Bund muss bei den Massnahmen für die Biodiversität nachbessern
Der Zustand der Biodiversität in der Schweiz ist kritisch. Fortschritte gibt es zwar, aber was der Bund bisher für die biologische Vielfalt unternommen hat, genügt nicht. Und auch bei der Kommunikation hapert es. Das stellt die parlamentarische Oberaufsicht in einem Bericht fest.
Vor fünf Jahren hatte die Geschäftsprüfungskommission des Ständerates (GPK-S) empfohlen, Massnahmen für die Biodiversität gezielt zu verstärken. Im am Donnerstag veröffentlichten Bericht zur Nachkontrolle schreibt sie, dass das seither Unternommene nach wie vor nicht genügend Wirkung zeige.
Mehr Schutzgebiete reichen nicht
Die Zahl der Schutzgebiete von nationaler Bedeutung habe in der Schweiz zwar zugenommen, schreibt die GPK-S. Dieser Zuwachs reiche aber nicht, um nationale und internationale Ziele zu erreichen. 2023 waren 13,4 Prozent der Landesfläche als Biodiversitäts-Schutzgebiete ausgewiesen.
Dass die biologische Vielfalt abnehme, liege am Verlust und an der Zersplitterung von Lebensräumen, schreibt die Aufsicht gestützt auf Angaben der Akademie der Naturwissenschaften (SCNAT). Auch übermässiges Düngen, Verschmutzungen – unter anderem durch Pestizide – und der Klimawandel wirkten sich auf die Biodiversität aus.
Gemäss SCNAT sind in der Schweiz 35 Prozent der Arten gefährdet oder ausgestorben. 12 Prozent gelten als potenziell gefährdet. Zudem werden knapp die Hälfte aller Lebensräume als gefährdet eingestuft und 13 Prozent als potenziell gefährdet. Fortschritte gibt es in bestimmten Bereichen, etwa in Wäldern.
Handlungsspielraum eingeschränkt
Der Handlungsspielraum des Bundesrates sei eingeschränkt, räumt die GPK-S ein. Grenzen setzten der rechtliche Rahmen und die verfügbaren Ressourcen. Die Aufsichtskommission fordert nun, zu prüfen, was zusätzlich für die Biodiversität getan werden könnte und ob die Gesetzgebung angepasst werden muss.
Mit einem Postulat will die GPK-S beim Bundesrat ein Gesamtkonzept zum Schutz der Biodiversität für die Zeit von 2030 bis 2050 anfordern. Zu entscheiden hat noch der Ständerat. Das Konzept soll die Umsetzung der internationalen Ziele, zu denen sich die Schweiz verpflichtet hat, gewährleisten.
Denn für die Aufsicht ist nur schwer nachvollziehbar, dass der Bundesrat bislang keine Vision für den Biodiversitätsschutz nach 2030 vorgelegt hat. Ebenso erstaunt es sie, dass die Kommunikation über die Biodiversität nicht verbessert worden ist. Der Aktionsplan zur Biodiversität sollte entsprechend ergänzt werden.
Parlament zieht nicht überall mit
Doch die Aufsicht wendet sich auch ans Parlament. Dass der Bundesrat in den letzten Jahren Massnahmen für die Stärkung der Biodiversität vorgeschlagen habe, sei positiv, schreibt sie. Das Parlament habe zwar der Reduktion von Risiken im Zusammenhang mit Pestiziden zugestimmt und der Zusammenlegung von Biodiversitäts- und Landschaftsbeiträgen.
Doch die anderen Vorschläge habe es abgelehnt. Mehr Augenmerk fordert die GPK-S namentlich für die Landwirtschaft. Dass der Bundesrat mit der Vorlage zur Agrarpolitik ab 2030 Vorschläge zur Verbesserung der Wirksamkeit der Biodiversitätsförderflächen vorlege, sei sinnvoll.
Auch bei den Subventionen genügen die bisherigen Anstrengungen nicht. Der Bundesrat soll nun einerseits darlegen, welche Folgen für die Vielfalt der Lebensräume Beihilfen haben können. Und andererseits soll er prüfen, ob und wie die die Biodiversität schädigenden Folgen von Agrarsubventionen verringert werden können.
Bei der Biodiversitätsinitiative, die 2024 an der Urne abgelehnt wurde, zogen nicht nur das Parlament, sondern letztlich auch die Stimmenden nicht mit. Die Initiative verlangte mehr Förderung für die Biodiversität. Der Bundesrat hätte das Anliegen mit Gesetzesänderungen aufnehmen wollen, kam aber im Parlament nicht durch. (sda)
