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Bundesanwaltschaft zieht Auswertungsverbot von Corona-Mails weiter

Bundesanwaltschaft zieht Auswertungsverbot von Corona-Mails weiter

05.07.2024, 13:0405.07.2024, 13:04

Die Bundesanwaltschaft zieht das vom Berner Zwangsmassnahmengericht verfügte Auswertungsverbot von Mails zwischen dem ehemaligen Informationschef von Alain Berset und dem Ringier-Konzernchef ans Bundesgericht weiter. Zur Begründung des Rekurses äusserte sie sich nicht.

epa11438680 Newly elected Secretary General of the Council of Europe, Alain Berset, speaks with Le Temps journalist Valerie de Graffenried (not pictured) after a press conference one day after his ele ...
Der ehemalige Bundesrat Alain Berset.Bild: keystone

Die Strafverfolger des Bundes bestätigten am Freitag eine Information der Online-Ausgaben der Tamedia-Zeitungen sowie von Radio und Fernsehen SRF. Die Bundesanwaltschaft habe «Beschwerde in Strafsachen beim Bundesgericht erhoben», schrieb sie auf Anfrage der Nachrichtenagentur Keystone-SDA. Zurzeit könne sie sich nicht inhaltlich zu der Beschwerde äussern.

Anfang Juni hatte das Zwangsmassnahmengericht des Kantons Bern in der sogenannten Corona-Leaks-Affäre die Auswertung von Mails zwischen Peter Lauener, dem ehemaligen Informationschef von alt Bundesrat Alain Berset, und Ringier-Chef Marc Walder untersagt. Die Berner Instanz stützte ihren Entscheid vor allem auf den juristischen Quellenschutz und das Redaktionsgeheimnis.

Weitverzweigte Affäre

Das Bundesamt für Informatik hatte dem 2021 eingesetzten Sonderermittler Peter Marti für seine Untersuchungen wegen mutmasslichen Amtsgeheimnisverletzungen Laueners berufliche Mail-Box geöffnet.

Dabei ging es eigentlich um Lecks in der sogenannten Crypto-Affäre um eine Zuger Verschlüsselungsfirma. Dabei hatten der deutsche und der US-Geheimdienst als heimliche Eigentümer manipulierte Chiffriermaschinen an zahlreiche Staaten geliefert, wie Medienrecherchen erbrachten.

Marti und die Zürcher Kantonspolizei werteten Laueners Daten aus und fanden unter anderem einen regen Mail-Kontakt mit Walder im Zusammenhang mit der Corona-Politik des Bundesrats. Marti eröffnete ein Verfahren gegen Lauener und liess ihn vorübergehend in Untersuchungshaft versetzen.

Marti handelte sich wegen mutmasslichen Amtsmissbrauchs eine Strafanzeige ein. Eine Untersuchung erbrachte keine Hinweise auf ein strafbares Verhalten. Die Untersuchung wegen Amtsgeheimnisverletzungen im Crypto-Fall stellte Marti im Frühling 2023 ein.

Lauener trat im Sommer 2022 von seinem Posten als Bersets Informationschef zurück, Marti im Mai 2023. Aktuell ist die Bundesanwaltschaft für den Fall zuständig. (saw/sda)

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