Easyride: Darum will die SBB-App nun auf das Bluetooth-Signal zugreifen
Reisen wie mit dem Generalabonnement (GA), aber nur für die Strecken bezahlen, die man auch tatsächlich zurücklegt. Die Easyride-Funktion in der Smartphone-App der SBB erstellt per Wisch mit dem Daumen ein provisorisches Billett, das im GA-Bereich gültig ist. Nach dem Aussteigen deaktiviert man die Funktion und bezahlt nur für die tatsächlich zurückgelegte Strecke.
Die Funktion in der SBB-App ist beliebt. Pro Tag sind 150'000 Reisende damit unterwegs. 16,5 Prozent aller Billett verkauften Tickets wurden letztes Jahr gemäss SBB-Geschäftsbericht mit dieser Funktion abgerechnet.
Die Nutzer dieses Service bezahlen den GA-Komfort mit Vertrauen. So funktioniert das Angebot nur, wenn den SBB via App Zugriff auf den eigenen Standort gewährt wird. Dieser wurde bisher vor allem via Satellitensystem GPS übermittelt. Doch das reicht nun nicht mehr aus.
Seit Anfang April funktioniert die App nur noch, wenn man zusätzlich auch den Zugriff auf das Funksystem Bluetooth gewährt. Wer das nicht will, kann die Funktion nicht mehr nutzen. Wie kam es zu der Änderung, was bringt sie und wie steht es um den Datenschutz?
Was passiert, wenn ich der SBB-App Zugriff auf Bluetooth gewähre?
Bisher wurde eine zurückgelegte Strecke vor allem via Standortfunktion des Smartphones berechnet. Kombiniert wurden diese Daten zum Beispiel mit denen von Bewegungssensoren des Smartphones, die etwa bemerken, wenn zu Fuss unterwegs ist. Nun kommuniziert das Smartphone zusätzlich über die Bluetooth-Funkfrequenz mit Sendern, die sich in Zügen, Bussen und Trams befinden. Die in der Fachsprache Beacons genannten Sender befinden sich meist ausser Sichtweite, etwa hinter Verschalungen.
Die SBB-App kann also über diese Funkfrequenz erkennen, in welchem Bus, in welchem Tram oder in welchem Zug sich ein Reisender befindet.
Warum wollen die SBB, dass Easyride-Nutzer Bluetooth zwingend aktivieren?
Ziel der Änderung ist laut SBB ein besseres Nutzungserlebnis. Einstiegspunkte und Fahrten können genauer erfasst werden. Das Bluetooth-Signal funktioniert auch an Orten, wo das GPS-Signal schwach ist, etwa in Tunnels oder Tiefbahnhöfen.
Die Nutzung der Bluetooth-Funktion sei schon länger Bestandteil der Allgemeinen Geschäftsbedingungen. Bisher war die Freigabe aber freiwillig.
Gibt es Alternativen zur SBB-App, die weiterhin ohne Bluetooth funktionieren?
Ja. Die App Fairtiq funktioniert fast genau gleich wie SBB-Easyride, kennt aber keine Bluetooth-Pflicht. Die Technologie kann zwar auch in der Fairtiq-App zur Berechnung der Route verwendet werden. Die Nutzung ist aber für die Reisenden freiwillig.
Auch die Smartphone-Applikation des Zürcher Verkehrsverbundes (ZVV) hat eine ähnliche Funktion wie Easyride. Das dortige Check-in-Ticket, das auf der Fairtiq-Technologie basiert, funktioniert weiterhin auch ohne Zugriff auf das Bluetooth-Signal. Dies wird auch in absehbarer Zukunft so bleiben. «Eine entsprechende Änderung ist derzeit nicht geplant, da die aktuelle Lösung eine einfache und kundenfreundliche Nutzung ermöglicht», heisst es vom ZVV auf Anfrage.
Was sagt der eidgenössische Datenschutzbeauftragte zur neuen Datenfreigabe?
Wenn zusätzliche Daten fliessen, wie in diesem Fall via Bluetooth, stellt sich die Frage nach dem Datenschutz. Gemäss Datenschutzgesetz muss die Bearbeitung von Personendaten rechtmässig, verhältnismässig, zweckbestimmt und transparent erfolgen.
Den SBB ist es wichtig, festzustellen, dass die Bluetooth-Sender (Beacons) keine personenbezogenen Daten empfangen, speichern oder bearbeiten können. Mit anderen Worten: es wird nirgends zusätzlich gespeichert, wer an welcher Haltestelle einen Zug oder einen Bus genommen hat. Zudem gilt auch weiterhin: Die via App erfassten Daten dienen nur der Abrechnung der Fahrten und werden nicht an Dritte weitergegeben.
