Schweiz
Coronavirus

Sperrstunde 19 Uhr: Diese Corona-Massnahmen hat der Bundesrat entschieden

Bundesrat Alain Berset, Bundespraesidentin Simonetta Sommaruga und Bundesrat Ueli Maurer waehrend einer Medienkonferenz des Bundesrates zur aktuellen Lage im Zusammenhang mit dem Coronavirus, am Freit ...
Bundespräsidentin Simonetta Sommaruga und die Bundesräte Ueli Maurer und Alain Berset an der Pressekonferenz am Freitag.Bild: keystone

Sperrstunde 19 Uhr: Diese Corona-Regeln gelten nun

11.12.2020, 14:0013.12.2020, 01:48
Mehr «Schweiz»

Der Bundesrat hat in den letzten Tagen die Kantone angehört und jetzt Massnahmen beschlossen, um die Zahl der Kontakte zu vermindern und Menschenansammlungen zu vermeiden. Folgende Massnahmen gelten ab morgen Samstag, 12. Dezember 2020, und sind bis zum 22. Januar 2021 befristet.

Konkret: Die angepasste Verordnung vom 11. Dezember

1 / 6
Die angepasste Covid-19-Verordnung vom 11. Dezember
Die Covid-19-Verordnung des Bundesrats vom 11. Dezember 2020.
Auf Facebook teilenAuf X teilen

Sperrstunde ab 19 Uhr und Schliessung an Sonn- und Feiertagen

Restaurants, Bars, Läden, Märkte, Museen, Bibliotheken sowie Sport- und Freizeitanlagen müssen zwischen 19 und 6 Uhr schliessen. Läden, Märkte, Museen, Bibliotheken sowie Sport- und Freizeitanlagen bleiben auch an Sonn- und landesweiten Feiertagen geschlossen.

Restaurants und Bars dürfen hingegen an Sonn- und Feiertagen geöffnet sein. Am 24. Dezember und für Silvester gilt die Sperrstunde erst ab 1 Uhr. Takeaway-Angebote und Lieferdienste können weiterhin bis um 23 Uhr offen bleiben.

Ausnahme für «gute» Kantone

Kantonen mit einer günstigen epidemiologischen Entwicklung ist es erlaubt, die Sperrstunde bis auf 23 Uhr auszuweiten. Die Voraussetzung hierfür ist, dass der Reproduktionswertwährend mindestens 7 Tagen unter 1 und die 7-Tagesinzidenz während mindestens 7 Tagen unter dem Schweizer Schnitt liegt.

Zudem müssen im Kanton ausreichende Kapazitäten im Contact-Tracing sowie in der Gesundheitsversorgung vorhanden sein. Will ein Kanton die Öffnungszeiten ausweiten, muss er sich mit den angrenzenden Kantonen absprechen.

>> Coronavirus: Alle News im Liveticker

Veranstaltungen verboten

Öffentliche Veranstaltungen werden verboten. Ausgenommen sind religiöse Feiern (bis max. 50 Personen), Beerdigungen im Familien- und engen Freundeskreis, Versammlungen von Legislativen und politische Kundgebungen.

Private Treffen: Weiterhin maximal 10 Personen

Der Bundesrat verzichtet auf weitere Beschränkungen der privaten Treffen. Er bleibt bei der bisherigen Regelung mit maximal 10 Personen. Dabei werden auch die Kinder mitgezählt. Der Bundesrat empfiehlt zudem dringend, Treffen im Privaten auf zwei Haushalte zu beschränken. Diese Regelung ist klar und ermöglicht Weihnachtsfeiern im kleinen Rahmen.

Sport und Kultur: Höchstens zu fünft

Sportaktivitäten in der Freizeit sind nur noch in Gruppen bis höchstens 5 Personen erlaubt. Kontaktsportarten bleiben verboten. Auch im nicht professionellen Kulturbereich werden Gruppenaktivitäten auf 5 Personen eingeschränkt.

Sportliche und kulturelle Aktivitäten (ohne Wettkämpfe) von Kindern und Jugendlichen vor ihrem 16. Geburtstag sind weiterhin erlaubt. Ebenso Trainings und Wettkämpfe von Angehörigen eines nationalen Kaders sowie Trainings und Matches in den Profiligen, allerdings ohne Publikum. Weiterhin erlaubt sind auch Proben und Auftritte von professionellen Künstlerinnen und Künstlern oder Ensembles.

