Nach Beschwerde: NDB gewährt nun doch Zugang zu Mengele-Dossier
Der Schweizer Nachrichtendienst gewährt künftig Zugang zum Dossier über den Nazi-Verbrecher Josef Mengele – «unter noch zu definierenden Auflagen». Aufgrund einer Beschwerde vor dem Bundesverwaltungsgericht hat er die rechtliche Ausgangslage neu beurteilt.
Hintergrund der neuen Haltung ist eine hängige Beschwerde gegen ein abgewiesenes Einsichtsgesuch, wie der Nachrichtendienst des Bundes (NDB) am Montag mitteilte. In diesem Rahmen habe er «verschiedene Abklärungen» getroffen und sei zum Schluss gekommen, dass die Grundlage für die Einsicht gegeben ist.
Zugangspraxis wird überprüft
Ein Bundesratsbeschluss aus dem Jahr 2001 sieht laut der Mitteilung grundsätzlich eine «liberale Einsichtspraxis» für das von der Bergier-Kommission ausgewertete Archivgut vor. Das Bundesarchiv habe bestätigt, dass auch das Mengele-Dossier unter diesen Anwendungsbereich falle.
Der Nachrichtendienst habe dem Gericht und dem Beschwerdeführer nun eine neue Verfügung in Aussicht gestellt. Weil das Dossier weiterhin schutzwürdige Informationen enthalte, werde der Zugang aber an Auflagen geknüpft sein. Der NDB nehme den Fall zum Anlass, seine generelle Zugangspraxis für archivierte Unterlagen zusammen mit dem Bundesarchiv zu überprüfen.
Einsicht zuvor abgelehnt
Der NDB hat Einsichtsgesuche in das Dossier mit Verweis auf eine 80-jährige Schutzfrist bisher abgewiesen – zuletzt im vergangenen Februar. Medienberichten zufolge hatte der Historiker Gérard Wettstein diesen Entscheid angefochten. Er will herausfinden, ob Mengele 1961 in Kloten im Kanton Zürich war und ob die Schweizer Behörden den international zur Verhaftung ausgeschriebenen Kriegsverbrecher entkommen liessen.
Josef Mengele war im Konzentrationslager Auschwitz für grausame medizinische Experimente verantwortlich und unter dem Namen «Todesengel von Auschwitz» bekannt. Ihm gelang nach Kriegsende die Flucht nach Südamerika. 1979 ertrank er bei einem Badeunfall in Brasilien. (sda)
