Es sind drastische Worte, mit denen die Gegner der E-ID für ein Nein am 28. September werben. Gewarnt wird vor «totaler Überwachung», vor Missbrauch und der Einführung eines Sozialkreditsystems wie in China, sollte die Identitätskarte bald auch digital verfügbar sein.
Welche Bedenken sind tatsächlich gerechtfertigt – und wobei handelt es sich um Schwarzmalerei? Die vier häufigsten Kritikpunkte an der digitalen Identitätskarte im Faktencheck.
Um eine digitale Identitätskarte zu erhalten, würde man sich künftig in der ID-App des Bundes namens «Swiyu» registrieren – oder aufs Passbüro gehen. Für erstere Variante muss man ein Foto seiner ID machen und ein Selfie-Video des Gesichts aufnehmen. Die Junge SVP warnt, dass dieses Identifizierungsverfahren unsicher sei. Sie verweist auf Versuche des «Chaos Computer Clubs» (CCC) in Deutschland. Diesem gelang es 2022, solche Identifikationsverfahren mit gefälschten ID-Aufnahmen zu überlisten. Zudem kritisiert die Jungpartei, dass der Bund nicht preisgeben will, wie genau das Verfahren funktioniert.
Fakt ist: Tatsächlich sind Sicherheitslücken beim sogenannten Video-Ident-Verfahren seit Jahren ein Thema. Auch das Bundesamt für Justiz habe vom CCC-Hack Kenntnis, sagt Sprecher Rolf Rauschenbach. Doch dieser sei für im Hinblick auf die E-ID nicht relevant. Der entscheidende Unterschied sei, dass beim Ausstellen der E-ID das ID-Foto lediglich dazu diene, die Ausweisnummer zu identifizieren. Diese gleiche das Bundesamt für Polizei (Fedpol) dann mit seiner Datenbank ab. Mit dem dort hinterlegten Foto wird schliesslich das Selfie-Video abgeglichen.
Zwar wäre es möglich, dieses Video mittels eines sogenannten Deepfakes zu manipulieren. Doch laut dem Bund gibt es eine Reihe von Sicherheitsmechanismen, die Manipulation erkennen sollen. Welche das genau sind, macht der Bund nicht publik. Aus Sicherheitsgründen, sagt Rauschenbach.
Die Gegner kritisieren weiter, dass der Bund die Gesichts-Aufnahmen der E-ID-Nutzer bis zu 15 Jahre aufbewahrt. Das stelle ein enormes Risiko dar. Sie fürchten, dass die Daten durch Hacks im Darknet landen könnten.
Fakt ist: Ja, der Bund speichert die Videos, die zur Identifizierung gemacht werden. Die E-ID ist gleich lang gültig wie die physische ID, der Pass oder der Ausländerausweis, mit dem sie verknüpft ist. Im Fall von Pass und ID heisst das: maximal zehn Jahre. Nach Ablauf werden die Daten noch fünf weitere Jahre gespeichert.
Das diene dem Schutz der Nutzer, sagt Rolf Rauschenbach vom Bundesamt für Justiz. So könne bei Verdacht auf Missbrauch nachträglich überprüft werden, ob beim Ausstellungsprozess wirklich alles mit rechten Dingen zu- und hergegangen war. Diese Datenbanken würden «nach allen Regeln der Kunst geschützt».
Das E-ID-Gesetz sei ein «Steilpass» für die Big-Tech-Unternehmen, schreibt das Nein-Komitee. Konzerne wie Meta, zu dem unter anderem Instagram und Facebook gehören, oder X könnten die E-ID für obligatorisch erklären und so Zugang zu wertvollen Daten der Bürgerinnen und Bürger erhalten.
Fakt ist: Sollte die E-ID eingeführt werden, können Firmen frei entscheiden, ob sie diese nutzen wollen oder nicht. Dabei gibt es Einschränkungen: Abgefragt und gespeichert werden dürfen nur Daten, die wirklich nötig sind. Facebook dürfte also beispielsweise nicht die AHV-Nummer erfragen. Tut es das trotzdem, könnten User dem Bund das melden und die App würde vor dubiosen Anbietern warnen.
Wirklich harte Sanktionen sind indes nicht vorgesehen. Firmen könnten nicht von der E-ID-Infrastruktur ausgeschlossen werden. Man verfolge grundsätzlich einen «liberalen Ansatz», sagt Rolf Rauschenbach. Man wolle die Nutzer nicht bevormunden, sondern ihnen die nötigen Infos geben, dass sie selbst entscheiden könnten, wem sie welche Daten geben wollen.
Die App sei sicher, freiwillig und kostenlos, wiederholen die Befürworter der E-ID immer wieder. Doch insbesondere an der Freiwilligkeit gibts Zweifel. Als Beispiel wird aufs Organspenderegister verwiesen, das bald eingeführt wird. Um darin seinen Willen festzuhalten, sei künftig die E-ID obligatorisch, bringt das Nein-Lager vor.
Fakt ist: Der Bund hat die Einführung des Organspenderegisters an die Einführung der E-ID geknüpft. Wer dort eintragen will, ob und welche Organe er im Falle seines Todes zu spenden bereit ist, wird tatsächlich eine E-ID brauchen. «Das Organspenderegister muss allerhöchsten Sicherheitsanforderungen genügen», schreibt das Bundesamt für Gesundheit (BAG) auf Anfrage. Jede Person müsse zweifelsfrei identifiziert werden können. «Darum hat der Bundesrat entschieden, dass die e-ID als einziges Identifikationsmittel verwendet werden soll.»
Allerdings soll es auch andere Möglichkeiten als einen Eintrag im Register geben, um seinen Willen festzuhalten. Zum Beispiel mit einem Spenderausweis im Portemonnaie, einer Patientenverfügung oder indem man den Angehörigen gegenüber klar seinen Wunsch äussert. «Falls keine dokumentierte Willensäusserung vorhanden ist, werden immer die Angehörigen befragt», so das BAG. Noch ist die entsprechende Regelung nicht in Stein gemeisselt. Der Bundesrat wird Anfang 2026 definitiv entscheiden.
Es zeigt sich: Einige Bedenken der Gegner sind nicht völlig von der Hand zu weisen. Die Frage ist, wie man sie im Verhältnis zu den Chancen, die die E-ID bietet, gewichtet.
(aargauerzeitung.ch)
Und genau diese Tech-Firmen wie z.B. Microsoft (60'000 US-Behörden-Konti offengelegt) oder Dropbox (Nutzerkonten-Liste geklaut) hatte die grössten Leaks der jüngeren Geschichte.
Beim Staat (ohne wirtschaftliche Interessen), welcher mit der E-ID ein "Zusatzangebot" macht, drehen nun alle durch. Unglaublich, wie die Leute heutzutage förmlich besessen sind, irgendwelchen Schwurblern zu folgen...
Die E-ID mag nicht perfekt sein, besser als der bisherige Prozess ist sie allemal.