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Zürcher Obergericht gibt ehemaligem Fifa-Generalsekretär Kattner recht

Zürcher Obergericht gibt ehemaligem FIFA-Generalsekretär recht

17.01.2023, 17:0017.01.2023, 17:30
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Die FIFA hat ihren Interims-Generalsekretär Markus Kattner im Jahr 2016 zu Unrecht fristlos entlassen. Zu diesem Schluss ist das Zürcher Obergericht gekommen. Der Fussballverband warf dem Deutschen bei der Entlassung öffentlich eine «Selbstbedienungsmentalität» vor.

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Markus Kattner.Bild: imago sportfotodienst

Mit einem kürzlich publizierten Urteil weist das Obergericht den Fall zur Neubeurteilung an das Arbeitsgericht zurück. Dieses soll nun auch über die Schadenersatzforderungen Kattners entscheiden. Wie immer bei der FIFA geht es auch hier um viel Geld: Kattner verlangt vom Fussballverband 10 Millionen Franken.

Die FIFA hatte den Interims-Generalsekretär bei dessen Entlassung scharf kritisiert. Zusammen mit seinem früheren Vorgesetzten und Vorgänger, Jérôme Valcke, solle sich Kattner bereichert haben. Die FIFA sprach von «Missbrauch treuhänderischer Verantwortung», wodurch sich Kattner in seiner Persönlichkeit verletzt sah.

Tonaufnahme von Sitzung besorgt

Die FIFA warf dem Generalsekretär vor, sich illegal eine Tonaufnahme einer Sitzung beschafft und gegen diverse Vereinbarungen verstossen zu haben. Dem Arbeitsgericht Zürich reichten diese Gründe noch für eine fristlose Entlassung. Das Obergericht sieht das aber anders.

Sich die Tonaufnahme einer Sitzung, von der er ausgeschlossen worden sei, zu besorgen, sei kein wichtiger Grund für eine fristlose Entlassung, heisst es im Urteil. Die FIFA hatte argumentiert, dass dies aufzeige, dass Kattner «nichts von den Anordnungen des neuen Präsidenten» Gianni Infantino halte – im Gegensatz «zu den Weisungen des früheren Präsidenten» Sepp Blatter.

«Alte Garde» austauschen

In den Medien war nach Kattners Entlassung spekuliert worden, dass der neue Präsident Gianni Infantino die «alte Garde» austauschen wolle. Die FIFA strengte auch ein Strafverfahren gegen Kattner an. Die Bundesanwaltschaft stellte dieses jedoch 2019 ein.

Ob das Zürcher Arbeitsgericht bald die Höhe von Kattners Schadenersatz bestimmen wird, ist jedoch offen. Die FIFA hat den Entscheid des Obergerichtes bereits ans Bundesgericht weitergezogen. (sda)

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