Über die Einhaltung des Datenschutzes wacht in der Schweiz der Eidgenössische Datenschutz- und Öffentlichkeitsbeauftragte (EDÖB). Dieser steht mit den Betrieben des öffentlichen Verkehrs in regelmässigem Austausch, berät sie und wird, wenn nötig, aufsichtsrechtlich tätig. Die SBB haben die Datenschutzbehörde über die Bluetooth-Pflicht informiert.
Es gebe aktuell keine Anhaltspunkte dafür, dass die Bluetooth-Beacons zu einem anderen Zweck als der Ermittlung der zurückgelegten Fahrtstrecke und somit des Fahrpreises zum Einsatz kommen, sagt Katja Zürcher-Mäder, Kommunikationschefin der Datenschutzbehörde EDÖB auf Anfrage.
Merkt die App nun, ob ich in der 1. oder 2. Klasse fahre?
Dank des Kontakts mit Bluetooth-Sendern kann die SBB-App theoretisch auch erkennen, in welchem Zugteil sich Nutzerinnen und Nutzer befinden.
In der sogenannten Preview-App, in der neue Funktionen getestet werden, bevor sie in die normale SBB-App integriert werden, lässt sich der eigene Standort im Fahrzeug mit Mitreisenden teilen. Die Anwendung erkennt nicht nur die Position innerhalb des Wagens, sondern auch, ob jemand in einem Doppelstockzug oben oder unten sitzt.
Erkennt die App nun also auch, ob man sich in einem Wagen der 1. oder der 2. Klasse befindet? Nein, lautet die Antwort von den SBB. «Diese Funktion wird für die Reiseerfassung aktuell nicht benutzt, die Klasse muss bei Bedarf manuell geändert werden», sagt Mediensprecherin Sabrina Schellenberg.
Sind die Schwarzfahrer schuld an der Bluetooth-Pflicht?
Mit der Einführung der Easyride-Funktion ergaben sich neue Möglichkeiten für Reisende, die gar nicht oder nur für einen Teil der zurückgelegten Strecke bezahlen wollen. Fahren ohne gültiges Billett ist für die Verkehrsbetriebe ein grösseres Problem. Die SBB spricht von 200 Millionen Franken, die dem öffentlichen Verkehr jährlich durch Schwarzfahren entgehen.
Eine Forschungsgruppe der Eidgenössischen Technischen Hochschule ETH ist es im Jahr 2024 gelungen, das Easyride-System mit manipulierten GPS-Daten auszutricksen. Während sie eine längere Strecke mit dem Zug zurücklegten, manipulierten sie das Ortungssystem GPS derart, dass eine viel kürzere Strecke abgerechnet wurde. Die Billetkontrolleure bemerkten nichts und auf der Abrechnung erschien die günstige Lokalstrecke statt der tatsächlich zurückgelegten längeren Zugfahrt. Das Experiment diente als Grundlage für eine Studie, die auch Empfehlungen an die Verkehrsbetriebe aussprach. Eine der Empfehlungen deckt sich mit der Einführung der Bluetooth-Pflicht.
Allerdings passten die SBB nach dem Hinweis der ETH-Forschenden das System bereits an, wodurch Manipulationen im Nachhinein erkannt und zur Anzeige gebracht werden konnten. Diese teilten die SBB beim Erscheinen der Studie mit.
Die neu eingeführte Bluetooth-Pflicht habe keinen Zusammenhang mit Reisen ohne gültigen Fahrausweis, sagt SBB-Sprecherin Sabrina Schellenberg auf Anfrage.
Die ETH-Forschenden fuhren damals übrigens nicht wirklich schwarz. Sie betonen, dass sie zusätzlich ein gültiges Billett dabei hatten.
Was ist dank Bluetooth in Zukunft möglich?
Die Nutzung der Bluetooth-Technologie wird künftig eine grössere Rolle spielen. Alliance SwissPass, die Dachorganisation aller öffentlichen Verkehrsbetriebe der Schweiz, testet ab dem 27. April eine Funktion, die automatisch erkennt, ob man ein öffentliches Verkehrsmittel nutzt. Das Ein- und Auschecken per Fingerwisch auf dem Smartphone ist mit der neuen Funktion namens «Be in – Be out» kurz Bibo nicht mehr nötig.
Die Funktion wird im bereits laufenden Feldtest «MyRide» integriert. An diesem Test nehmen zur Zeit rund 3500 Personen teil. Bisher mussten diese beim Fahrtantritt die Aufzeichnung aktivieren, nun soll dies automatisch geschehen.
Setzt sich das System durch, wird der Komfort eines Generalabonnements auch für Personen erschwinglich, die kein GA besitzen. Und das künftig ohne Wischen beim Ein- und Aussteigen.
Möglich wird dies ebenfalls dank Bluetooth-Technologie. Sie hilft etwa zu erkennen, ob jemand mit dem Velo auf einer Busstrecke unterwegs ist oder sich tatsächlich in einem Verkehrsmittel befindet. (aargauerzeitung.ch)
