Die Coronapandemie war eine verrückte Zeit. Kaum war das Virus Sars-CoV-2 im chinesischen Wuhan Ende Dezember 2019 ausgebrochen, verteilte es sich auf der ganzen Welt. Auch in der Schweiz ging es ab Ende Februar 2020 plötzlich schnell. Die Fallzahlen stiegen dramatisch an, die Intensivstationen waren voll mit Menschen, die um ihr Leben rangen. In allen Ländern wie auch der Schweiz musste schnell gehandelt werden, um einen Kollaps des Gesundheitssystems zu verhindern. Denn wegen der vielen Coronapatienten konnten viele andere Behandlungen nicht mehr durchgeführt werden. Bald kam es zu einem Lockdown und Schulschliessungen.
Am meisten betroffen von Sars-CoV-2 waren ältere Menschen, die öfter im Spital behandelt werden mussten als jüngere. Ihr Anteil an den Hospitalisierungen während der Coronapandemie betrug rund 70 Prozent. In den Alters- und Pflegeheimen kam es zu einer hohen Übersterblichkeit. Deshalb wurden die Schutzmassnahmen des Bundesamts für Gesundheit auf die älteren Menschen fokussiert. Auch bei der Impfung hatten ältere und Risiko-Personen hohe Priorität.
Gerade die strengen Sicherheitsmassnahmen in Alters- und Pflegeheimen führten zu Kontroversen. Die Bewohner fühlten sich wie im Gefängnis, die Angehörigen konnten ihre Eltern oder Grosseltern nicht mehr besuchen. Drei Postulate aus dem Parlament von Barbara Gysi, Laurent Wehrli und Maya Graf forderten schon während der Pandemie, die Auswirkungen der Massnahmen auf ältere Menschen und solche in Heimen zu untersuchen. Dazu hat das BAG zwischen 2021 und 2023 mehrere Studien in Auftrag gegeben. Nun hat der Bundesrat ein Fazit daraus gezogen und am Mittwoch publiziert.
Der Bundesrat anerkennt darin, dass die Pandemie und die Schutzmassnahmen auch Leid verursacht haben - insbesondere für Menschen in Heimen. Vor allem der fehlende Kontakt zu den Angehörigen aufgrund der strikten Besuchsregelungen hatte das Wohlbefinden negativ beeinflusst. Wegen des Wegfalls von Unterstützungsangeboten zu Hause kam es zu einer grossen Belastung der Angehörigen. Auch die Freiheitsrechte von Bewohnerinnen und Bewohnern von Wohnheimen für Menschen mit Beeinträchtigungen waren stark eingeschränkt.
Zu Beginn der Pandemie fand gemäss der Antwort des Bundesrats keine ausreichende Differenzierung der Schutzmassnahmen zwischen Langzeitpflege für ältere Menschen und sozialer Betreuung statt. Dies führte dazu, dass Personen, die gesundheitlich gut dran waren, den gleichen Schutzmassnahmen und Einschränkungen unterworfen waren wie Personen, die der Hochrisikogruppe angehörten. In der Anfangsphase der Krisenbewältigung wurde wenig Rücksicht darauf genommen, dass «ältere Menschen» keine homogene Gruppe sind.
Die Studien zeigen nun, dass die Mehrheit der älteren Menschen die Pandemie zwar gut bewältigt hat. Der Bundesrat hält aber fest, dass es nicht in allen Phasen der Pandemie gelungen ist, die Schutzmassnahmen für Ältere verhältnismässig auszugestalten. Daraus erkennt der Bundesrat vier Schlüsselelemente für die Bewältigung einer nächsten Pandemie: Erstens müsse die Perspektive der Betroffenen mehr einbezogen und die Selbstbestimmung gefördert werden. Die Teilnahme müsse möglich werden, zum Beispiel über Bewohnerräte in Heimen.
