Die Bundesanwaltschaft fordert sowohl für den Ex-Fifa-Präsidenten Joseph Blatter als auch für den Ex-Uefa-Präsidenten Michel Platini eine bedingte Freiheitsstrafe von einem Jahr und acht Monaten. Platini soll zudem eine Ersatzzahlung von rund 2,2 Millionen Franken leisten.
Blatter sei des Betrugs, allenfalls der Veruntreuung oder der ungetreuen Geschäftsbesorgung sowie der Urkundenfälschung schuldig zu sprechen, erklärte Bundesstaatsanwalt Thomas Hildbrand am Mittwoch vor Bundesstrafgericht. Platini beschuldigte er der gleichen Delikte.
Bei beiden Angeklagten sei «nicht den Hauch von Reue» auszumachen, hielt Hildbrand fest. «Blatter und Platini konnten sich frei für oder gegen das Recht entscheiden.» Sie hätten sich «ohne triftigen Grund» für das Unrecht entschieden, fuhr Hildbrand fort.
Blatter habe sehr wohl gewusst, dass durch die gewünschte Zahlung in der Höhe von zwei Millionen Franken die Fifa geschädigt und Platini unrechtmässig bereichert würde. Das Absprechen der beiden Beschuldigten zeuge von einer «nicht unbeachtlichen kriminellen Energie». Ihr Verhalten demonstriere eine grosse Skrupellosigkeit, deren Grundlage «ausschliesslich materieller Natur» sei.
Zum Abschluss seines ersten Plädoyers zitierte Hildbrand den Schweizer Schriftsteller Friedrich Dürrenmatt: «Die Gerechtigkeit wohnt in einer Etage, zu der die Justiz keinen Zutritt hat.» Es gebe keine Gerechtigkeit, fuhr der Bundesstaatsanwalt fort. «Aber es ist unsere Aufgabe und Pflicht, uns dieser Gerechtigkeit anzunähern.» Der Schlüssel zu dieser Annäherung liege in den Akten.
Die Bundesanwaltschaft wirft Blatter und Platini Betrug vor. Blatter soll eine Zwei-Millionen-Zahlung für angebliche Beraterdienste Platinis für die Fifa zwischen Juli 1998 und Juni 2002 gutgeheissen haben. Die Bundesanwaltschaft sieht keine rechtliche Grundlage für diese Zahlung.
Die beiden Beschuldigten hatten die Vorwürfe in der vergangenen Woche vor dem Bundesstrafgericht in Bellinzona in aller Deutlichkeit zurückgewiesen. Platini sieht in der Anklage ein Komplott, das dazu gedient habe, ihn als Fifa-Präsidenten zu verhindern und den Weg für Gianni Infantino frei zu machen.
Die Hauptverhandlung vor der Strafkammer dauert noch bis zum 22. Juni. An den insgesamt elf Verhandlungstagen wird jeweils nur am Vormittag debattiert - bis spätestens 13.30 Uhr. Der Gesundheitszustand von Joseph Blatter lässt maximal vier Stunden pro Tag zu. Die Fifa tritt im Verfahren als Privatkläger auf. Die Urteilseröffnung ist auf den 8. Juli festgelegt.
Die Verhandlung wird am Donnerstag mit dem Plädoyer der Fifa um 9.00 Uhr fortgesetzt. (aeg/sda)