Ein System künstlicher Intelligenz kann nicht als Erfinder eingetragen werden. Dies hat das Bundesverwaltungsgericht entschieden. Erfinder kann jedoch sein, wer im Prozess einer künstlichen Intelligenz mitgewirkt und eine Erfindung als solche erkennt.
Im konkreten Fall meldete ein Mann beim eidgenössischen Institut für Geistiges Eigentum (IGE) einen Lebensmittelbehälter zum Patent an. Er wollte sein KI-System «Dabus» als Erfinder eintragen lassen. Seinen Angaben nach habe das System die Erfindung selbstständig gemacht. Das IGE wies den Eintragungsantrag zurück.
Das Bundesverwaltungsgericht hat in einem am Freitag publizierten Urteil ein Eventualbegehren des Antragstellers gutgeheissen. So wird dieser als Erfinder eingetragen. Bei einer Patentanmeldung müsse eine natürliche Person als Erfinder genannt werden.
Ein solcher könne auch sein, wer relevante Beiträge bei der Datenbereitstellung für eine KI geleistet oder diese trainiert habe. Ein wesentlicher Punkt sei, dass der Erfinder das Ergebnis als eine schutzwürdige Erfindung erkenne. (nib/sda)