64,5 Millionen Franken. So viel hat ein Glückspilz vergangene Woche im Lotto gewonnen. Woher der Gewinner oder die Gewinnerin stammt, verrät Swisslos nicht. Einzig folgendes ist der Lotto-Betreiberin zu entlocken: «Der Spielschein mit dem richtigen Tipp wurde bereits am Montag, den 26. Februar 2024 abgegeben. Der Spielschein umfasste zwei Tipps und wurde gleich für zwei Ziehungen abgegeben», wie Swisslos auf Anfrage von CH Media schreibt.
Dabei wäre der Wohnort besonders relevant. Je nach Gemeinde und Kanton, fällt der effektive Gewinn höher oder tiefer aus. Sprich: Der Teil, der als Steuer wegfliesst, ist unterschiedlich gross. Und so verlegen Glückspilze oft nach ihrem Gewinn den Wohnsitz in eine steuergünstigere Gemeinde. Relevant ist in der Schweiz, wo man am 31. Dezember des auslaufenden Jahres seine Zelte aufgeschlagen hat.
Und Umziehen lohnt sich derzeit tatsächlich: So würde man bei einem Umzug von Genf in den jurassischen Hauptort Delémont bei einem Gewinn von über 60 Millionen Franken mehr als 10 Millionen Franken weniger an Steuern entrichten. Also mehr im Portemonnaie haben.
Ewig können Lottogewinner aber nicht mehr ihre Steuern optimieren. Nach dem Ständerat hat am Mittwoch auch der Nationalrat mit 96 zu 88 Stimmen eine Motion von alt Ständerat Roberto Zanetti (SP/SO) angenommen. Damit soll ein neues Gesetz geschustert werden, dass den eiligen Umzug verhindert. Künftig sollen die Lottogewinne zwangsläufig in jener Gemeinde versteuert werden, wo zum Zeitpunkt der Ziehung der Wohnsitz ist.
Anders als im Ständerat, wo die Motion ohne Gegenstimme durchrutschte, gab es in der grossen Kammer deutlichen Widerstand. Bereits in der vorberatenden Kommission war es denkbar knapp. Nur gerade mit einer Stimme Unterschied empfahl die Wirtschaftskommission die Steuerflucht zu beenden. Begründet wurde das mit dem «administrativen Mehraufwand, der den Kantonen durch die notwendige Koordination entstehen würde.»
Paolo Pamini (SVP/TI) führte zudem ins Feld, dass es eine Gesetzesänderung für sehr wenige Fälle sei. Dabei gehe es um maximal 15 Personen pro Jahr. Greife man dafür in die kantonale Steuerhoheit ein, dann öffne man die «Büchse der Pandora» für zahlreiche weitere Eingriffe. Beginne man mit Lottogewinnen, werde man bald eventuell auch die Gewinne aus Dividenden so besteuern, fürchtete Pamini.
Für die Befürworter geht es dagegen um Fairness. David Roth (SP/LU) verglich die Steuerflucht nach einem Lottogewinn mit dem Kauf einer Wurst: «Haben sie in der Metzgerei ihres Vertrauens auch schon einmal eine Cervelat gekauft und vorgeschlagen, sie in der Nachbarsgemeinde zu bezahlen, weil dieser die Cervelats günstiger anbiete?» Schliesslich hätten die Gewinnerin und Gewinner ja auch Leistungen in der bisherigen Wohngemeinde konsumiert.
Auch der Bundesrat unterstützte das Anliegen. Es greife nicht übermässig in die Steuerhoheit der Kantone ein und sei eine faire Lösung, führte Finanzministerin Karin Keller-Sutter aus. Ihre eigene Partei folgte ihr aber nicht. Zusammen mit der SVP lehnte die FDP die Gesetzesänderung ab. Mitte, GLP, SP und Grüne verhinderten aber, dass die Vorlage abstürzt.
Nun wird der Bundesrat eine entsprechende Gesetzesänderung ausarbeiten. Diese wird dann wiederum durchs Parlament müssen. Bis es so weit ist, dürften noch ein paar Jahre vergehen. Und einige findige Glückspilze dürften so nach dem Lotto-Jackpot noch beruhigt die Zügelwagen rufen können. (aargauerzeitung.ch)