Schweizer Kraftwerke sowie Strom- und Gasnetze sollen nur unter eng definierten Bedingungen ins Ausland verkauft werden dürfen. Der Nationalrat hat sich für eine entsprechende Änderung des Gesetzes über den Erwerb von Grundstücken durch Personen im Ausland ausgesprochen.
Mit 120 zu 72 Stimmen bei einer Enthaltung sprach er sich am Mittwoch für eine Änderung der sogenannten «Lex Koller» aus. Mit dieser Änderung will die Kommission für Umwelt, Raumplanung und Energie des Nationalrats (Urek-N) strategisch wichtige Energieanlagen vor einem Verkauf ins Ausland schützen.
Der Bundesrat und eine Kommissionsminderheit hatten Nichteintreten beantragt. Für sie ist die «Lex Koller» das ungeeignete Vehikel, um Wasserkraftwerke, Kernkraftwerke, Gas- und Stromleitungen vor einem Erwerb durch Ausländer zu schützen.
Bundesrätin Elisabeth Baume-Schneider sagte im Rat, die Änderung der Lex Koller würde in der Umsetzung schwierig. Zahlreiche Ausnahmen müssten vorgesehen werden.
Heftige Kritik äusserte im Namen der Kommissionsminderheit und der FDP-Fraktion Matthias Samuel Jauslin (AG/FDP). Es handle sich um einen unnötigen Eingriff in die Wirtschaftsfreiheit. In der Energiebranche brauche es ein breites Finanzierungsumfeld, von dem Investoren nicht ausgeschlossen werden sollten. In der Vernehmlassung seien 68 von 91 Stellungnahmen ablehnend ausgefallen.
Auch die Sprecher der Mitte- und der GLP-Fraktion kritisierten die Vorlage scharf und wiesen auf das schlechte Vernehmlassungsresultat hin. Es lägen bereits Alternativen auf dem Tisch, welche besser konzipiert seien. Die Vorlage sei auch unnötig, denn ein Grossteil der Energieinfrastruktur befinde sich in öffentlicher Hand.
Zuvor hatte der Bundesrat schriftlich geltend gemacht, die Lex Koller reguliere lediglich den Kauf von Grundstücken mit dem Ziel, den Ausverkauf des Bodens zu verhindern. Das Bewilligungsverfahren sei auf kantonaler Ebene geregelt.
Hinter die Vorlage stellte sich aber eine Allianz von SVP, SP und Grünen. Die Schweiz müsse es schaffen, kritische Infrastrukturen auf internationaler Ebene zu schützen, sagte etwa SVP-Fraktionssprecher Mike Egger (SG).
Sein Namensvetter Kurt Egger von den Grünen (TG) sagte, die Vorlage sehe eine Bewilligungspflicht für den Verkauf solcher Anlagen vor. Eine Beteiligung von Ausländern an Schweizer Energieanlagen sei also nicht ausgeschlossen.
Jacqueline Badran (SP/ZH) sagte, kalifornische Pensionskassenfonds und britische Hedgefonds seien schon an Schweizer Energiefirmen beteiligt. Schweizer Gebührengelder flössen also dorthin. Solche Energieanlagen müssten geschützt werden; sie seien «too important to fail», also zu wichtig für ein Scheitern.
Im Namen der Kommissionsmehrheit sagte Gabriela Suter (SP/AG), es gebe weltweit einen Trend hin zur Privatisierung von Energieanlagen. Die Kommissionsmehrheit befürchte, dass sich dieser Trend noch verstärke. Bei einem allfälligen Abschluss eines Stromabkommens zwischen der Schweiz und der EU könnte dieser Trend weiter zunehmen.
Nach der lebhaften Eintretensdebatte beriet der Nationalrat fast diskussionslos den Erlassesentwurf. Er geht nun in den Ständerat. Angestossen hatte ihn Nationalrätin Jacqueline Badran mit einer parlamentarischen Initiative, der die zuständigen Kommissionen beider Räte zustimmten. Badran reichte ihre Initiative bereits 2016 ein.
Hintergrund der Vorlage der Urek-N waren die schwierige wirtschaftliche Situation einiger Stromkonzerne und Pläne, Teile der Infrastruktur ins Ausland zu verkaufen. (aeg/sda)
Die FDP würde vermutlich auch unsere Armee ins Ausland verkaufen, wenn man dadurch Geld machen kann.