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Rüffel für Geroldswil wegen FDP-Flyer-Skandal – Wahlen finden statt

Rüffel für Geroldswil wegen FDP-Flyer-Skandal – kantonale Wahlen finden trotzdem statt

08.02.2023, 10:4410.02.2023, 14:43
Stein des Anstosses: Der FDP-Flyer
Stein des Anstosses: Der FDP-FlyerBild: pd

Die Zürcher Justizdirektion rüffelt die Gemeinde Geroldswil wegen der FDP-Flyer im offiziellen Wahlcouvert. Eine Verschiebung der kantonalen Wahlen vom Sonntag hält sie jedoch nicht für notwendig. Die Wahlen finden wie geplant statt.

Die Justizdirektion gibt den zwei Stimmrechtsrekursen von Limmattaler Bezirksparteien und einem GLP-Kantonsratskandidaten aus der Stadt Zürich teilweise Recht, wie sie am Mittwoch mitteilte. Die Gemeinde Geroldswil habe mit dem unzulässigen Versand der FDP-Wahlflyer «die Wahl- und Abstimmungsfreiheit ihrer Stimmberechtigten verletzt».

Das Gesetz über die politischen Rechte sehe keinen Versand von Werbematerial im amtlichen Wahlcouvert vor. Die Behörden seien einer strikten Neutralität verpflichtet, Interventionen in den Wahlkampf seien grundsätzlich ausgeschlossen.

Die Gemeinde Geroldswil war der Ansicht, dass Partei-Flyer gleich ins offizielle Wahlcouvert gesteckt werden dürften. Stimmberechtigte erhielten deshalb eine FDP-Werbung mitgeschickt.

Verschiebung wäre unzumutbar

Trotz Rüffel für Geroldswil: Deswegen die Wahlen zu verschieben, hält die Justizdirektion für nicht angezeigt. Dies wäre ihrer Ansicht nach unverhältnismässig und für Parteien und Kandidierende unzumutbar. Dies vor allem deshalb, weil Geroldswil so klein ist. In dieser Gemeinde leben nur 0.3 Prozent der Stimmberechtigen.

Die Auswirkungen durch den Versand der FDP-Flyer auf das Wahlergebnis dürfte unerheblich sein, schreibt die Justizdirektion. Selbst wenn das Ergebnis aus Geroldswil auffällig sein sollte.

«Skandalös und inakzeptabel»

Dazu komme, dass die Gemeinde rasch und auf verschiedenen Kanälen über ihren Irrtum informiert habe. So verschickte die Gemeinde etwa am 27. Januar ein Informationsschreiben an alle 2975 Stimmberechtigten.

Die SP Limmattal sowie die Grünen, die AL und die EVP des Bezirks Dietikon hatten den Vorfall in ihrer Beschwerde als «skandalös und inakzeptabel» bezeichnet.

Weiterzug innert fünf Tagen möglich

Die SP Limmattal sowie die Grünen, die AL und die EVP des Bezirks Dietikon hatten den Vorfall in ihrer Beschwerde als «skandalös und inakzeptabel» bezeichnet. Theoretisch können sie den Rekurs noch innert fünf Tagen ans Verwaltungsgericht weiterziehen und dabei auch aufschiebende Wirkung verlangen.

Bis dieses Gericht entscheidet, sind die Wahlen jedoch mit Sicherheit gelaufen. Gibt die Justiz den Parteien schliesslich aber Recht, müsste die Wahl wiederholt werden. (aeg/sda)

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