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Privatkläger und Opfer sagen im Mord-Fall von Genf aus

Privatkläger und Opfer sagen im Mord-Fall von Genf aus

09.12.2024, 18:35
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Privatkläger und Opfer hatten am Montag das Wort im Fall der Ermordung eines ägyptischen Diplomaten im Jahr 1995 in Genf. Das Bundesstrafgericht befragte eine ehemalige Freundin des Hauptangeklagten. Sie wirft ihm Vergewaltigung und Freiheitsberaubung vor. Auch ein Kollege der Frau sagte aus.

Das Bundesstrafgericht in Bellinzona am Montag, 19. August 2024. Die Strafkammer des Bundesstrafgerichts hat mit der Befragung der Mutter eines zum Islam konvertierten Genfers begonnen, der sich der T ...
Am Montag sagten Privatkläger und Opfer im Bundesstrafgericht aus.Bild: keystone

Vor dem Bundesstrafgericht erzählte der erste Privatkläger, wie er seine Kollegin einmal nach Hause begleitete. Sie habe damals gesagt, dass sie von ihrem Ex-Freund gegängelt werde. Als sie angekommen seien, habe ihn der Angeklagte unter anderem als «Arschloch» bezeichnet und ihm mit dem Tod gedroht. Dann habe er ihn die Eingangstreppe hinunter gestossen.

Seine Kollegin habe ihm daraufhin erklärt, dass ihr ehemaliger Lebensgefährte ein gefährlicher Typ sei, der in verschiedene Straftaten verwickelt sei und sich damit gebrüstet habe, einen Mord begangen zu haben. Aus Angst um sich und seine Familie erstattete der Kollege Anzeige, weil er an die Rechtsstaatlichkeit in der Schweiz glaube.

Am späten Nachmittag begann die Strafkammer mit der Befragung der Frau, die laut Anklageschrift Opfer von Vergewaltigungen und einer Freiheitsberaubung durch den Angeklagten geworden war. Sie erklärte, dass sie noch heute gegen den Einfluss des Angeklagten kämpfe.

Körperliche Gewalt

Eine andere Freundin des Angeklagten erzählte dem Gericht, wie einmal ein Streit über ein Auto eskalierte. Der Angeklagte habe sie am Telefon bedroht und sei dann gekommen, um ihre Tür aufzubrechen. Die Frau gab an, dass sie drauf und dran gewesen sei, sich aus dem fünften Stock zu stürzen.

Sie sei aufgrund früherer physischer und psychischer Gewalt in Panik geraten. «Ich hatte Angst, dass er mich schlägt», sagte sie. Bei ihrer polizeilichen Anhörung im Jahr 2022 hatte sie von Gewalt innerhalb der Beziehung gesprochen, aber keine Einzelheiten genannt und keine Anzeige erstattet.

Unter Tränen gab die Zeugin vor dem Bundesstrafgericht zum ersten Mal an, dass sie in einem Café in Genf gefangen gehalten worden sei. Nach einem Streit auf der Strasse habe der Angeklagte sie in den Keller gebracht, sie zu Fall gebracht und verprügelt. Er habe ihr vorgeworfen, ihn an den Pranger gestellt zu haben, obwohl das Verfahren wegen Mordes noch lief.

Wieder zusammen

Dennoch kam das Paar einige Monate später wieder zusammen. «Ich spürte immer seine Anwesenheit», erklärte die Frau. «Ich hatte ihn lieber in meiner Nähe, als mich beobachtet zu fühlen.»

Der in Frankreich und der Schweiz bereits verurteilte Autoverkäufer ist wegen Mordes, mehrerer Vergewaltigungen, einfacher Körperverletzung, Drohungen, Gewaltdarstellungen und Pornografie angeklagt. Ausserdem muss er sich wegen verschiedener Finanzdelikte verantworten. Seine 49-jährige Mitangeklagte muss sich wegen Beihilfe zum Mord verantworten.

Der Prozess wird diese Woche fortgesetzt. (Fall SK.2023.49) (hkl/sda)

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