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Fall Walker

Fall Walker: Haben Behörden weitere Enthüllungen verhindert?

Sasa Sindelic, verurteilter Auftragsschütze, wird von der Polizei am 19. Oktober im Berufungsprozess im Fall Walker zum Rathaus in Altdorf gebracht.
Sasa Sindelic, verurteilter Auftragsschütze, wird von der Polizei am 19. Oktober im Berufungsprozess im Fall Walker zum Rathaus in Altdorf gebracht.
Bild: KEYSTONE

Fall Walker: Wollte die Urner Justizdirektion Sasa Sindelics Enthüllungen in der «Rundschau» verhindern?

Oberstaatsanwalt Imholz übt harsche Kritik an der «Rundschau». Ein Reporter soll Sindelic die Komplott-Theorie in den Mund gelegt haben. Dokumente in den Akten hingegen deuten darauf hin, dass Sindelic von der Urner Vollzugsbehörde unter Druck gesetzt wurde.
28.10.2015, 09:5628.10.2015, 10:45
carmen epp
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Der Fall Walker – ein Überblick:

  • Der Erstfelder Cabaretbetreiber Ignaz Walker soll im November 2010 einen Killer beauftragt haben, um seine damalige Ehefrau umzubringen.
  • Mit der Waffe, mit welcher der Auftragskiller geschossen haben soll, soll Walker selber im Januar 2010 auch auf einen holländischen Gast, Johannes Peeters, geschossen haben.
  • Das Urner Landgericht verurteilte Walker 2012 für die beiden Taten zu zehn Jahren Haft, ein Jahr später erhöhte das Obergericht die Strafe auf 15 Jahre.
  • Das Bundesgericht hob das Urteil gegen Walker im Dezember 2014 auf.
  • Recherchen der «Rundschau» hatten bereits Zweifel an der Schuld Walkers gesät. Diese wurden im Laufe des Prozesses der Berufungsverhandlung bestätigt.
«Sindelic wurde unter Druck gesetzt, um diese Aussagen zu machen.»
Thomas Imholz, Urner Oberstaatsanwalt

Oberstaatsanwalt Thomas Imholz liess kein gutes Haar an der Berichterstattung der «Rundschau» zum Fall Ignaz Walker. Die SRF-Sendung habe nicht nur probiert, die Urner Ermittlungsbehörden in Verruf zu bringen, sondern dem verurteilten Sasa Sindelic die Komplott-Theorie gar regelrecht aufgeschwatzt. «Sindelic wurde unter Druck gesetzt, um diese Aussagen zu machen.»

Nach einer Verfügung hat die «Rundschau» im September 2015 eine umgeschnittene Rohfassung des Interviews mit Sindelic sowie sämtliche von Sindelic an sie gerichtete Schreiben dem Urner Obergericht zugestellt. Der Schriftverkehr rund um das Interview mit der «Rundschau», der damit aktenkundig wurde, wirft Fragen auf.

Der verurteilte Auftragsschütze Sasa Sindelic im Rundschau-Interview.
Der verurteilte Auftragsschütze Sasa Sindelic im Rundschau-Interview.
Bild: screenshot srf

Was war geschehen?

