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Drei Kriminaltouristen aus Frankreich stehen in Bülach vor Gericht

Drei Kriminaltouristen aus Frankreich stehen in Bülach vor Gericht

16.02.2026, 13:1616.02.2026, 13:16

Am Dienstag stehen drei Kriminaltouristen aus Frankreich in Bülach vor Gericht. Die Staatsanwaltschaft wirft ihnen Einbrüche in Autogaragen und in ein Waffengeschäft vor.

Im vergangenen Jahr gab es in der Region Zürich vermehrt Polizeimeldungen über Einbrüche in Garagenbetriebe. Dabei wurden jeweils Luxusautos gestohlen. Auch Waffengeschäfte waren mehrfach Ziel von Diebesbanden.

In Bülach stehen nun am Dienstagnachmittag drei in Frankreich wohnhafte Männer vor Gericht, die an solchen Delikten beteiligt gewesen sein sollen. Einem 23-Jährigen und einem 21-Jährigen wirft die Staatsanwaltschaft vor, im September vergangenen Jahres in einen Garagenbetrieb in Wallisellen eingebrochen zu sein.

Auf teure BMW abgesehen

Sie sollen es auf zwei teure BMW abgesehen haben, die der Autohändler im Internet zum Verkauf ausgeschrieben hatte. Den Auftrag für den Diebstahl sollen sie von unbekannten Hintermännern erhalten haben.

Weil die Polizei rasch vor Ort war, kam es jedoch nicht so weit. Die beiden – extra aus Frankreich angereisten – Männer versuchten zu flüchten, kamen jedoch nicht weit. Die Staatsanwaltschaft fordert für beide eine Freiheitsstrafe von 14 Monaten auf Bewährung. Zudem sollen sie für sechs Jahre des Landes verwiesen werden.

Dem dritten Beschuldigten wird ebenfalls der Diebstahl eines Autos vorgeworfen. Der Diebstahl des Renault Clio sowie eines Kontrollschilds war jedoch nur die Vorbereitung für den eigentlichen Coup: Zusammen mit zwei unbekannten Mittätern soll der 21-Jährige Ende Juli 2025 versucht haben, in ein Waffengeschäft in Höri einzubrechen.

10 Jahre Landesverweis

Der Versuch scheiterte jedoch. Als die drei Männer von einem Nachbarn entdeckt wurden, flüchteten sie. Gemäss Urteilsvorschlag soll der 21-Jährige eine Freiheitsstrafe von 24 Monaten auf Bewährung erhalten und für 10 Jahre des Landes verwiesen werden.

Die Verhandlungen gegen die drei finden im abgekürzten Verfahren statt. Das bedeutet, die Beschuldigten sind geständig und haben sich im Vorfeld der Verhandlung mit der Staatsanwaltschaft auf einen Urteilsvorschlag geeinigt. Bleibt es vor Gericht dabei, erhebt das Gericht den Vorschlag zum Urteil. (hkl/sda)

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