Die Berner Kantonspolizei wirft den 41 Personen unter anderem Landfriedensbruch, Gewalt und Drohung gegen Beamte, Sachbeschädigung, Widerhandlung gegen das Vermummungsverbot und gegen das Sprengstoffgesetz vor. Das teilten sie und die zuständigen Strafverfolgungsbehörden am Mittwoch mit.
Auch Störung des öffentlichen Verkehrs und des Eisenbahnverkehrs sowie Hinderung einer Amtshandlung wird einem Teil der 41 Personen zur Last gelegt.
Die Anzeigen gegen volljährige Beschuldigte gehen an die Staatsanwaltschaft Bern-Mittelland, jene gegen Jugendliche an die kantonale Jugendanwaltschaft. Gegen 34 Personen wird überdies ein Rayonverbot ausgesprochen.
45 Personen nahm die Berner Kantonspolizei am Ostermontag fest. Damals trafen im Stade de Suisse der FC Basel und der FC Zürich aufeinander. Zu Sachbeschädigungen kam es nach Angaben der Kantonspolizei Bern «entlang der durch die Anhänger des FC Zürich beschrittenen Fanroute», rund um das Stade de Suisse, im Bahnhof Bern und in den Fanzügen.
Nachdem die Fans beim Stade de Suisse angekommen waren, kam es dort zu Scharmützeln zwischen den beiden Fangruppen. Die Polizei beendete diese, indem sie mit Gummischrot einschritt. Der Abmarsch der Fans verlief dann ohne Probleme.
Nach den Ausschreitungen erhielt die Berner Kantonspolizei 25 Anzeigen wegen Sachbeschädigungen. Die 43 Geschädigten machten Schäden von insgesamt rund 140'000 Franken geltend.
Der Cupfinal 2014 hatte schon vor der Austragung für viel Gesprächsstoff gesorgt. Es ging um die Frage, ob die Stadt Bern die angekündigten Fanmärsche tolerieren sollte oder nicht. Das Berner Stimmvolk hatte zuvor der Verschärfung des Hooligan-Konkordats zugestimmt, das es den Behörden erlaubt, Hochrisikospiele mit Auflagen zu versehen.
Nach den Gewaltakten rund um das Fussballspiel kam es zu Verstimmungen zwischen der Stadt Bern und dem Schweizerischen Fussballverband (SFV). Der SFV sicherte schliesslich der Stadt Bern im Mai einen Beitrag von 200'000 Franken an die Sicherheitskosten des Cupfinals zu. (wst/sda)