Zu Beginn des Lockdowns wurden die kantonalen Ämter für Wirtschaft und Arbeit regelrecht überflutet mit Kurzarbeitsanträgen. Bis heute haben im Kanton Aargau fast 11'000 Unternehmen ein entsprechendes Gesuch bewilligt bekommen. In den Jahren vor Corona bearbeiteten die Behörden jährlich zwischen 80 und 90 Gesuche.
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Bewältigen konnten sie die durch den Lockdown rasant angestiegene Antragsflut nur dank einem vom Bund veranlassten vereinfachten Verfahren, einer massiven Personalaufstockung von 60 auf über 500 Stellenprozente und der Entwicklung einer Software, die rund 70 Prozent der Anträge abwickle. Doch nun will der Bundesrat, dass ab September wieder die normalen, aufwendigeren Verfahren zum Zug kommen sollen. Andrea Engeler, Chefin des Zürcher Amtes für Wirtschaft und Arbeit, schätzt in der NZZ, dass sich der Aufwand für die Behörden dadurch verdreifacht.
Zugleich laufen Ende August die meisten bewilligten Kurzarbeitsanträge aus. Wie viele erneuert werden oder zusätzlich dazukommen, ist unklar. «Wenn es sehr viele sind und die Arbeitsämter die erforderlichen Personalressourcen nicht oder nur mit Verzögerung aufbauen können, wird es zu Verzögerungen bei der Anmeldung beziehungsweise bei der Auszahlung kommen. Es besteht daher die Befürchtung, dass es in der Folge zu Entlassungen oder sogar zu Konkursen kommen könnte», sagt Giovanni Pelloni, stellvertretender Leiter des AWA im Kanton Aargau.
Deshalb hat sich Regierungsrat Urs Hofmann schon letzte Woche an die Volkswirtschaftsdirektorenkonferenz (VDK) gewendet und um eine Intervention beim Bundesrat gebeten. Er begrüsst darin die Absicht des Bundesrates zur Normalität zurückzukehren, also die Gesuche wieder vertieft zu prüfen. Aber die Zeiten seien aussergewöhnlich und liessen diesen Schritt noch nicht zu. Hofmann: «Eine massive Verzögerung der Verarbeitung bei den Vollzugstellen kann nach heutigem Wissensstand nur verhindert werden, wenn das summarische Verfahren insbesondere bei den Abrechnungen vorläufig belassen wird.»
Man will also vorerst auf eine vertiefte Prüfung verzichten. «Bis eine sinnvolle Übergangskonzeption vorliegt oder die Zahlen soweit gesunken sind, dass das Normalregime mit vernünftigem Aufwand umgesetzt werden kann», wie Hofmann in seinem Antrag an die VDK schreibt. Er fordert die VDK auf, dementsprechend beim Bundesrat vorstellig zu werden. So wie es Carmen Walker Späh laut NZZ schon getan hat. In einem Brief an Wirtschaftsminister Guy Parmelin.
Beim Bund gibt man sich noch bedeckt. Die Vernehmlassung zum Covid19-Gesetz sei abgeschlossen. Zahlreiche Stellungnahmen sind eingegangen. Von Verbänden, Sozialpartnern und Kantonen. Aber einzig Zürich und Basel-Land hätten auf mögliche Probleme bei der Abwicklung der Kurzarbeitsanträge hingewiesen. (cki/aargauerzeitung.ch)