Es sind Bilder, die einem leicht den Appetit verderben lassen. Am Dienstagmorgen veröffentlichte der Kanton Appenzell Ausserrhoden Fotos von verdorbenem Mozzarella und verschimmeltem Broccoli, die in einer Beiz gefunden wurden.
Am 15. Juli führte die Lebensmittelkontrolle eine routinemässige Überprüfung des Gastrobetriebs durch. Dabei seien «zahlreiche verdorbene, überlagerte und verschimmelte Lebensmittel» entdeckt worden, die zudem bei zu hohen Temperaturen aufbewahrt wurden, teilte die Kantonskanzlei am Dienstag mit.
Weil eine Gefährdung der Gäste des Restaurant nicht ausgeschlossen werden konnte, wurde die sofortige Schliessung angeordnet. Neben den hygienischen Mängeln stellten die Kontrolleure zahlreiche Missstände bei der Reinigung fest. Ihnen fielen auch täuschende Angaben über die Herkunft der Lebensmittel auf: Für importierte Lebensmittel konnten weder Lieferscheine noch Zollpapiere vorgelegt werden.
«Auf so einen Zustand trifft man nicht oft», sagt Kurt Seiler, Kantonschemiker von Schaffhausen und beider Appenzell gegenüber watson. Seiler ist Chef des Lebensmittelinspektorats. «Vielleicht ein bis drei Mal pro Jahr». In der Regel würden kleinere Mängel gefunden, die dann sofort behoben werden können.
Trotzdem: Fünf Tage nach der unangemeldeten Kontrolle hat die betroffene Beiz bereits wieder geöffnet, wie Seiler sagt. Der Betrieb habe sich zwei Tage nach der Schliessung gemeldet und bei einer erneuten Kontrolle aufzeigen können, dass die Mängel behoben wurden.
Die betroffene Beiz muss nun aber mit vermehrten Kontrollen rechnen. Im Normalfall käme das Lebensmittelinspektorat alle zwei Jahre unangemeldet vorbei. Wenn ein Verstoss vorliege, würden die Lokale aber öfters kontrolliert, erklärt Seiler.
Um welches Restaurant es sich handelt, wird bewusst nicht gesagt. «Sonst könnten die Besitzer gleich schliessen», meint Seiler.
Die verdorbenen Lebensmittel waren nicht das Einzige, das beim Restaurant bemängelt wurde. Bei der Überprüfung einer Angestellten aus einem Drittland stellte sich heraus, dass sie bereits eine Woche im Betrieb arbeitete – allerdings ohne die benötigten Bewilligungen. Gegen sie wurde die Ausschaffungshaft sowie eine Einreisesperre verfügt. Der Gastwirt wird angezeigt, weil er gegen das Ausländer- und Integrationsgesetz verstossen hat. (cma/sda)