Das Konstrukt mit dem etwas sperrigen Namen Familienfideikommiss gab es bereits seit dem 17. Jahrhundert. Damals dienten sie dem Adel, oder den Superreichen, um im Grunde ihre Vermögen zu sichern. Mit dem Familienfideikommiss konnten die Familien ihre Vermögenswerte und Ländereien nämlich an ihren Namen binden und so selbst entscheiden, wer was und wie viel erben durfte – die faktische Enterbung von unliebsamen Erben, die den Namen nicht trugen, inklusive.
Später hiess das Rechtskonstrukt, das eine Art Unterkategorie der Familienstiftung darstellt, «Unterhaltsstiftung». Diese wurde allerdings 1907 in der Schweiz verboten.
Die Unterhaltsstiftung galt als undemokratisch. Im Grunde diente sie lange einfach dazu, Familienvermögen voraussetzungslos an Erben weiterzugeben und deren Unterhalt bedingungslos zu finanzieren. In der Schweiz befand man, dass sie ungerechte Strukturen befeuerte. Ausserdem wurde befürchtet, dass sich Erben so einfach auf die faule Haut legen würden.
Allerdings: Familienstiftungen sind nicht grundsätzlich verboten. Zu bestimmten Zwecken sind sie erlaubt, dazu zählen die Erziehung oder die Unterstützung von Angehörigen.
Das Parlament will Unterhaltungsstiftungen nun wieder erlauben und damit das Stiftungsrecht, unter welches diese Regelungen fallen, lockern.
In den Augen der Befürworter fehlt in der Schweiz ein geeignetes Instrument für die Vermögens- und Nachlassplanung von Familien. Die Schweiz habe kein taugliches Instrument, um einen Nachlass «dosiert» an die Nachkommen weitergeben zu können, anstatt es «auf einen Schlag» an die Erbinnen und Erben auszuzahlen, sagt FDP-Präsident Thierry Burkart.
Im Parlament argumentierte Burkart, heute dürften Familienstiftungen gemäss Zivilgesetzbuch nur für bestimmte Zwecke verwendet werden, etwa zur Deckung von Bildungskosten von Familienmitgliedern. Viele Schweizer Familien wichen deshalb auf ausländische Stiftungen aus, wenn sie einen Nachlass «dosiert» an Nachkommen weitergeben wollten. Der FDP-Präsident verwies dabei auf angelsächsische «Trusts» oder liechtensteinische Stiftungen. Es gelte, das «aus der Zeit gefallene» Schweizer Verbot von Unterhaltsstiftungen aufzuheben.
Doch auch kleineren und mittleren Familienunternehmen soll die Unterhaltsstiftung etwas bringen. Bei der Übergabe von Eltern an ihre Kinder gebe es Handlungsbedarf, sagt zum Beispiel Mitte-Nationalrat Philipp Matthias Bregy.
Die Argumente der Gegner tönen ähnlich wie die Argumente damals, als die Unterhaltsstiftungen verboten wurden: Diese Art von Stiftung diene nur den Reichen und helfe ihnen bei der Steueroptimierung sowie dem Erhalt ihres Reichtums. Es sei ein «Steueroptimierungsvehikel aus dem Ancien Régime», so die linke Minderheit rund um den Genfer SP-Nationalrat und Rechtsanwalt Christian Dandrès.
Den Allermeisten stelle sich das Problem der Nachlassregelung in dieser Form nicht, sondern nur den Reichsten, sagte zum Beispiel Heidi Z'graggen von der Mitte-Partei im Ständerat. Der Finanzplatz Schweiz stehe unter Beobachtung verschiedener Staaten, gab sie zu bedenken. Es gebe zahlreiche offene Fragen, etwa, ob es für Familienstiftungen ein eigenes Gesetz brauche.
Viele sehen bei Unterhaltsstiftungen auch eine Missbrauchsgefahr. So sagte der SP-Nationalrat Dandrès, mit der Unterhaltsstiftung könne ein Patriarch vor seinem Tod genau bestimmen, was mit dem Erbe geschieht und zum Beispiel erneut Nachkommen davon ausschliessen, die den Familiennahmen nicht tragen – «namentlich Frauen». Er fügte hinzu: «Die FDP liquidiert damit die Reste ihres liberalen Erbes.»
Ein weiteres Argument ist die Wirkung im Ausland. So sagt Hans Michael Riemer, emeritierter Rechtsprofessor der Universität Zürich, gegenüber SRF: «Es besteht die Gefahr, dass unerwünschtes Vermögen angezogen wird, sei es zum Zwecke der Steuerhinterziehung, Geldwäscherei oder Terrorismusfinanzierung.»
Mit 116 zu 68 Stimmen bei 3 Enthaltungen hat der Nationalrat am Dienstag einer entsprechenden Motion des Aargauer FDP-Ständerats Thierry Burkart zugestimmt. Die Pro-Stimmen kamen von der FDP, SVP und der Mitte-Partei. Dagegen gab es Stimmen aus den Reihen der SP, Grünen und Grünliberalen an. Enthalten haben sich zwei EVP-Nationalräte sowie ein Grünliberaler.
Weil auch der Ständerat zum Vorstoss bereits Ja gestimmt hat, darf der Bundesrat ihn nicht lediglich prüfen, was er eigentlich gerne getan hätte. Er muss dem Parlament jetzt einen Gesetzesentwurf vorlegen.
Der Bundesrat hatte nämlich die Ablehnung der Motion Burkart empfohlen. Allerdings schrieb er, er stehe der Legalisierung von reinen Unterhaltsstiftungen zu einem späteren Zeitpunkt grundsätzlich offen gegenüber.
Dies könne jedoch nur im Rahmen einer umfassenden Revision des Stiftungsrechts vollzogen werden, da das Verbot von reinen Unterhaltsstiftungen nicht isoliert und ohne weitere Anpassungen aufgehoben werden könne.
Mit Material der Nachrichtenagentur Keystone-SDA.
Neue Möglichkeiten zur Steueroptimierung? Aber natürlich, dafür haben wir immer Geld!
Zum Kotzen ist das. Immer wie mehr gehen wir ins Mittelalter zurück, als die Armen hart arbeiten mussten um sich nichts leisten zu können und die Reichen wenig Arbeiten mussten und sich alles leisten konnten.
Und wie immer zuvorderst mit dabei sind die Bürgerlichen. Dies war wohl die geschuldete Gefälligkeit für die Wahlkampfspenden.