  • Im November 2014 willigt Sindelic einem TV-Interview ein. Der Bestätigung legte er dem verantwortlichen «Rundschau»-Reporter einen Brief bei. «Die Schweizer Bürgerinnen und Bürger sollen sehen, dass die Wahrheit früher oder später immer ans Licht kommt.»
  • Einen Monat später erzählt Sindelic der «Rundschau» in einem Interview, beim Mordanschlag gegen Nataliya K. habe es sich um ein Komplott von ihm, Nataliya K. und deren ehemaligem Freund, Claudio V. gehandelt.
  • Das Interview wird am 7. Januar 2015 ausgestrahlt.
  • Im April schildert Sindelic in einem Brief an die «Rundschau» weitere Einzelheiten des Mordkomplotts. «Die Leute sollen erfahren, was passiert ist», schreibt Sindelic und bestätigt daraufhin die Einwilligung für ein erneutes TV-Interview mit der «Rundschau».
  • Ende April scheint sich Sindelic seiner Sache plötzlich nicht mehr so sicher zu sein. Er schreibt der «Rundschau», mit einem Herrn Zurfluh – gemeint ist Josef Zurfluh, der Urner Abteilungsleiter Strafvollzug – gesprochen zu haben. Über die Möglichkeit, nach zwei Dritteln der Haftdauer entlassen zu werden. Zurfluh habe ihm gesagt, «das mit den zwei Dritteln» sei zum jetzigen Zeitpunkt «kein Problem, da die Referenzen sehr gut sind». Zurfluh habe ihm auch mitgeteilt, Sindelic solle, «was das Fernsehen angeht einfach nichts mehr sagen», da es sonst für ihn «schlimmer kommen könnte.» Diese Aussage habe ihm «sehr Angst» gemacht. Er freue sich aber auf das Wiedersehen mit dem «Rundschau»-Reporter. «Ich werde Ihnen alles erzählen, was ich weiss, denn es ist das Richtige und die Schweizer Bürger sollen es auch erfahren.»
  • Am 21. Mai kommt es schliesslich dazu: Sindelic schildert der «Rundschau» vor laufender Kamera während 75 Minuten ausführliche Details zum angeblichen Mordkomplott.
  • Eine Woche später informiert die «Rundschau» die Urner Staatsanwaltschaft darüber.
  • Anfang Juni setzt Sindelic mit einem Brief Zurfluh darüber in Kenntnis, dass die Ausstrahlung in zirka drei Wochen sein soll. Ausserdem will er wissen, wie es weiter geht: «Muss ich wieder zu Befragungen gehen? Wird mein Fall neu behandelt, wer entscheidet über das?» Dabei kommt Sindelic erneut auf die vorzeitige Haftentlassung zu sprechen. «Ich hoffe, Sie kommen mir auch entgegen und unterstützen mich bei meiner Resozialisierung in die Gesellschaft.»
  • Eine Woche später erfährt die «Rundschau» von Sindelic, dass Zurfluh ihn am 17. Juni besuchen kommen werde. Daraufhin teilt die «Rundschau» der Justizdirektion, Zurfluh und auch Thomas Dillier (Obergerichtsvizepräsident und Verfahrensleiter im Fall Walker) mit, das SRF würde bei diesem Treffen gerne dabei sein. Um Zurfluh ein paar Fragen zu stellen über Beweggründe, Inhalte und Zeitpunkt des Gesprächstermins.
  • Der vereinbarte Termin wird jedoch abgesagt. Stattdessen bittet Sindelic Zurfluh in einem Brief darum, den Journalisten mitzuteilen, sie sollen ihn nicht mehr belästigen. Die gedrehten Aufnahmen sollen nicht ausgestrahlt, sondern gelöscht werden. «Das TV schiebt mich mit Druck in eine Richtung, die nicht meine ist.» Er hoffe, Zurfluh könne ihm helfen, um das zu beenden. Den Brief an Zurfluh beendet Sindelic mit folgenden Worten: «Was ich noch hinzufügen möchte, ist, dass Herr Zurfluh zu mir immer korrekt war, rasch meine Briefe beantwortet hat, immer mit einem guten Ratschlag behilflich war, und auch wenn ich manchmal etwas nicht sofort verstanden habe, war er geduldig mit mir und das ist auch nicht selbstverständlich. Entschuldigung und vielen Dank Herr Zurfluh!»
  • Am 24. Juni lässt Sindelic der «Rundschau» über eine Urner Anwältin ausrichten, er ziehe die Interviewbewilligung zurück; er habe kein Interesse an weiteren Strafuntersuchungen. Die «Rundschau» strahlt das Interview trotzdem aus.
  • Später erklärt Sindelic der «Rundschau» auf deren Nachfrage, dass ihm die Anwältin «von der Justiz empfohlen» wurde. Er habe nur einmal mit ihr gesprochen und gesagt, sie solle sich bei der Justizdirektion melden, dort würde ihr alles erklärt. «Danach habe ich nie wieder was von ihr gehört.»
  • Anfangs Juli wird Sindelic von einem ausserordentlichen Staatsanwalt befragt. Er habe sich «schon unter Druck gefühlt» vom «Rundschau»-Reporter und sei mit der Veröffentlichung des Interviews nicht einverstanden gewesen, sagt Sindelic. Deshalb habe er Zurfluh in einem Brief gebeten, dass die Aufzeichnungen gelöscht würden. «Es wurde mir diesbezüglich sogar eine Anwältin zur Verfügung gestellt.» Auf den Inhalt des Interviews angesprochen, will Sindelic nichts sagen. Der Grund: «Es ist noch viel am Laufen.» Auf den Brief an Zurfluh angesprochen, hält er fest: «Ich habe ihm das Schreiben aus freien Stücken geschickt.» Auch sonst sei er von niemandem vom Kanton Uri unter Druck gesetzt worden.

