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Deutsche Finanzämter dürfen Schweizer Bankkonten abfragen

Deutsche Finanzämter dürfen Schweizer Bankkonten abfragen

28.03.2024, 11:18
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Schweizer Banken können Informationen zu Konten und Depots deutscher Kunden an die deutschen Finanzämter übermitteln. Das verletze kein Grundrecht und sei zur Bekämpfung von Steuerhinterziehung gerechtfertigt, entschied der deutsche Bundesfinanzhof in einem am Donnerstag veröffentlichten Urteil.

Steuerhinterziehung tax evasion Symbolbild Buchhaltung Buchhalter
Deutsche Finanzämter dürfen Schweizer Konten abfragen. (Symbolbild)Bild: Shutterstock

Geklagt hatten Steuerpflichtige, die durch die Übermittlung der Kontostände auf einem Schweizer Bankkonto ihr Recht auf informationelle Selbstbestimmung verletzt sahen. Das Finanzgericht Köln und der BFH wiesen dies zurück: Der automatische Informationsaustausch über Finanzkonten diene «der Sicherung der Steuerehrlichkeit und der Verhinderung von Steuerflucht». (rbu/sda/awp/dpa)

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