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Covid-19: Restaurant-Schliessung muss beurteilt werden

Covid-19: Restaurant-Schliessung muss beurteilt werden

14.03.2023, 12:0014.03.2023, 11:43
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epa08315434 Empty tables and benches outside a restaurant at Marienplatz in Munich, Bavaria, Germany, 23 March 2020. The German government and local authorities are heightening measures to stem the sp ...
Bild: EPA

Das Schwyzer Verwaltungsgericht muss auf Geheiss des Bundesgerichts prüfen, ob der Betrieb eines Wirtes zu Recht geschlossen wurde. Der Mann weigerte sich, die Covid-Zertifikate seiner Gäste zu kontrollieren. Die Schwyzer Justiz trat auf die Beschwerde gegen den Schliessungs-Entscheid nicht ein.

Das Verwaltungsgericht begründete seinen Nichteintretens-Entscheid von Ende April 2022 damit, dass es an einem aktuellen Interesse fehle. Mitte und Ende September 2021 hatte die Schwyzer Polizei zweimal festgestellt, dass der Besitzer eines Restaurants in Muotathal die Covid-Zertifikate der Gäste nicht prüfte.

Diese Massnahme wurde durch eine Covid-19-Verordnung am 13. September 2021 eingeführt und blieb in Schwyz bis am 8. Februar 2022 in Kraft. Das Restaurant wurde im Oktober 2021 von den Behörden für sieben Tage geschlossen.

In einem am Dienstag veröffentlichten Urteil hält das Bundesgericht fest, dass es sich bereits mehrfach zu kantonalen Bestimmungen im Zusammenhang mit der Bekämpfung der Corona-Epidemie geäussert habe.

Ähnliche Fälle möglich

Auch wenn diese Fälle nicht mehr aktuell seien, führe dies nicht unbedingt dazu, den Beschwerdeführern jedes schutzwürdige Interesse abzusprechen. In der Tat könnten sich diese Fragen in Zukunft erneut stellen.

Das Bundesgericht führt in seinen Erwägungen aus, dass es sich bislang nicht zur Frage der Vereinbarkeit der Pflicht zur Vorlage eines Covid-Zertifikats mit der Wirtschaftsfreiheit habe äussern müssen. Entgegen der Auffassung der Schwyzer Justiz sei dies kein Einzelfall.

Sie betreffe alle Restaurants, die ihren Zugang beschränken mussten und sei daher von grundlegender Bedeutung. Darüber hinaus mache der Beschwerdeführer die Verletzung mehrerer anderer Grundrechte geltend. (Urteil 2C_507/2022 vom 18.2.2023) (aeg/sda)

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