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Weshalb Moritz Leuenberger einen Krampf mit Easyjet hat

An EasyJet passenger aircraft makes its final approach for landing in Colomiers near Toulouse, Southwestern France, November 24, 2016. REUTERS/Regis Duvignau
Nicht alle heben immer ab. Dann gibt es bei den Passagieren lange Gesichter.Bild: REGIS DUVIGNAU/REUTERS

Moritz Leuenberger hat einen Krampf mit Easyjet – und er ist damit lange nicht der Einzige

Verspätung: Easyjet annullierte im Juli 2016 einen Flug von Toulouse nach Basel. Auch alt Bundesrat Moritz Leuenberger blieb am Boden. Auf eine Entschädigung von Easyjet wartet er noch heute.
12.01.2017, 05:0812.01.2017, 13:48
stefan schuppli / nordwestschweiz
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Moritz Leuenberger – er war während Jahren Verkehrsminister der Schweiz und hatte damit das Dossier Luftfahrt auf seinem Tisch –, ausgerechnet ihm passierte das: Er wurde von Easyjet auf dem Flughafen Toulouse stehen gelassen. «Zuerst hiess es, es gäbe eine Verspätung. Aber erst nach langem Warten wurde klar, dass der Flug nach Basel annulliert wurde», sagt der ehemalige Bundesrat gegenüber der «Nordwestschweiz». «Es gab keinerlei Assistenz vonseiten Easyjet.» Den über 100 anderen Passagieren erging es ähnlich. Leuenberger musste sich nochmals ein Auto mieten, hatte aber insofern Glück, als er zu seinen Bekannten zurückkehren konnte, bei denen er schon zuvor zu Besuch war.

Dank einem Artikel in dieser Zeitung im Mai vergangenen Jahres wurde er daran erinnert, dass Fluggesellschaften in der EU bei Verspätungen und bei Streichung von Flügen schadenersatzpflichtig werden. «Ich habe da aber auch gelesen, dass das Prozedere, den Betrag einzufordern, ziemlich hürdenreich ist.» Und dass Easyjet nicht gerade zu der kulanten Sorte Fluggesellschaften gehört.

Klage beim Friedensrichter

Er sollte Recht bekommen. Drei Wochen nach dem Flug hielt er zwar ein Bestätigungsschreiben in der Hand, dass Easyjet die in diesem Fall vorgesehenen 250 Euro bezahlen werde. Doch nichts dergleichen geschah – bis heute nicht. Mittlerweile werden seine Briefe nicht mehr beantwortet. «Da fühlt man sich schon an der Nase herumgeführt», sagt Leuenberger. Jetzt hat er beim Friedensrichteramt in Zürich Klage erhoben.

Jetzt auf

Leuenberger, der ja nicht am Hungertuch nagen muss, zieht die Angelegenheit eher aus grundsätzlichen Überlegungen durch. Easyjet solle sich an die eigenen Verträge und Zusagen halten, meint Leuenberger. Da dürfe man nicht locker lassen. «Wenn alle Geprellten nachgeben, wird dieses unanständige Verhalten zum systematischen Geschäftsmodell.»

Moritz Leuenberger, Alt Bundesrat und Praesident Runder Tisch Asbest, praesentiert Ergebnisse zu Verhandlungen mit Asbestopfern, am Montag, 19. Januar 2016, in Bern. (KEYSTONE/Peter Schneider)
Moritz Leuenberger: «Da fühlt man sich schon an der Nase herumgeführt.» Bild: KEYSTONE

Bereits der in der «Nordwestschweiz» im Mai geschilderte Fall dauerte fast zwei Jahre. Es ist davon auszugehen, dass viele der Geschädigten irgendwann einmal aufgeben. Bei Easyjet war niemand für eine Stellungnahme erreichbar.

«Mit Easyjet beschäftigen wir uns schon seit Jahren», sagt Nicole Krey, Rechtsexpertin bei EUclaim gegenüber der «Nordwestschweiz». EUClaim ist eine Firma, die sich mit der Durchsetzung der Passagierrechte in Deutschland befasst und mit dem Inkasso auch Geld verdient. Über die Jahre habe sich wenig an der Art und Weise geändert, wie diese Fluggesellschaft die Beschwerden abwickelt.

Das steht dir bei Verspätungen etc. zu
Die Fluggastrecht-Verordnung 261
der EU gilt auch für die Schweiz.
Es profitieren Passagiere auf Flügen, die in der EU angetreten werden
oder auf Flügen, die von einer Fluggesellschaft
mit Sitz in der EU bzw. Island, Norwegen
oder Schweiz durchgeführt werden
und die EU als Ziel haben.

