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Polizisten wollen mit Armee-Drohnen auf Verbrecherjagd

Kriminalitätsbekämpfung

Polizisten wollen mit Armee-Drohnen auf Verbrecherjagd

12.11.2014, 20:0312.11.2014, 21:30
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Der schweizerische Polizeibeamten-Verband fordert bei der Kriminalitäts- Bekämpfung Unterstützung durch die Armee-Drohnen. Die kantonalen Polizei- Kommandanten prüfen laut 10vor10-Recherchen, ob sich die ferngesteuerten Luftüberwachungs-Flugzeuge im Inland einsetzen lassen.

Personalmangel bei der Polizei abfedern

Am vergangenen Wochenende konnten die Grenzwächter im Kanton Tessin dank einer Drohne drei Einbrecher mitten in der Nacht aufspüren und verhaften. Diese Erfolgsmeldung weckt Begehrlichkeiten: Für Max Hofmann, Generalsekretär des Polizeibeamten-Verbandes drängt sich der Einsatz von Armee-Drohnen auch bei der Polizei auf: «Die Technologie muss zur Verfügung stehen, auch für die Kriminalitätsbekämpfung der Polizei, die ihren Job umsetzen muss», so Hofmann. «Und zweitens gehe ich davon aus, dass man mit so einer Technologie den Personalmangel bremsen kann.»

Kantonale Polizeikommandanten prüfen Einsätze

Das Zollgesetz erlaubt bisher den Einsatz von Armee-Drohnen an der Grenze. Die kantonalen Polizeikommandanten klären nun ab, ob die Armee-Drohnen überall im Land zur Verbrechensbekämpfung eingesetzt werden könnten. Das zeigen 10vor10-Recherchen. Es stellt sich vor allem die Frage, unter welchen rechtlichen Voraussetzungen dies möglich wäre.

Oberster Datenschützer hat Vorbehalte

Hanspeter Thür ist nicht begeistert von der Idee der Armee-Drohne.
Hanspeter Thür ist nicht begeistert von der Idee der Armee-Drohne.Bild: KEYSTONE

Hanspeter Thür, der eidgenössische Datenschützer, ist skeptisch: «Nicht akzeptabel würde ich finden, wenn man Drohnen prophylaktisch fliegen lassen würde, um ein wenig zu beobachten, was geht». Thür ist aber nicht grundsätzlich gegen Drohnen-Einsätze zur Unterstützung der Polizei. «Meines Erachtens muss schon ein schwerwiegender Vorfall passiert sein, den man aufklären will. Dann kann man einen solchen Drohneneinsatz, wenn er gesetzlich klar beschrieben ist, zur Diskussion stellen».

Bisher flogen die Armee-Drohnen nur in ganz speziellen, weit voraus planbaren Fällen für die Polizei. So etwa während der Euro08 und während der 1.Mai-Krawalle in Zürich. (kub/10v10)

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