Wie immer zu dieser Uhrzeit ist der 17-Uhr-Zug ab Bern nach Zürich an diesem Montagabend fast bis auf den letzten Platz besetzt. Diese Menschenansammlung machten sich eifrige Befürworterinnen der Initiative für eine 13. AHV-Rente zunutze: Während der Fahrt verteilten mindestens zwei Personen Flyer an die Pendlerinnen und Pendler. Es handelte sich dabei um das offizielle Abstimmungsmaterial der Gewerkschaft Unia. Darauf zu lesen: 13. AHV-Rente am 3. März - Ja.
Selbst wer keinen Flyer entgegennehmen will, wird mit der Botschaft der Gewerkschaft konfrontiert: Das Kampagnenmaterial liegt bald auf allen Tischen - die Abstimmungsempfehlung ist unübersehbar.
Stellt sich die Frage, ob diese Art des Abstimmungskampfs erlaubt ist? Nein, stellen die SBB klar: «Das Verteilen von Flyern in Zügen ist verboten», schreibt ein Sprecher auf Anfrage. Und zwar unabhängig davon, um welche Art von Werbung es sich handelt. Man werde diesbezüglich das Gespräch mit der Unia suchen.
In der Zentrale der Unia hat man bis zur Anfrage durch diese Zeitung von der Aktion am Vorabend nichts gewusst, wie Kommunikationschef Hans Hartmann sagt: «Wir bedienen uns im Abstimmungskampf erlaubter Mittel, dazu zählen beispielsweise bewilligte Standaktionen oder das Flyern auf öffentlichem Grund. Das Flyern in Zügen gehört nicht zu unserem Repertoire.» Er könne versichern, dass die Flyeraktion nicht von der Unia-Zentrale organisiert worden sei.
Viele Unia-Mitglieder und auch Freiwillige würden das Kampagnenmaterial allerdings in Eigenregie verbreiten. Hartmann vermutet deshalb, «dass die Flyer von übereifrigen Aktivisten verteilt wurden». Zurückverfolgen lässt sich das kaum: Allein die Zahl der offiziellen Mitglieder der Gewerkschaft liegt gemäss eigenen Angaben bei über 180'000. (chi) (aargauerzeitung.ch)
Des Weiteren hat die SBB genügend Kameras in den Zügen. Die Leute kann man sicher identifizieren.