Schweiz
Gesellschaft & Politik

Bundesrat: Albert Rösti zu Einsprechern bei Wohnungsknappheit

Rösti zum Kampf gegen Wohnungsknappheit: Werden Einsprecher künftig zur Kasse gebeten?

Rekurse gegen Bauprojekte sind gratis. Aus dem Parlament ertönt jetzt die Forderung, dass Einsprecher Verfahrenskosten zu einem Teil selber tragen müssen, wenn sie unterliegen. Bundesrat Albert Rösti hat ein offenes Ohr für das Anliegen.
08.09.2023, 18:01
Kari Kälin / ch media
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Bundesrat Albert Roesti auf dem Weg zu den Von-Wattenwyl-Gespraechen, am Freitag, 1. September 2023 in Bern. Im Vorfeld der Sessionen der Eidgenoessischen Raete finden die Von-Wattenwyl-Gespr
Bundesrat Albert Rösti auf dem Weg zu den Von-Wattenwyl-Gesprächen in Bern.Bild: keystone

Die Wohnungsknappheit ist eines der politischen Themen der Stunde. Jetzt prüft der Bundesrat, ob Personen, die erfolglos Einsprache gegen ein Bauprojekt einlegen, künftig einen Teil der Verfahrenskosten selber tragen müssen. Die Landesregierung empfiehlt entsprechende Postulate von Ständerätin Andrea Gmür und Nationalrat Leo Müller (beide Mitte, LU) zur Annahme. Federführend in dem Geschäft ist das Umweltdepartement von SVP-Magistrat Albert Rösti, weil eine Änderung des Raumplanungsgesetzes im Raum steht.

Einsprache, um dem Nachbarn eins auszuwischen?

Einen Grund für die Wohnungs-Mangellage orten Ständerätin Andrea Gmür und Nationalrat Leo Müller in der Tatsache, dass Einsprachen gratis sind. Das fehlende Kostenrisiko, so die beiden Parlamentsmitglieder, führe dazu, dass oft unbegründete Einsprachen eingereicht würden - mit dem einzigen Ziel, unliebsame Projekte hinauszuzögern und dem Nachbarn eins auszuwischen. Solchem «Missbrauch», wie die beiden in einem ähnlich lautenden Vorstoss schreiben, solle ein Riegel geschoben werden.

Martin Killias, Präsident des Schweizer Heimatschutzes, kritisierte die Kostenbeteiligung bei Einsprachen in einem Gastbeitrag für CH Media scharf. Es sei falsch, Mitwirkungsrechte über «massiv erhöhte Prozesskostenrisiken» einzuschränken. Killias zerpflückte eine Aussage, die Swiss-Life-Chef Patrick Frost mit Verweis auf eine Studie an der Hochschule für Wirtschaft Zürich im Interview mit CH Media gemacht hatte: «Heute sind rund 90 Prozent der Einsprachen bei der Regelbauweise missbräuchlich.» Killias besorgte sich darauf die Studie und kam zu einem anderen Fazit: «Tatsächlich sind gut ein Drittel der Einsprachen und Rekurse erfolgreich, wenn man die Zahlen korrekt rechnet.» Die Gerichte leisteten offensichtlich einen wichtigen Beitrag zur besseren Einordnung der geplanten Neu- und Umbauten. (bzbasel.ch)

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148 Kommentare
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Die beliebtesten Kommentare
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lily.mcbean
08.09.2023 18:54registriert Juli 2015
Das Problem sind nicht die Einsprachen kopfertammi.

Bei mir im Dorf werden Wohnungen gebaut, habe heute das Inserat gesehen...3.5 Zimmerwohnung 1.1 Millionen... DAS ist das Problem! Es kann sich das kein Schwein hier leisten! 4.5 kostet 1.5 Millionen...die haben doch einen Vogel.
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Marjorie
08.09.2023 18:41registriert Mai 2021
Ok, missbräuchliche Einsprachen sind absolut unfair und gehören bestraft. Aber dass ich als Bürger erst meine Finanzen checken muss, oder aus Angst eine Menge Geld zahlen zu müssen lieber auf eine Einsprache verzichte, obwohl dem ggf. statt gegeben wird, sehe ich als Einschnitt in meine Bürgerrechte.
Diese Regelung wäre der falsche Ansatz, das ist zu einfach gedacht, da sollte sich die Politik etwas anderes einfallen lassen, aber nicht so eine HauRuck Aktion mit Beschneidung der Bürgerrechte.
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Thanatos
08.09.2023 18:22registriert Dezember 2014
Die 5. Landessprache der Schweiz ist die Einsprache!
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