Zweitens brauche es mehr Bewusstsein für die Heterogenität der älteren Menschen. Die unterschiedlichen Betreuungssituationen und Lebenswelten im Alter müssten berücksichtigt werden. Drittens müssten sich Alters-, Pflege- und Wohnheime besser auf eine solche prekäre Situation vorbereiten. Viertens soll unabhängig von einer Pandemie die Qualität der Langzeitversorgung in den Heimen grundsätzlich verbessert werden. Generell besteht in den Heimen ein Mangel an diplomierten Pflegefachpersonen. Darunter leidet das Verhältnis zwischen Pflegepersonal und Bewohnern - und dieser führt dazu, dass die Arbeitslast der Mitarbeitenden unverhältnismässig hoch ist. Dies hat sich während der Pandemie verschärft. Darum braucht es mehr Personal, und die ärztliche Betreuung der Bewohner muss gewährleistet werden.
Allerdings weist der Bundesrat darauf hin, dass auch bei künftigen Pandemien der Schutz der Bevölkerung und besonders gefährdeter Menschen oberstes Ziel sein müsse. Es werde schwierig bleiben, einerseits den Schutz zu gewährleisten und gleichzeitig mit differenzierten Massnahmen auf die unterschiedlichen Bedürfnisse Rücksicht zu nehmen. Eine Pandemie ist eine besondere Zeit, in der auch besondere Massnahmen zum Schutz der Bevölkerung möglich sein müssen.
Neben den älteren Menschen wurden durch die Pandemie auch die jungen Menschen, Alleinlebende und Menschen in Finanznöten oder mit psychischen oder körperlichen Vorerkrankungen psychisch stark belastet. Die psychische Belastung vieler dieser Betroffenen blieb auch nach der Pandemie hoch. In zwei weiteren Postulaten wurde deshalb gefragt, wie es um die psychische Gesundheit der Bevölkerung stehe und wie diese Gesundheit bei Jugendlichen gestärkt werden könne.
Darauf antwortet der Bundesrat, dass eine grosse Mehrheit der Bevölkerung Corona psychisch gut bewältigt habe. Aber die oben genannten Bevölkerungsgruppen hätten stärker gelitten unter der Pandemie. Bereits vor der Pandemie sei der Fachkräftemängel und damit ein Angebotsengpass der Psychiatrie für Jugendliche da gewesen. Covid habe diese bereits bestehende Herausforderung noch verschärft. Da würden Lösungsansätze bereits umgesetzt; diese gelte es unabhängig von einer Krise weiterzuführen.
Der Bundesrat sieht hier Handlungsbedarf in fünf Punkten: Zum Ersten soll die psychische Gesundheit und das psychosoziale Wohlbefinden der Bevölkerung gefördert werden. Zweitens soll der Aspekt der psychischen Gesundheit in der Ereignis- und Krisenbewältigung verankert werden. Drittens brauche es eine nachhaltige Finanzierung nationaler niederschwelliger Hilfs- und Beratungsangebote. Viertens müsse die Weiterentwicklung der psychiatrischen Versorgung insbesondere von Kindern, Jugendlichen und jungen Erwachsenen besser koordiniert werden. Fünftens brauche es eine Förderung von Monitoring und Forschung zur psychischen Gesundheit.
Weiter soll die Medienkompetenz gefördert werden, um junge Menschen für schädliche Auswirkungen digitaler Medieninhalte zu sensibilisieren. Umzusetzen hätten dies Gemeinden, Kantone oder private Organisationen.
Viel wichtiger ist es meiner Meinung, es zu anerkennen, sobald man merkt, was falsch gelaufen ist…
Danach analysiert man, von wem (Behörde, nicht Person!) der Fehler gemacht wurde und weshalb. Standen zu wenig Informationen zur Verfügung? Fehlte das Personal zur differenzierteren Auslegung der Regeln?
Zum Schluss erörtert man, was hätte anders sein müssen, damit der Fehler nicht passiert wäre. Mehr Personal? Oder konnte man mit dem damaligen Wissensstand nicht besser entscheiden?
Es muss das Ziel sein, das nächste Mal besser zu reagieren. Nicht "Berset ist ein Diktator!".