Es brodelt in der Bundesanwaltschaft. Millionenteure Absetzung von Staatsanwälten, freihändige Auftagsvergaben in Millionenhöhe, angebliche Willkür beim Umgang mit Personal und so weiter erschüttern das Vertrauen intern und extern. Neuester «Höhepunkt» ist die Kündigung von Staatsanwalt Stefan Lenz, einer der Säulen der Behörde, der aus Protest gegen die Führung geht.
Immer mehr Politikerinnen und Politiker sind jetzt besorgt über die Lage. FDP-Ständerat Andrea Caroni (AR), Mitglied der Geschäftsprüfungskommission (GPK): «Handlungsbedarf besteht, falls es sich zeigt, dass es nicht nur einzelne Unzufriedene gibt, sondern dass ein tieferliegendes, systemisches Problem vorliegt. Das sollten wir klären.»
SP-Nationalrat Carlo Sommaruga (GE) ist «äusserst» beunruhigt: «Der Bundesanwalt hat sicher den löblichen Willen zur Reform. Sein überdimensioniertes Ego führt allerdings dazu, dass diese Reform um seine eigene Person herum gebaut wird anstatt um die Institution.» Er verlangt: «Es ist dringend nötig, dass die verschiedenen Aufsichtsbehörden sehr viel aktiver tätig werden als bisher und die Situation im Detail überprüfen.»
BDP-Nationalrat Lorenz Hess (BE), Mitglied der Gerichtskommission (GK), sagt: «Ich habe von aussen bisher einen guten Eindruck von Michael Lauber und das Gefühl, dass der Laden gut geführt ist.» Nur: «Es ist von aussen schwierig zu beurteilen, ob es sich bei der internen Kritik und den Abgängen um die Wahrnehmung und Befindlichkeiten einzelner Mitarbeiter handelt oder ob ein tieferliegendes Problem vorliegt.»
Politiker beginnen zu zweifeln und wollen Klarheit. Nur ist das nicht so einfach. Seit 2011 ist die Bundesanwaltschaft unabhängig und verwaltet sich selbst. Vorbei sind die Zeiten, als der Justizminister den Bundesanwalt zu sich zitieren und ihm die Leviten lesen konnte. Bundesanwalt Lauber verfügt über eine extreme Machtposition. Die Politik kann kaum mehr direkt durchgreifen. Zwischengeschaltet – wie ein Schutzschild – ist die siebenköpfige Aufsichtsbehörde AB-BA.
GPK-Präsident Alfred Heer (SVP/ZH), meint trocken: «Schwierige Sache. Es handelt sich hier wohl um die Frage, wie der Bundesanwalt seine Behörde führt. Es ist jetzt Sache der Aufsichtsbehörde, die notwendigen Abklärungen vorzunehmen. Dann kann die Subkommission GPK noch nachfragen.»
Nur: Macht die AB-BA gute Arbeit? Ein Mitglied der Gerichtskommission sagt zur «Aargauer Zeitung»: «Die AB-BA bereitet uns Sorgen. Von Anfang an waren Leute drin, die man nie hätte wählen dürfen.» Er meint ausdrücklich nicht den AB-BA-Präsidenten, Bundesrichter Niklaus Oberholzer. Die Lage sei nach Ersatzwahlen besser als früher, aber noch nicht optimal. Auch andere monieren: Die AB-BA sei zu unkritisch.
Lorenz Hess sagt: «Wir sollten überprüfen, ob sich das neue System der Aufsicht über die BA bewährt hat. Namentlich sollten wir abklären, ob die AB-BA über genügend Ressourcen verfügt, um ihre Arbeit zu machen.»
Präsident Oberholzer sagt auf Anfrage: Für die Aufgabe, welche die AB-BA laut Gesetz habe, reichten die Mittel. «Aufgabe der AB-BA ist es nicht, die Bundesanwaltschaft zu führen. Sie hat vielmehr zu prüfen, ob der Bundesanwalt die ihm obliegende Verantwortung für die fachgerechte und wirksame Strafverfolgung, den Aufbau und den Betrieb einer zweckmässigen Organisation und den wirksamen Einsatz von Personal- sowie von Finanz- und Sachmitteln richtig wahrnimmt.» Wenn man aber verlange, «dass die AB-BA jeden einzelnen Schritt, jede konkrete Handlung und jede Entscheidung des Bundesanwalts oder seiner Mitarbeitenden begleitet und auf ihre Rechtmässigkeit und Angemessenheit hin überprüft, genügt die heutige Ausgestaltung sicher nicht».