Unterstützung von Unternehmen wird erweitert

Aufgrund der nötigen behördlichen Eingriffe will der Bundesrat in Übereinstimmung mit der Wirtschaftskommission des Ständerats seine Möglichkeiten erweitern, um wirtschaftliche Schäden abzufedern. Er schlägt dem Parlament deshalb vor, das Härtefallprogramm um insgesamt 1,5 Milliarden Franken auf 2,5 Milliarden Franken aufzustocken.

Von den 1,5 Milliarden sollen 750 Millionen Franken gemeinsam von Bund und Kantonen getragen werden, wobei die Kantone 33 Prozent beisteuern sollen. 750 Millionen Franken soll der Bund nötigenfalls als Zusatzbeiträge an die kantonalen Härtefallmassnahmen einschiessen können, ohne dass die Kantone sich finanziell beteiligen.

Bundesrat beantragt beim Parlament zudem eine Delegationsnorm, die es ihm erlaubt, die Anspruchsvoraussetzungen für die Härtefall-Hilfen falls notwendig zu lockern – dies für Unternehmen, die aufgrund von behördlichen Massnahmen für mehrere Wochenschliessen müssen oder erhebliche Einschränkungen ihrer betrieblichen Tätigkeit erleiden. Diese Option soll den Handlungsspielraum des Bundesrates im Hinblick auf die weitere Entwicklung der Pandemie vergrössern. (aeg)

DANKE FÜR DIE ♥
Würdest du gerne watson und unseren Journalismus unterstützen? Mehr erfahren
(Du wirst umgeleitet, um die Zahlung abzuschliessen.)
5 CHF
15 CHF
25 CHF
Anderer
twint icon
Oder unterstütze uns per Banküberweisung.
Skurrile Stockfotos: Weihnachten während der Pandemie
1 / 20
Skurrile Stockfotos: Weihnachten während der Pandemie
Auch die Christbaumkugeln müssen sich schützen.
Auf Facebook teilenAuf X teilen
Diese Animation zeigt die Ansteckungsgefahr durch Gesichtsvisiere
Video: watson
Das könnte dich auch noch interessieren:
296 Kommentare
Weil wir die Kommentar-Debatten weiterhin persönlich moderieren möchten, sehen wir uns gezwungen, die Kommentarfunktion 24 Stunden nach Publikation einer Story zu schliessen. Vielen Dank für dein Verständnis!
Die beliebtesten Kommentare
avatar
skater83
11.12.2020 14:16registriert November 2018
kann mir eigentlich irgend jemand mal erklären was eine sperrstunde in Lebensmittelläden nützt?
es müssen doch immernoch gleich viele leute gleich viele "güter des täglichen bedarfes" einkaufen - wenn die läden weniger lange geöffnet haben verteilen sich diese Leute ja einfach auf eine kürzere Zeit -> ergo, es gibt dichtere menschenansammlungen?
oder überlege ich da irgendetwas völlig falsch?
(ich kann die massnahme ja noch so halb bei restaurants nachvollziehen (kürzere öffnungszeiten, weniger gästekontakte) aber bei Läden sehe ich da die logik dahinter einfach nicht)
135450
Melden
Zum Kommentar
avatar
HartinderHard
11.12.2020 14:11registriert Mai 2019
Wieso die Läden zu ab 19 Uhr? Wie soll man da bitte einkaufen als berufstätiger wenn sch ab 6 lange Schlangen bilden?
82095
Melden
Zum Kommentar
avatar
Nothingtodisplay
11.12.2020 14:10registriert November 2014
Huiuiui das wird mir ja was geben an den Kantonsgrenzen wenn der eine bis 23:00 Uhr geöffnet haben darf und der andere um 19:00 Uhr schliessen muss.
50526
Melden
Zum Kommentar
296
Eine Stunde und 20 Minuten länger – so war der Stau am Gründonnerstag

Zum Beginn der Osterfeiertage ist es am Donnerstag vor dem Gotthard-Nordportal zu neun Kilometern Stau gekommen. Der Zeitverlust betrug am Nachmittag eine Stunde und 20 Minuten. Auf der Südseite des Gotthards blieb es nach den Schneefällen vom Mittwoch ruhig, Stau gab es im Tessin nur beim Grenzübergang zu Italien in Chiasso.

Zur Story