In einer Krisensituation, wie die Corona-Pandemie eine ist, ist es klar, dass die Regierungen und Behörden immer wieder mit unvorhersehbaren Situationen konfrontiert sind. Es ist wie eine Fahrt auf Sicht im Nebel. Man tut, was man kann, um die schwierige Lage in den Griff zu bekommen. Dabei jede Eventualität zu antizipieren, ist schlichtweg unmöglich.
Darum finden wir uns in diesen Wochen und Monaten immer wieder in Umständen wieder, die komplett widersprüchlich zu sein erscheinen. Warum muss man in den öffentlichen Verkehrsmitteln eine Schutzmaske tragen, aber im Einkaufszentrum nicht? Warum dürfen sich die Menschen in den Clubs wieder nahe kommen, während die Bar- oder Restaurantbesucherinnen nach wie vor Abstand halten müssen?
Folgende Bilder zeigen, was laut Corona-Massnahmen derzeit erlaubt ist und was nicht – und stehen sinnbildlich dafür, wie schwierig es ist, in einer Krisenlage die richtigen Antworten zu finden:
Fans des FC St.Gallen verfolgen den Fussballmatch gegen den FC Basel auf einem Bildschirm im Stadion Espenmoos. Veranstaltungen bis 1000 Personen dürfen unter Einhaltung der Covid-Bestimmungen stattfinden. Eine Maskenpflicht oder einen Mindestabstand gibt es gemäss Verordnung nicht.
Zuschauer im Fussballstadion Kybunpark während des Spiels des FC St.Gallen gegen den FC Basel. In der Schweizer Super League sind Zuschauer bis zu 1000 Personen zwar wieder zugelassen. Sie müssen aber die Abstandsregelung einhalten.
Zwar gilt beim Einkaufen eine Beschränkung der Kunden pro Quadratmeter Ladenfläche. Eine Maske muss dabei aber nicht getragen werden.
In den öffentlichen Verkehrsmitteln ist es umgekehrt. Eine Beschränkung der Personen in Bus, Tram, Zug und Co. gibt es zwar nicht. Dafür aber gilt eine Maskenpflicht.
Clubs sind wieder geöffnet. Bis zu 1000 Personen dürfen in abgetrennten Sektoren, die maximal für 300 Leute Platz bieten, feiern. Beim Eintreten müssen Partyleute ihre Kontaktdaten angeben. Die Abstandsregelung muss nicht eingehalten werden. Es gilt keine Maskenpflicht.
Das Schutzkonzept für das Gastgewerbe sieht vor, dass die Gäste beim Restaurantbesuch einen Abstand von mindestens 1,5 Meter einhalten müssen.
Diverse Openair Kinos finden während den Sommermonaten trotz Corona statt. Während das Schutzkonzept für reguläre Kinos eine Abstandsregelung vorsieht, müssen die Gäste diese im Openair Kino nicht einhalten. Auch eine Maske müssen die Besucherinnen im Openair Kino nicht tragen.
Coiffeursalons gehörten zwar zu den ersten Lokalen, die nach dem Lockdown wieder öffnen durften. Doch von Beginn weg galt eine strenges Schutzkonzept. Die Kunden und der Coiffeur müssen stets eine Schutzmaske tragen. Im Lokal gilt eine Platzbeschränkung.
An Demonstrationen gibt es keine Obergrenze für die Anzahl teilnehmender Personen, es gilt aber eine Maskentragepflicht. Am 13. Juni zogen alleine in Zürich tausende Menschen anlässlich der Black-Lives-Matter-Demos durch die Strassen.
Ein Konzerthaus darf nicht mehr als tausend Gäste einlassen. Der Veranstalter muss sicherstellen, dass die Zahl der maximal zu kontaktierenden Personen nicht grösser als 300 ist, etwa durch die Unterteilung in Sektoren.
In der Westschweiz habe ich kürzlich während zwei Wochen das Gegenteil erlebt: Für die allermeisten, denen ich begegnet bin, war klar, dass man sich an die Empfehlungen hält. Und das ist wirklich nicht so schwierig.