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Eine neue interaktive Karte zeigt, wo du mit deiner Drohne aufpassen musst

Drohenkarte
map.aviation.admin.ch

Eine neue interaktive Karte zeigt, wo du mit deiner Drohne aufpassen musst

13.12.2016, 11:1013.12.2016, 11:23

Eine neue interaktive Karte des Bundesamts für Zivilluftfahrt (BAZL) zeigt Drohnenbesitzern auf, wo für den Einsatz ferngesteuerter Fluggeräte Einschränkungen und Verbote gelten. Damit soll die Gefahr für die zivile Luftfahrt gebannt werden.

Den Besitzern von Drohnen oder Modellflugzeugen fehle oft das Bewusstsein, dass sie mit ihren Fluggeräten die Luftfahrt gefährden können, schreibt das BAZL in seiner Mitteilung vom Dienstag. In diesem Jahr hätten zwei Linienpilote gemeldet, dass auf ihrem Anflug auf Basel respektive Zürich in unmittelbarer Nähe ihres Passagierflugzeuges eine Drohne auftauchte.

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Ausnahmebewilligungen

Die Karte zeigt die Bestimmungen des entsprechenden Gesetzes nun grafisch auf. Dieses schreibt vor, dass ferngesteuerte Fluggeräte in einem Umkreis von fünf Kilometern von einem Flugplatz nicht betrieben werden dürfen. An Flughäfen oder Flugplätzen mit Flugverkehrskontrollen gibt es zudem Kontrollzonen, die weit über diesen Radius hinaus gehen.

In solchen Zonen darf die Höhe von 150 Metern ohne Bewilligung nicht überstiegen werden. Wer beispielsweise für eine Filmaufnahme eine Ausnahmebewilligung benötigt, findet die Bewilligungsstelle ebenfalls auf der Karte. Ausnahmen können der Flugverkehrsleiter oder Flugplatzhalter erteilen. Die Karte kann im Browser «map.aviation.admin.ch» und der App «Swiss Map Mobile» angezeigt werden. (whr/sda)

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