Alles, was du zum Referendum gegen das Covid-Gesetz wissen musst
Die Coronapandemie ist vorbei – zumindest in den Köpfen der meisten Schweizerinnen und Schweizer. Auf politischer Ebene ist sie aber dennoch weiter ein Thema, wie das dritte Referendum gegen das Covid-Gesetz beweist. Wir erklären dir, worum es dabei genau geht und wieso das Referendum ergriffen wurde.
Ende März hat das Referendumskomitee rund um die Bewegung «Mass-Voll» und den Verein «Freunde der Verfassung» die nötigen 50'000 Unterschriften eingereicht. Damit hat es erfolgreich das Referendum gegen das seit September 2020 gültige Covid-19-Gesetz ergriffen. In den letzten zwei Referendums-Abstimmungen hat sich das Schweizer Volk klar für das Gesetz ausgesprochen. Am 18. Juni 2023 stimmt es über die Verlängerung des Gesetzes ab, die der Bund Ende letzten Jahres beschlossen hat.
Darum geht's
«Damit im Notfall bestimmte Massnahmen weiterhin rasch zur Verfügung stehen, hat das Parlament im Dezember 2022 einen Teil des Covid-19-Gesetzes bis Mitte 2024 verlängert.», heisst es in den Erläuterungen des Bundesrats zur Abstimmung. Folgende Teile des Gesetzes würden bei einem «Ja» länger gelten:
- Der Bundesrat darf weiterhin Covid-Medikamente importieren, auch wenn diese noch nicht zugelassen sind.
- Es dürfen weiterhin Covid-Zertifikate ausgestellt werden, vor allem für den internationalen Reiseverkehr. Im Inland sei die Wiedereinführung «unwahrscheinlich» und würde nur eintreten, falls eine neue Virusvariante die Gesundheitsversorgung gefährde.
- Sollte es notwendig sein, könnte der Bund die Arbeitgeber dazu verpflichten, besonders gefährdete Personen stärker zu schützen. Dies, indem sie beispielsweise zuhause arbeiten.
- Der Bund kann die Kantone weiterhin dazu verpflichten, die Auslastung der Spitalbetten zu melden. Und dass Organisationen im Gesundheitswesen über ihre Bestände informieren müssen.
- Der Bund stellt weiterhin Fördergelder zur Verfügung, damit Medikamente gegen Corona und dessen Langzeitfolgen entwickelt werden können.
- Die «SwissCovid»-App kann reaktiviert werden.
- Es ist dem Bund erlaubt, die Einreise einzuschränken.
- Die Einreise für Grenzgängerinnen wäre weiterhin erlaubt, auch wenn Einreisebeschränkungen gelten würden.
Ende 2022 ausgelaufen sind unter anderem die Massnahmen zur finanziellen Unterstützung von Kulturbetrieben, Sportvereinen und Grossveranstaltungen, die Kurzarbeitsentschädigung und dass der Bund die Kosten für die Tests übernimmt.
Sollte die Verlängerung des Gesetzes vom Volk abgelehnt werden, würden sämtliche Bestimmungen per Mitte Dezember 2023 ausser Kraft treten.
Die Argumente des Referendumskomitees
Gegen das Covid-19-Gesetz sind allen voran «Mass-Voll», «Freunde der Verfassung» und etwa zwei Dutzend weitere Vereine, die gemeinsam das Referendum ergriffen haben. Dieses lief bis kurz vor Ablauf der Frist Ende März noch Gefahr, überhaupt nicht zustande zu kommen.
Zu den bekannteren Unterstützern des Referendums gehören «Mass-Voll»-Präsident Nicolas Rimoldi und Co-Präsident der «Freunde der Verfassung» Roland Bühlmann. Auch EDU-Nationalrat Andreas Gafner unterstützt das Anliegen. Die SVP Schweiz unterstützt das Referendum.
In den Augen des Referendumskomitees ist eine Verlängerung des Covid-19-Gesetzes überflüssig, da der Bund die Pandemie für beendet erklärt habe. Als erstes Argument wird das «nutzlose» Zertifikat genannt, welches ihrer Ansicht nach keinen Sinn mache, da Geimpfte das Virus genauso weiterverbreiten würden wie Ungeimpfte.
Auch die Verlängerung des Gesetzes sei demnach «unnötig», da der Bund alle Einschränkungen aufgehoben habe. Die Massnahmen hätten sich «nicht bewährt und der Bevölkerung nicht den versprochenen Schutz gewährt». Es sei also «höchste Zeit, dass die direkte Demokratie vollständig wiederhergestellt» werde, heisst es in der Vorlage.
Argumentiert wird weiter mit dem Wegfallen der Argumente, die für ein Covid-Gesetz sprächen, wie beispielsweise die Finanzhilfen. Letztlich ging es im Referendum auch darum, die Gesellschaft wieder zu «versöhnen».
Die Argumente des Bundes
Der Bundesrat und das Parlament wollen mit der Verlängerung des Covid-19-Gesetzes für den äussersten Notfall gewappnet sein. «Aktuell werden fast keine Bestimmungen des Gesetzes mehr angewendet. Sie wurden nur verlängert, damit sie bei einer deutlichen Verschlechterung der Situation rasch zur Verfügung stehen würden.»
Es sei wichtig, dass der Bund lebenswichtige Covid-Medikamente jenen zur Verfügung stellen könne, die sie dringend benötigen. Und auch, dass – sollte es wieder nötig werden – Covid-Zertifkate ausgestellt werden können, um den internationalen Reiseverkehr sicherzustellen. Durch die Verlängerung des Gesetzes wäre es zudem weiterhin möglich, Grenzgänger auch im Falle von Grenzschliessungen einreisen zu lassen – davon seien viele Spitäler betroffen, weil dort teilweise viele Grenzgängerinnen arbeiten würden.
Aber auch die besonders gefährdeten Personen im Inland wären besser geschützt im Falle einer erneuten Verschärfung der Pandemie: Das Gesetz bietet die Grundlage, Arbeitnehmer dazu zu verpflichten, diese Personen beispielsweise im Home Office arbeiten zu lassen.
Am kommenden Dienstag, 2. Mai, um 14 Uhr wird Bundesrat Alain Berset an einer Medienkonferenz über das Covid-19-Gesetz informieren.
(anb)