Wer einen Lifestyle-Test zum Ernährungsverhalten oder zur Sportlichkeit machen will, muss diesen neu von einer Gesundheitsfachperson durchführen lassen. Gentests im Medizinbereich können künftig neben Ärzten etwa auch Apothekerinnen durchführen.
Der Bundesrat hat am Freitag entschieden, das Bundesgesetz über genetische Untersuchungen beim Menschen auf den 1. Dezember 2022 hin in Kraft zu setzen, und er hat die dazugehörigen Ausführungsbestimmungen genehmigt.
Das Gesetz wird angepasst, weil das Angebot an genetischen Tests in den vergangenen Jahren zugenommen hat. Mit der Revision soll Missbräuchen vorgebeugt und der Persönlichkeitsschutz gewährleistet werden.
Bei den nichtmedizinischen Tests gibt es neu zwei Kategorien:
Im medizinischen Bereich geht es etwa um die Abklärungen einer Erbkrankheit oder einer Krankheitsveranlagung. Diese Tests durften bislang nur von Ärztinnen und Ärzten angeordnet werden. Künftig sollen im entsprechenden Fachgebiet auch Zahnärztinnen, Apotheker und Chiropraktorinnen ausgewählte medizinische Gentests anordnen können.
Als Beispiel genannt wird etwa die Abklärung einer Arzneimittelunverträglichkeit. Auch hier brauchen Laboratorien neu eine Akkreditierungspflicht.
Für die Erstellung von DNA-Profilen zur Klärung der Vaterschaft oder zur Identifizierung gelten wie bisher strenge Vorgaben. So muss die Identität der untersuchten Personen kontrolliert werden und deren Einwilligung vorliegen.
Das Bundesamt für Gesundheit (BAG) will die Bevölkerung über die verschiedenen Arten von Gentests und ihren Nutzen und die möglichen Risiken informieren. Dazu ist unter anderem eine neue Website geplant.
Das neue Gesetz und die Ausführungsbestimmungen treten am 1. Dezember 2022 in Kraft.
(dsc/sda)