Ab einer
Verspätung von zwei Stunden steht den
Passagieren eine Entschädigung der Fluglinie
in Höhe von 250 Euro zu, dies bei einer
Strecke unter 1500 Kilometern. Darüber gibt es bis zu einer Strecke von 3500
Kilometern 400 Euro. Ebenfalls 400 Euro
werden fällig, wenn die Reise in einem
Nicht-EU-Staat beginnt oder dort endet
und die Entfernung zwischen 1500 Kilometern
und 3500 Kilometern beträgt. Bei
Strecken über 3500 Kilometern mit Start
oder Ziel ausserhalb der EU beträgt die
Ausgleichsleistung 600 Euro.

Auch bei anderen Unregelmässigkeiten,
wenn Flüge gestrichen werden oder die Maschinen überbucht sind, sind Airlines in
der Pflicht. Wird ein Flug annulliert, hat der
Passagier die Wahl zwischen Rückerstattung
des Ticketpreises oder anderweitiger Beförderung
zum Ziel. Mahlzeiten und Getränke
müssen im Verhältnis zur Wartezeit vergütet
werden. Verzögert sich der Weiterflug bis
zum Folgetag, muss, wenn nötig, eine Hotelunterkunft
(inklusive Transport) offeriert
werden.

Es sind auch Ausgleichszahlungen
möglich, 250 Euro bei Flügen mit einer Distanz
bis zu 1500 Kilometer, 400 Euro bei
Flügen mit einer Distanz zwischen 1500 und
3500 Kilometern und 600 Euro bei Flügen
mit einer Distanz über 3500 Kilometer.
Nicht entschädigungspflichtig ist eine Airline,
wenn aussergewöhnliche Umstände zu
der Verspätung geführt haben. Dazu gehört
extrem schlechtes Wetter oder die Kollision
mit einem Vogel. Fehlte aber das Enteisungsmittel
oder war die Maschine nicht angemessen
auf den Winter vorbereitet, liegt das in
der Verantwortung der Fluggesellschaft. (sts)

«Wir sind gezwungen, viele gerichtliche Verfahren für Flüge anzustrengen, welche Easyjet durchführt. In 65 Prozent der Easyjet-Beschwerden von oder nach Deutschland müssen wir ein Gerichtsverfahren einleiten, um die Entschädigung für die Passagiere durchzusetzen. In 97 Prozent der Fälle sind wir erfolgreich», sagt Krey.

Hast du auch schon ähnliche Erfahrungen wie Moritz Leuenberger gemacht?

Hilfe bietet auch das Bundesamt für Zivilluftfahrt (Bazl) an, die Behörde, über die Leuenberger noch bis vor sechs Jahren die Oberaufsicht hatte. Auf der Website des Bazl finden sich unter «Fluggastrechte» eine umfangreiche Aufklärung über die Rechte als Flugpassagier und ein Meldeformular, falls Reklamationen bei der Airline nichts gefruchtet haben.

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55 Kommentare
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Die beliebtesten Kommentare
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Meitlibei
12.01.2017 06:25registriert März 2015
Ich warte seit 2 1/2 Jahren, er muss sich also noch ein wenig gedulden. Easyjet zieht das jeweils extra in die länge bis die Kunden das Interesse verlieren. Daher sind solche Dienste wie flightright und Euclaim schon nicht schlecht.
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Spi
12.01.2017 08:56registriert März 2015
Ich hatte zum Glück bislang nur einmal richtige Flugprobleme - bin bor rund 5 Jahren wegen Schneefall auf dem Heimweg in Heathrow gestrandet. BA zahlte anstandslos und innert Tagen meine aufgeführten Kosten für Hotel, Essen, Flughafen-Shuttle und gar Skype-Guthaben für die Koordination der Umbuchung. Ist wohl einer der Unterschiede zu Billig-Airlines.
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Dewar
12.01.2017 09:49registriert Januar 2015
Wenn ich mit Easyjet fliege, rechne ich bewusst damit, dass der Flug Verspätung hat oder ausfällt. Dieses Risiko geht man halt ein, dafür bezahlt man fast nichts. Dann ist klar, dass man auch keinen Service zu erwarten hat und sich im Fall der Fälle um alles selbst kümmern muss. Aber: Bei Ausfällen muss zumindest der Flugpreis anstandslos zurückerstattet werden. Be Easyjet bezahle ich zwar nicht für Superservice, aber dafür, zu einer bestimmten Zeit von A nach B zu kommen, schon. Und diese Dienstleistung muss erfüllt werden, ansonsten habe ich das Recht, mein Geld wieder zu bekommen, basta.
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