne Publikum. Weiterhin erlaubt sind auch Proben und Auftritte von professionellen Künstlerinnen und Künstlern oder Ensembles.
Aufgrund der nötigen behördlichen Eingriffe will der Bundesrat in Übereinstimmung mit der Wirtschaftskommission des Ständerats seine Möglichkeiten erweitern, um wirtschaftliche Schäden abzufedern. Er schlägt dem Parlament deshalb vor, das Härtefallprogramm um insgesamt 1,5 Milliarden Franken auf 2,5 Milliarden Franken aufzustocken.
Von den 1,5 Milliarden sollen 750 Millionen Franken gemeinsam von Bund und Kantonen getragen werden, wobei die Kantone 33 Prozent beisteuern sollen. 750 Millionen Franken soll der Bund nötigenfalls als Zusatzbeiträge an die kantonalen Härtefallmassnahmen einschiessen können, ohne dass die Kantone sich finanziell beteiligen.
Bundesrat beantragt beim Parlament zudem eine Delegationsnorm, die es ihm erlaubt, die Anspruchsvoraussetzungen für die Härtefall-Hilfen falls notwendig zu lockern – dies für Unternehmen, die aufgrund von behördlichen Massnahmen für mehrere Wochenschliessen müssen oder erhebliche Einschränkungen ihrer betrieblichen Tätigkeit erleiden. Diese Option soll den Handlungsspielraum des Bundesrates im Hinblick auf die weitere Entwicklung der Pandemie vergrössern. (aeg)
es müssen doch immernoch gleich viele leute gleich viele "güter des täglichen bedarfes" einkaufen - wenn die läden weniger lange geöffnet haben verteilen sich diese Leute ja einfach auf eine kürzere Zeit -> ergo, es gibt dichtere menschenansammlungen?
oder überlege ich da irgendetwas völlig falsch?
(ich kann die massnahme ja noch so halb bei restaurants nachvollziehen (kürzere öffnungszeiten, weniger gästekontakte) aber bei Läden sehe ich da die logik dahinter einfach nicht)