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Ständerat streitet um In-App-Käufe in Games

Ständerat streitet um In-App-Käufe in Games

20.09.2022, 09:0720.09.2022, 13:01
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Ein Ärgernis: In-App-Käufe gehen auch für Junge richtig ins GeldBild: keystone

Die eidgenössischen Räte sind weiterhin uneinig über die gesetzliche Regelung von In-App-Käufen in Games. Der Ständerat will diese nach wie vor nicht im Bundesgesetz über den Jugendschutz in den Bereichen Film und Videospiele regeln.

Oppositionslos hielt die kleine Kammer am Dienstag an der entsprechenden Differenz zum Nationalrat fest. Dieser muss sich nun ein drittes Mal mit der Vorlage befassen.

Es gehe bei den sogenannten Mikrotransaktionen um Suchtverhalten, nicht um den Schutz vor Inhalten, sagte Matthias Michel (FDP/ZG) namens der Kommission für Wissenschaft, Bildung und Kultur des Ständerates (WBK-S). Eine Regelung drohe zudem bald schon wieder technologisch überholt zu werden.

Kein ständiger Einbezug von Experten

Ebenso ist der Ständerat weiterhin dagegen, dass die für die Umsetzung der Jugendschutz-Massnahmen zuständigen Organisationen Expertinnen und Experten dauerhaft als Mitglieder einbeziehen müssen. Er will eine solche Pflicht nur bei der Erarbeitung der entsprechenden Konzepte.

Grundsätzlich solle die Verantwortung bei den Branchenorganisationen liegen, so Michel. Man habe sich entschieden, keine speziellen Jugendschutzorganisationen zu schaffen. Branchenorganisationen aber wäre der ständige Einbezug von Fachleuten fremd. Denn diese hätten nebst dem Jugendschutz noch ganz andere Aufgaben.

Auch bei einer dritten noch bestehenden Differenz beharrte der Ständerat auf seiner Position: Er lehnte es mit 24 zu 20 Stimmen ab, das zuständige Bundesamt zu Massnahmen zur Förderung der Medienkompetenz zu verpflichten. Die Mehrheit der WBK-S hatte beantragt, in dieser Frage dem Nationalrat zu folgen, im Rat setzte sich jedoch der Minderheitsantrag durch.

Der Bund sei in diesem Bereich schon heute tätig, begründete Michel die Haltung der Kommissionsmehrheit. Eine Streichung der Bestimmung wäre das falsche Signal.

Minderheitssprecherin Andrea Gmür-Schönenberger (Mitte/LU) bestritt die Wichtigkeit der Prävention nicht. Der Auftrag an den Bund sei aber im Jugendschutz-Gesetz am falschen Ort, denn er betreffe etwa auch die sozialen Medien, argumentierte sie mit Erfolg. Zudem gelte es, die Kompetenzaufteilung zwischen Bund und Kantonen zu respektieren.

Herausforderung für die Gesellschaft

Man habe sich beim Jugendschutz für eine liberale Regelung entschieden und müsse sich im Gegenzug auch fragen, was die Digitalisierung für die Gesellschaft bedeute, widersprach Benedikt Würth (Mitte/SG) vergeblich. Insofern sei es sinnvoll, eine Grundlage für Massnahmen des Bundes zu legen. Es handle sich keineswegs nur um eine Aufgabe für die Schulen und damit die Kantone, befand auch Elisabeth Baume-Schneider (SP/JU).

Im Grundsatz ist die Vorlage im Parlament unbestritten. Ihr Ziel ist es, Minderjährige vor Medieninhalten in Filmen und Videospielen zu schützen, die ihre Entwicklung gefährden könnten. Dabei geht es insbesondere um Darstellungen von Gewalt und Sexualität sowie bedrohliche Szenen.

Das Gesetz für Anbieter von Filmen, Videospielen und entsprechenden Internet-Plattformen regelt etwa, wie sie ihre Produkte kennzeichnen müssen und was sie zur Alterskontrolle tun müssen. Heute ist der Jugendschutz weitgehend Sache der Kantone.

Der Bundesrat schlägt eine Co-Regulierung vor. So können die Akteurinnen und Akteure die Detailregulierungen der Film- und Videospielbranchen selber entwickeln.

Finden die Branchen keine Lösung, kann der Bundesrat selber Regeln erlassen. Die Kantone sollen gemäss Entwurf mit Testkäufen kontrollieren, ob die Alterskennzeichnungen auf den Produkten angebracht sind und ob die Alterskontrolle in den Geschäften oder Kinos durchgeführt wird.

(aeg/sda)

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27 Kommentare
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Die beliebtesten Kommentare
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TBD
20.09.2022 10:55registriert März 2020
In Game käufe per se sind ja nicht böse. Erst wenn daraus ein Glücksspiel wird, wird eine Grenze überschritten
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Doplagus
20.09.2022 12:05registriert Dezember 2019
Jedes Spiel mit Lootboxen dem Glücksspiel zuordnen und damit automatisch erst ab 18.

Dann werden sich die Publisher das zweimal überlegen.
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