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Mutter drohte Ausschaffung weil sie Tierporno-Video auf Whatsapp teilte

Frau wird wegen Tierporno-Video auf Whatsapp verurteilt – ausgeschafft wird sie nicht

Eine Mutter schickte ein Video weiter, auf dem ein Knabe zu sehen ist, der Geschlechtsverkehr mit einem Huhn hat.
16.12.2019, 21:3617.12.2019, 09:37
Michael Hunziker / ch media
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Dana (Name geändert) fiel sichtlich ein grosser Stein vom Herzen. Sie wurde vom Bezirksgericht Brugg zwar schuldig gesprochen, erhielt eine Geldstrafe und eine Busse. Das Land verlassen muss die gebürtige Serbin aber nicht.

«Es tut mir wirklich sehr leid, was passiert ist», sagte sie mit bewegter Stimme. «Es kommt nie wieder vor.» An einem späteren Abend im Januar dieses Jahres hatte Dana mit ihrem Mobiltelefon ein Video an ihren Cousin weitergeleitet.

Gemäss Anklageschrift ist auf der Sequenz ein Knabe im Alter von etwa 6 bis 8 Jahren zu sehen, der Geschlechtsverkehr mit einem Huhn vollzieht. Pornografie wurde der 40-Jährigen als strafbare Handlung zur Last gelegt.

Eine Frau schickte ein Pornovideo via Whatsapp weiter und wurde nun verurteilt (Symbolbild).
Eine Frau schickte ein Pornovideo via Whatsapp weiter und wurde nun verurteilt (Symbolbild).bild: shutterstock

Sie kramt ihr Mobiltelefon aus der Tasche

Sie sei aufgewühlt, habe – «ich sage es gerade heraus» – Angst, hielt Dana an der Gerichtsverhandlung fest. Vor 28 Jahren kam sie in die Schweiz. Sie lebt heute in einer Wohnung im Bezirk Brugg, ist alleinerziehende Mutter von zwei Töchtern. Tätig ist sie für mehrere Arbeitgeber, angestellt ist sie im Stundenlohn.

Das Video habe sie zuerst von ihrem Cousin erhalten, führte sie aus. Sie habe es angeschaut und ihn zurechtgewiesen, dass man so etwas nicht verschicke, dass so etwas nicht normal sei. Später habe ihr Cousin sie dazu gedrängt, ihm das Video zurückzuschicken.

Sie habe schliesslich nachgegeben, um Ruhe zu haben, sagte Dana in der Befragung durch Gerichtspräsident Sandro Rossi. Sie habe sich nichts dabei überlegt und sei sich nicht bewusst gewesen, dass dies strafbar sei.

Ihre Heimat sei in der Schweiz

Zu ihrem Fehler stehe sie, fügte Dana an. Es sei ein Versehen gewesen, sie mache sich selber Vorwürfe. Sie habe damals nicht gewusst, wie sie das Video löschen könne. Zu verbergen habe sie nichts, stellte Dana fest und kramte als Beweis ihr Mobiltelefon und den Wohnungsschlüssel aus der Tasche und legte beides vor sich auf den Tisch. Sie könne alles offenlegen.

Müsste sie die Schweiz verlassen, sagte sie auf die entsprechende Frage von Einzelrichter Rossi, dann wäre sie erledigt. Ihre Heimat sei in der Schweiz. Sie fühle sich wohl, arbeite gerne hier, habe alles, was sie brauche.

Für Gericht handelt es sich nicht um Bagatellfall

Der Tatbestand der Pornografie sei erfüllt, stellte die Verteidigerin in ihrem Plädoyer fest. Die Beschuldigte anerkenne den Sachverhalt, sei sich ihres Fehlers bewusst und zeige Reue. Sie verhalte sich kooperativ, sei geständig.

Ein Interesse am Inhalt des Videos habe sie nicht. Das Strafverfahren habe ihr Eindruck gemacht, sie werde sich in Zukunft zweimal überlegen, wie sie sich verhalten werde.

Von einer Landesverweisung für fünf Jahre – wie von der Staatsanwaltschaft gefordert – sei aber abzusehen, weil ein Härtefall vorliege, führte die Verteidigerin weiter aus. Die Beschuldigte sei vollständig integriert, breit vernetzt und arbeitstätig. Eine Landesverweisung wäre unverhältnismässig.

Es gibt nur eine Lösung: löschen

Zu diesem Schluss kam schliesslich auch das Gericht. Präsident Rossi – vor ihm sitzen in solchen Fällen, bemerkte er, sonst in der Regel Männer – betonte aber, dass es sich nicht um einen Bagatellfall handle, die Beschuldigte knapp an einer Landesverweisung vorbeischramme.

Für den Schrott in den sozialen Medien gebe es nur eine Lösung: Löschen, redete Rossi der Beschuldigten ins Gewissen. Diese tue gut daran darauf zu achten, nicht mehr mit der Rechtsordnung in Konflikt zu kommen.

Verurteilt wurde die Beschuldigte zu einer bedingten Geldstrafe von 40 Tagessätzen à 60 Franken sowie zu einer Busse von 500 Franken. Die Probezeit wurde auf 3 Jahre festgesetzt. (aargauerzeitung.ch)

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123 Kommentare
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Die beliebtesten Kommentare
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FITO
17.12.2019 15:07registriert April 2019
Zuerst die Ziegen und nun die Hühner?
Das gute daran ist, dass dank solchen Penisträgern diese Spezies bald ausgestorben ist.
Zudem hat der Kanton Aargau nun schon seit längerem ein Problem mit der Besetzung der Judikative und der Exekutive. Auch bei diesen Wahlen haben sie es wieder verpasse, dies zu korrigieren.
Dreimal dürft ihr raten welcher Partei der Gerichtspräsident entsprungen ist.
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Zyniker haben es leichter
16.12.2019 22:31registriert Januar 2018
Mit welcher legalen/illegalen Überwachungsmethode ist sie überhaupt aufgeflogen? Bei Tierpornos mit Kindern mag das vielen gerechtfertigt erscheinen aber schon morgen könnt ihr für politische Äusserungen auf dem selben Weg vor Gericht landen und keine Seite ist davor sicher.
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invisible
16.12.2019 22:33registriert Mai 2019
ich kapier irgendwie den teil mit dem zurückschicken des videos nicht...
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