Kantone wollen Bargeldpflicht für Restaurants – Verband wehrt sich vehement
«Bargeld ist Freiheit»: So heisst die Volksinitiative, die am 8. März zur Abstimmung kommt. Die Initiative stösst gemäss Umfragen auf Zustimmung. Ebenso ein direkter Gegenvorschlag von Bundesrat und Parlament. Beide Vorlagen haben im Falle einer Annahme wenig konkrete Auswirkungen. Sie wollen lediglich auf Verfassungsstufe festschreiben, was bislang nur im Gesetz steht: Dass die Bargeldversorgung sichergestellt wird und der Franken die Schweizer Währung ist.
Handfeste Folgen hingegen haben bereits umgesetzte oder vorgeschlagene neue Regeln zum Bargeld in den Kantonen. Die zunehmende Anzahl bargeldloser Betriebe, vor allem im Gastgewerbe, sorgt für Kritik aus ganz unterschiedlichen politischen Lagern.
Im Aargau verlangen zwei Grossratsmitglieder von Mitte und SVP, das Gastgewerbegesetz um eine Bargeldpflicht für Restaurants, Cafés und Veranstalter zu ergänzen. Im Berner Grossrat hat eine überparteiliche Allianz von GLP bis SVP einen ähnlichen Vorstoss eingereicht. Und im Zürcher Kantonsrat ist ein linker Vorstoss hängig, welcher den Zürcher Verkehrsverbund (ZVV) zur Annahme von Bargeld verpflichten will.
Am weitesten gegangen ist der Kanton Genf. Dort hat das Parlament im letzten Oktober aufgrund eines SVP-Vorstosses beschlossen, dass für alle Gastronomiebetriebe eine Pflicht zur Annahme von Bargeld und anderen geläufigen Zahlungsmitteln gilt. Wer sich weigert, wird mit Bussen bestraft.
Auslöser für das neue Gesetz: das Verweigern der Bargeldannahme bei Weihnachtsmärkten oder den Gastronomieständen im Stade de Genève.
Bargeldloses Hotel zieht vor Gericht
Doch nicht alle empfinden die Genfer Bargeldoffensive als Freiheit. Die Betreibergesellschaft hinter dem «Ruby Claire Hôtel & Bar» im Stadtzentrum hat im November beim Genfer Verfassungsgericht Klage gegen das neue Gesetz eingereicht, wie «20 Minutes» berichtete. Wann ein Urteil gefällt wird, ist noch offen. Das mitten in der Covid-Pandemie eröffnete Hotel setzte von Anfang an konsequent auf das «Cashless only»-Prinzip.
Gemäss RTS argumentieren die Anwälte des «Ruby Claire» unter anderem damit, dass die Pflicht, Bargeld im Hotel zu führen, für die Angestellten ein Sicherheitsrisiko darstelle. Ebenso sieht das Hotel die von der Bundesverfassung garantierte Wirtschaftsfreiheit gefährdet.
Diese Ansicht teilt der Branchenverband Gastrosuisse, der die Bargeld-Initiative ablehnt und den Gegenvorschlag unterstützt. «Es gehört zur unternehmerischen Freiheit, dass ein Betrieb selber entscheiden kann, welche Zahlungsmittel er akzeptiert», sagt Kommunikationschef Patrik Hasler-Olbrych.
Die Zahlungsmittel seien mit individuellen Transaktionskosten und Gebühren verbunden: «Dementsprechend lehnen wir solche Vorgaben dezidiert ab.» Die Regelung in Genf und die Vorstösse in anderen Kantonen beschränkten die Annahmepflicht auf das Gastgewerbe: «Eine solche Ungleichbehandlung einer Branche ist unverständlich, auch wenn sie die gesellschaftliche Relevanz des Gastgewerbes unterstreicht.» (aargauerzeitung.ch)