Justizdirektion: «Korrekt gehandelt»

Die Chronologie des Verhaltens von Sindelic wirft trotzdem Fragen auf:

  1. Wieso interessierte sich Zurfluh für den Inhalt des Interviews mit der «Rundschau»?
  2. Von wem erhielt Sindelic die Liste der Urner Anwälte und wieso?
  3. Wollte die Justizdirektion die Ausstrahlung des Interviews verhindern?
Oberstaatsanwalt Thomas Imholz: «Sindelic wurde unter Druck gesetzt.»
Oberstaatsanwalt Thomas Imholz: «Sindelic wurde unter Druck gesetzt.»
Bild: KEYSTONE

Die Vollzugsgespräche seien stets korrekt verlaufen, hält die Justizdirektion auf Anfrage fest. Der Kontakt zwischen Sindelic und Zurfluh sei «auf ausdrückliches Ersuchen» von Sindelic erfolgt. Dass Zurfluh mit Sindelic über den Inhalt des «Rundschau»-Interviews gesprochen haben soll, weist die Justizdirektion zurück: In den Vollzugsgesprächen seien vonseiten Strafvollzug Fragen im Bezug auf den Fall Ignaz Walker nicht thematisiert worden.

Auf Äusserungen des Inhaftierten diesbezüglich sei vonseiten Strafvollzug «deutlich darauf hingewiesen, dass diese Thematik nicht Sache der Vollzugsbehörde sei».

Anwältin für zivilrechtliche Angelegenheit

Auf die Frage, wie Sindelic zur besagten Anwaltsliste gekommen sei, hält die Justizdirektion folgendes fest: Der Inhaftierte habe sich vorerst mündlich, dann schriftlich an die Vollzugsbehörde gewandt. «Er ersuchte sie, dafür zu sorgen, dass das mit ihm in der Strafanstalt gedrehte Interview nicht ausgestrahlt werde.»

Die Vollzugsbehörde habe Sindelic dann mitgeteilt, dass es sich diesbezüglich um eine zivilrechtliche Angelegenheit handle und habe ihm empfohlen, sein Anliegen direkt dem SRF zu unterbreiten oder sich anwaltlich beraten zu lassen.

Auf Wunsch von Sindelic habe die Vollzugsbehörde ihm via Anstaltsleitung die Adresse jener Urner Anwälte zugestellt, welche sich für unentgeltliche Rechtspflege zur Verfügung stellen. Weshalb und zu was sich die Anwältin bei der Justizdirektion hätte erkundigen sollen, wie Sindelic das behauptet, «entzieht sich unserer Kenntnis», so die Justizdirektion weiter.

Gewaltenteilung ist «selbstverständlich»

Die Unabhängigkeit der Gerichtsbehörden und die Gewaltenteilung seien zentrale staatstragende Grundsätze, die die Justizdirektion «selbstverständlich» achte. «Die Justizdirektion wollte die Ausstrahlung des Interviews in der ‹Rundschau› nicht verhindern», heisst es in der Antwort weiter. Im Übrigen sei inzwischen öffentlich geworden, dass Sindelic gemäss eigener Aussage nie von den Behörden unter Druck gesetzt worden.

Dass die Justizdirektion den besagten Brief, den Sindelic an Zurfluh sandte, trotz der hochgehaltenen Gewaltentrennung dem Obergericht zugestellt hat, stimme nicht.

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