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Vereinfachter Billetverkauf: EU-Kommission will Zugreisen erleichtern

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Kunden sollen nach einem Vorschlag der Europäischen Kommission Tickets für zusammenhängende Verbindungen mehrerer Verkehrsunternehmen auf einer Plattform kaufen können.Bild: EPA EFE

So will die EU-Kommission internationale Zugreisen erleichtern

13.05.2026, 15:2313.05.2026, 15:23

Internationale Bahnreisen sollen in der EU einfacher werden. Kunden sollen dafür nach einem Vorschlag der Europäischen Kommission Tickets für zusammenhängende Verbindungen mehrerer Verkehrsunternehmen auf einer Plattform kaufen können. Die Schweiz hat laut dem Bund ein grosses Interesse an einem vereinfachten Billetverkaufssystem für grenzüberschreitende Bahnreisen.

Die Idee: Reiselustige sollen online übersichtlich alle Optionen sehen, von A nach B zu kommen. Grosse Ticket-Plattformen sollen verpflichtet sein, auch Tickets anderer Betreiber anzubieten, wenn diese das wollen.

Entscheidend bei Problemen unterwegs: Wenn Reisende auf einer Plattform in einem einzigen Vorgang eine Bahnfahrt mit mehreren Betreibern buchen, gilt dies nach dem Willen der Kommission künftig immer als ein einzelnes Ticket. Das soll zum einen praktisch sein und würde sich zum anderen auf die Fahrgastrechte auswirken.

Rechte von Reisenden bei Verspätung

Hat ein Zug Verspätung und Reisende verpassen deshalb im Ausland ihren Anschluss, sollen sie dem Vorschlag zufolge künftig ein Recht darauf haben, ohne zusätzliche Kosten auf anderem Weg zu ihrem Ziel zu gelangen – also zum Beispiel mit einem anderen Zug fahren zu dürfen. Alternativ könnten sich Kunden mit durchgehenden Tickets, die ihren Anschluss verpassen, für die Erstattung des Tickets entscheiden.

Falls sie die Reise fortsetzen, haben sie ausserdem unter anderem Anspruch auf Mahlzeiten oder eine Unterkunft, wenn eine Übernachtung nötig wird. Verantwortlich für diese Fahrgastrechte ist dem Vorschlag zufolge das Eisenbahnunternehmen, das die Störung verursacht hat. Voraussetzung soll aber eine ausreichende Umstiegszeit sein.

Vorschlag auch für die Schweiz relevant

Der Vorschlag der Europäischen Kommission wird den Gesetzgebern der EU unterbreitet. Der Rat der Mitgliedstaaten sowie das Europäische Parlament müssen ihm zustimmen, damit er in Kraft treten kann.

Da die Änderung in den Anwendungsbereich des derzeitigen Landverkehrsabkommens zwischen der Schweiz und der EU fällt, müsste die Schweiz den Vorschlag auch umsetzen, sagte ein EU-Beamter in Brüssel. Bern würde im entsprechenden gemischten Ausschuss von Brüssel über die allfällige Änderung informiert werden.

Die Schweiz setze sich gemeinsam mit EU-Staaten seit langer Zeit dafür ein, dass im internationalen Personenverkehr Informationen zu Zugreisen besser zugänglich würden, sagte ein Sprecher des Bundesamts für Verkehr (BAV) auf Anfrage der Nachrichtenagentur Keystone-SDA. Internationale Tickets sollten in Kombination mit nationalen Fahrkarten mit wenigen Klick gekauft werden können.

Was bisher das Problem ist

Bisher müssen Kunden bei Reisen ins Ausland, die von unterschiedlichen Bahnunternehmen betrieben werden, ihre Tickets oft auf unterschiedlichen Plattformen buchen. Für manche Strecken können sie ihre Tickets zwar zusammen auf einer Plattform kaufen – etwa für eine Fahrt von Brüssel nach Strassburg mit Umstieg in Paris. Wenn die beiden Teilstrecken von unterschiedlichen Unternehmen betrieben werden, werden dafür aber oft zwei einzelne Tickets ausgestellt und Kunden schliessen zwei separate Verträge ab.

Hat der erste Zug Verspätung und wird der Anschlusszug deshalb verpasst, dürfen Reisende deshalb bisher in der Regel nicht einfach den nächsten Zug zum Endziel nehmen. Sie haben grundsätzlich auch ausschliesslich für die Verspätung des ersten Zugs Anspruch auf Entschädigung nach EU-Recht. Anders ist das bereits jetzt, wenn das Ticket als durchgehendes Ticket zählt.

Freiwillige Leistung

Mehrere Eisenbahn-Unternehmen haben sich zudem untereinander darauf verständigt, unter bestimmten Voraussetzungen Passagiere bei Verspätungen des ersten Zugs ohne weitere Kosten im nächsten verfügbaren Zug mitzunehmen. Dazu gehören unter anderem die SBB, die Deutsche Bahn, die ÖBB, die französische Eisenbahngesellschaft SNCF und die Eurostar-Verbindungen. Die Vereinbarung ist aber nicht nach EU-Recht bindend.

Bevor die Vorschläge der Kommission in Kraft treten, müssen auch die Mitgliedstaaten und das Europäische Parlament zustimmen. Die EU-Kommission will mit dem Vorhaben auch den Umstieg auf Züge fördern. (sda/awp/dpa)

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