Die Telekomriesin Swisscom muss Sunrise und Salt die Mitbenutzung ihres Netzes zu tieferen Preisen erlauben - die Preissenkungen erfolgen dabei rückwirkend für die Jahre 2013 bis 2016. Das hat die Eidgenössische Kommunikationskommission Comcom entschieden, wie sie am Dienstag mitteilte.
Gemäss Fernmeldegesetz (FMG) ist Swisscom als marktbeherrschende Anbieterin verpflichtet, bestimmte Dienstleistungen der Konkurrenz zu kostenorientierten Preisen anzubieten. Sind die Konkurrenzunternehmen mit den verlangten Preisen nicht einverstanden, entscheidet die ComCom.
Aufgrund von Anpassungen der Preise für die Kabelverlegung kommen die von der ComCom festgelegten Preise für entbündelte Kupferanschlussleitungen letztlich um 10-25% tiefer zu liegen, als von der Swisscom offeriert.
Die Preise für garantierte Übertragungskapazitäten zwischen zwei Standorten (sog. Carrier Line Services) kommen nach Überprüfung durch die ComCom deutlich tiefer zu liegen als von Swisscom offeriert. Die Preisreduktionen liegen zwischen 65% und 80%. Die ComCom erachtet als Hauptursache für diese Preisanpassung eine unangebrachte Preisfestlegung seitens der Swisscom, welche entsprechend korrigiert wurde.
Am meisten profitieren von dem Entscheid wird Sunrise, die im Jahr 2013 Klage bei der Comcom eingereicht hatte. Denn Sunrise hat mit Abstand am meisten entbündelte Leitungen von der Swisscom, die sich Ende 2016 gesamthaft auf 128'000 Anschlüsse beliefen. Salt ihrerseits hatte 2014 Klage eingereicht. Hauptgrund waren die Mietleitungen zu den Handyantennen.
Bei der Berechnung dieser Preise stützt sich die ComCom nicht auf die realen Kosten, sondern auf die hypothetischen Kosten, mit denen eine effiziente Anbieterin rechnen müsste, wenn sie heute ein neues Netz mit der neuesten verfügbaren Technologie erstellen würde.
Für die Berechnung der Preise ab 2013 hat sich die ComCom zum ersten Mal auf ein Kostenmodell abgestützt, das nicht mehr auf Kupfer-, sondern auf Glasfaserleitungen beruht, wie dies die am 1. Juli 2014 in Kraft getretenen Bestimmungen der Verordnung über Fernmeldedienste (FDV) verlangen.
Die Swisscom selbst prüft nun, ob sie sich gegen den Comcom-Entscheid zur Wehr setzen und die strittigen Grundsatzfragen ans Bundesverwaltungsgericht weiterziehen soll, wie es in einer Mitteilung des Telekomkonzerns heisst.(whr/sda/awp)