Schweizer Telekom-Provider müssen gewisse Metadaten zum Kommunikationsverhalten der Bürger schon seit dem alten Überwachungsgesetz Büpf aus dem Jahr 2002 für sechs Monate «auf Vorrat» speichern. Beispielsweise wer wann mit wem kommunizierte. Wer sich wann und für welche Dauer ins Internet eingeloggt hat. Oder wer wann wem ein E-Mail oder SMS geschickt hat und wo sich der Handynutzer gerade befindet.
Mit dem revidierten Büpf von 2018 wurde die Vorratsdatenspeicherung auf kleinere Provider und Anbieter öffentlicher WLANs wie etwa die SBB ausgeweitet. Diese Überwachung verursacht Kosten, die vor allem kleinere Internet-Firmen belastet.
Über 60 Nationalratsmitglieder haben nun ein Postulat von Albert Vitali (FDP/LU) unterzeichnet. Vitali kritisiert, die Überwachung koste die Unternehmen nicht selten 40'000 bis 100'000 Franken im Jahr. Der Bundesrat solle Massnahmen aufzeigen, wie das Büpf KMU-freundlicher umgesetzt werden könne. Die Mitwirkungspflichten Unternehmen sollten so ausgestaltet werden, dass die Kosten tiefer seien.
Der Bundesrat will jedoch nichts davon wissen. Er beantragt dem Parlament, den Vorstoss abzulehnen. Der Bundesrat schreibt in seiner am Donnerstag veröffentlichten Stellungnahme, bereits heute würden kleine Anbieter von teuren Überwachungspflichten befreit. Zu diesen kleinen Anbietern zählt laut Eigenaussage Threema.
Unternehmen mit reduzierten Überwachungspflichten müssten dem Dienst ÜPF lediglich Zugang zu ihren Anlagen gewähren, die notwendigen Auskünfte erteilen und die ihnen zur Verfügung stehenden Randdaten liefern. Sie hätten keine Speicherpflicht. Damit sei ein Kompromiss gefunden worden, der die Wirtschaft entlaste und den administrativen Aufwand in Grenzen halte.
Das revidierte Überwachungsgesetz BÜPF erlaubt den Strafverfolgungsbehörden unter anderem, Trojaner in Computer einschleusen, um beispielsweise Skype-Gespräche mithören zu können. Zulässig ist dies nur im Rahmen von Strafverfahren und bei schweren Straftaten. (oli/sda)